Zusammenfassung zweier Anlagen á 250 kWp

  • Hallo,


    ich habe Einspeisezusagen für zwei Anlagen mit je ca. 250 kWp, welche sich auf zwei benachbarten Grundstücken befinden (unterschiedliche Eigentümer). Die Aufnahme ins Netz erfolgt für beide Anlagen an ein und dem gleichen VNB-Trafo außerhalb der beiden Grundstücke.


    Nun frage ich mich, ob die Möglichkeit besteht, dass die beiden Einzelanlagen als eine Gesamtanlage ins Netz einspeisen (Volleinspeisung), da dann nur ein Zähler und eine Direktvermarktungseinheit benötigt wird. Auch wenn es weniger Vergütung gibt, würde dies letztendlich durch die Einsparungen mehr als kompensiert werden. Außerdem ergibt sich dann weniger Verwaltungsaufwand.
    Mein Bestreben ist also genau umgekehrt zu den sonstigen Verlangen nach "separaten Anlagen".


    Hat das schon mal jemand gemacht?
    Gibt es dabei noch irgendwelche Fallstricke, die ich nicht auf dem Schirm habe?

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Moin moin aus Nienburg,


    ich denke nicht, da die Zähler auf den Grundstücken sein werden. Aaber. Was geht, soweit ich das weiss, ist, dass du direktvermarktertechnisch beide zusammenfassen kannst. Gern mach ich dir, wenn ich weiss welcher Netzbertreiber das werden wird ein Angebot für nen passenden Schrank mit allem was du brauchst. In deiner Angelegenheit musst wohl den Netzbertreiber auf nicht vorhandenes Wissen abklopfen. Da du aber auch 2 Registrierungen machen musst bei der BNA seh ich das noch nicht mit Zähler zusammenlegen. Auch wenn der Grund mir wohl in den Kopf geht. Du hast doch auch 2 Einspeisezusagen oder?


    Gruß, Andreas

    Andreas Witt
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  • Du denkst zu kompliziert ;)
    §25 Abs. 3 EEG2017

    Zitat


    Anlagenbetreiber können Strom aus mehreren Anlagen, die gleichartige erneuerbare Energien oder Grubengas einsetzen, über eine gemeinsame Messeinrichtung abrechnen. In diesem Fall ist für die Berechnung der Einspeisevergütung oder Marktprämie bei mehreren Windenergieanlagen an Land die Zuordnung der Strommengen zu den Windenergieanlagen im Verhältnis des jeweiligen Referenzertrags nach Anlage 2 Nummer 2 maßgeblich; bei allen anderen Anlagen erfolgt die Zuordnung der Strommengen im Verhältnis zu der installierten Leistung der Anlagen


    Das kennt doch jeder, der nach und nach ein paar Module aufs Dach schraubt. Da steht nichts davon, daß die vom Nachbardach nicht auch da drüber laufen dürfen ;)

  • Da wirst du wohl zusätzlich beide Hausanschlusse mit rübernehmen müssen zum NVP....nur in Abstimmung mit dem VNB machen!

  • Zitat von bauerkiel

    ich denke nicht, da die Zähler auf den Grundstücken sein werden.


    Warum?
    Bisher waren zwei Wandlerschränke vor dem Trafo vorgesehen und ich nehme an, da werden auch die Zähler dann drin sein!?


    Zitat von alterego

    Du denkst zu kompliziert ;)
    §25 Abs. 3 EEG2017


    Das kennt doch jeder, der nach und nach ein paar Module aufs Dach schraubt. Da steht nichts davon, daß die vom Nachbardach nicht auch da drüber laufen dürfen ;)


    Meinst du, dass das auf meinen Fall übertragbar ist?


    Zitat von JschulzeP

    Da wirst du wohl zusätzlich beide Hausanschlusse mit rübernehmen müssen zum NVP....nur in Abstimmung mit dem VNB machen!


    Sowas ähnliches befürchte ich ja auch. Am Ende wird es nur in Absprache mit dem VNB gehen.
    Ich wollte halt vorher schon mal hier nachfragen, ob es diesbezüglich Praxiserfahrungen gibt; sozusagen als argumentative Munition gegen die Verlegung von Hausanschlüssen. Das wäre nämlich völlig undenkbar!


    Daher formuliere ich anders:
    Hat jemand Erfahrung, welcher Netzbetreiber einen Einspeisepunkt zulässt (oder auch nicht), der unabhängig vom Netzanschlusspunkt des Grundstücks ist?

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Es gibt doch einige, die für ihre Volleinspeiser einen eigenen Hausanschluß haben. Gut, das sind in der Regel ganz normale 63 oder 100A/400V Hausanschlüsse, warum soll das nicht auch größer gehen, wenn du es bezahlst?
    Irgendwo im "E.ON-Grundgebühr-Thread" ist jemand, der für die PV einen eigenen Anschluß in (räumlicher) Mittelspannungsnähe hat obwohl er am anderen Ende einen ganz normalen Hausanschluß fürs Wohnhaus (oder Bauernhof? ) hat. Der hate jedenfalls darüber nachgedacht den "Nachtverbruach" irgendwie aus dem Hausanschluß zu decken um den hohen Kosten für die paar kWh zu entgehen.


    Es gab doch eine Zeit lang die Masche Parks Modul/WR-weise zu verkaufen, weil man hoffte da jedes mal Vergütung ab 0 zu bekommen. Zum Netz hin wurden die imo gemeinsam gemessen, aus den selben Gründen die dich umtreiben. Das hat ja dann zu den Zusammenfassungsregeln ausdrücklich unabhängig von den Eigentumsverhältnissen geführt.

  • Du bist doch Westnetz oder?
    Wenn nicht da wo sonst?
    ....in Absprache...Netzplanung anrufen und vor Ort Termin.


    Alles was in der Vergangenheit gemacht wurde ist heute nicht mehr selbstverständlich!!! In der Netzplanung ändert sich immer was


    Bei 500 kwp kann man schon 2 HAK umlegen ....das lässt sich leicht verdrücken bei dem invest

  • Westnetz lässt wohl keine Trennung zwischen Hausanschluss und Netzverknüpfungspunkt für die PV-Anlage zu. Diese Erfahrung habe ich zumindest im vergangenen Jahr gemacht. Wenn da die Zuleitung zum HA nicht ausreicht, dann geben sie vor, wohin HA und Netzverknüpfungspunkt gemeinsam wandern müssen (war in dem Fall ein Grundstücksgrenzbereich, der näher zum Westnetz-Trafo lag). Da hat man keinen großen Einfluss drauf.


    ......ist hier aber nicht Westnetz, sondern TEN.

    Viele Grüße

    Bento


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