Zurück halten der Abschlussrechung, wie seht ihr das?

  • Hallo,


    ich habe meine Anlage am 20.09 in betrieb genommen.
    7,02kWp.


    Punkt 1:
    Nach der Installation der Leitungen und der Kabelkanäle habe ich drauf hingewiesen (mündlich und schriftlich) das ich mit der Installation einverstanden bin (wenn gewünscht kann ich Bilder hochladen).
    Bei einem Vororttermin wurde mir zugesichert, dass nachgebessert wird. ( Bis heute nicht geschehen )


    Aus diesem Grund hatte ich die Abschlussrechnung noch nicht getätigt.
    Laut Angebot:
    Zahlungsbedingungen:
    10% bei Auftragsbestätigung (fristgerecht überwiesen)
    70% bei Lieferung der Module und WR (fristgerecht überwiesen)
    20% 1 Woche nach Fertigstellung (Für mich ist die Anlage noch nicht fertiggestellt, die 20% halte ich aktuell noch zurück)




    Jetzt habe ich eine Email erhalten, wo ich zur Zahlung aufgefordert werde, mit Hinweis auf Verzugszinsen in höhe von 4,xx%.


    Daraufhin habe ich meinen Standpunkt noch einmal schriftlich mitgeteilt, für mich ist die Fertigstellung nicht abgeschlossen.


    Auf diese Mail bekam ich prompt eine Antwort:

    Code
    Zitat :" Hallo Herr xxx,
     
    jetzt lassen Sie mal bitte die Kirche im Dorf. 2.380,-€ für 2 Kabelecken ist ja wohl unverhältnismäßig.........
    
    
     
    Daher bitte ich erneut um Anweisung des ausstehenden Rechnungsbetrages.
     
    Mit freundlichen Grüßen"


    das war der erste Punkt.
    Natürlich sind "Kanalecken" kein 2380€, laut Angebot wird hier aber auf die Fertigstellung verwiesen, die in meinen Augen noch nicht erfolgt ist.


    Hierzu würde ich gerne eure Meinungen hören



    Punkt 2
    In der Beratung und danach , wurde mir der Sachverhalt und welche Folgen einer 7,02kWp finanziell für mich hat nicht ansatzweise angesprochen.
    Erst als ich hier im Forum drauf aufmerksam gemacht wurde ( leider das Forum zu spät entdeckt ) habe ich die Firma darüber informiert und das die 20wP für mich ab dem 01.01.2017 einen Gewinneinbruch von 80€ p.A. also 1600€ in 20Jahren, was in etwa 25% meines Cashflowes entspricht, zur folge hat.


    Seine Reaktion war:

    Code
    Zitat:"Sch…. , sorry, das wäre hilfreich gewesen. Wir versuchen wirklich unsere Beratung umfassend aber nicht langweilig und detailverliebt zu gestalten. Aber das ist eine Info, die wir zukünftig berücksichtigen müssen. Allerdings wurde über dieses Gesetz so lange lamentiert, dass wir die Aktivierung wohl nicht wahrgenommen haben.“



    Damit möchte ich mich aber nicht abspeisen lassen, in meinen Augen hat mich nicht korrekt beraten.
    Auch mit diese Sachverhalt habe ich die Zahlungsverzögerung der Abschlussrechnung begründet.


    Antwort:

    Code
    Zitat:"...........Und zum Thema Beratung noch eine Ergänzung: Sie haben eine PV-Anlage gekauft, keine Beratung. Es ist schon komisch, dass niemand bereit ist für eine Beratung zu bezahlen, aber Sie von uns als Installateur erwarten, dass wir bis ins Kleinste alle Ecken und Kanten erläutern, bevor wir unser Produkt verkaufen....."



    In seinen Werbeunterlagen wirbt er mit einer "ausführlichen Beratung" ich kann mir nun reichlich wenig davon kaufen, dass er nun seine Kunden besser beraten kann. Mich kostet sein "Sch...., sorry" nun 80€ mehr im Monat und das für ein Fehlplanung von 20Wp..... :evil:


    Die Grundlage zum Vertragsabschluss ist eine gänzlich andere gewesen.


    Ich werde kommende Woche das Thema mit Ihm definitiv am Telefon bzw. in einem persönlichen Gespräch diskutieren müssen, und nicht weiter Email pingpong betrieben.


    Mir würde aber mal eure Erfahrung und Meinungen zu den Themen interessieren.



    Wenn ihr noch Fragen habt, einfach bescheid geben, Bilder könnte ich auch nachreichen.


    Danke und noch einen Sonnigen Sontag


    Gruß


    Fin

    7,02 kWp, 26 x Solarworld Mono 270, Fronius Symo 6.0 - 3

  • Hi Fin,


    Zitat von Finrod

    Auf diese Mail bekam ich prompt eine Antwort:

    Code
    Zitat :" Hallo Herr xxx,
     
    jetzt lassen Sie mal bitte die Kirche im Dorf. 2.380,-€ für 2 Kabelecken ist ja wohl unverhältnismäßig.........
    
    
     
    Daher bitte ich erneut um Anweisung des ausstehenden Rechnungsbetrages.
     
    Mit freundlichen Grüßen"


    das war der erste Punkt.
    Natürlich sind "Kanalecken" kein 2380€, laut Angebot wird hier aber auf die Fertigstellung verwiesen, die in meinen Augen noch nicht erfolgt ist.


    Hierzu würde ich gerne eure Meinungen hören


    ich denke, da hat der Solarteur Recht.
    Wenn von der Rechnung etwas zurückbehalten wird, muss das verhältnismäßig sein, dazu gibt`s unzählige Gerichtsurteile.
    Da die Inbetriebnahme dadurch nicht in Frage steht, ist die Anlage im Wesentlichen auch als fertiggestellt anzusehen.


    Zitat von Finrod

    Punkt 2
    In der Beratung und danach , wurde mir der Sachverhalt und welche Folgen einer 7,02kWp finanziell für mich hat nicht ansatzweise angesprochen.
    Erst als ich hier im Forum drauf aufmerksam gemacht wurde ( leider das Forum zu spät entdeckt ) habe ich die Firma darüber informiert und das die 20wP für mich ab dem 01.01.2017 einen Gewinneinbruch von 80€ p.A. also 1600€ in 20Jahren, was in etwa 25% meines Cashflowes entspricht, zur folge hat.


    Seine Reaktion war:

    Code
    Zitat:"Sch…. , sorry, das wäre hilfreich gewesen. Wir versuchen wirklich unsere Beratung umfassend aber nicht langweilig und detailverliebt zu gestalten. Aber das ist eine Info, die wir zukünftig berücksichtigen müssen. Allerdings wurde über dieses Gesetz so lange lamentiert, dass wir die Aktivierung wohl nicht wahrgenommen haben.“


    In der Tat sehr ärgerlich, aber ich denke nicht, dass Du einen Vertrag mit dem Solarteur hast, aus dem sich eine Haftung für derartige Beratungsmängel ableiten lässt. Das ist einfach dumm gelaufen.


    Das Problem kann man aber noch heilen. Sprich mit dem Solarteur, ob 4 Module gegen welche mit 5 Watt weniger (265er) getauscht werden können. Fällt im String so gut wie nicht auf, behebt das Problem aber.


    Das geht natürlich nur, wenn Du die Anlagengröße noch nicht an die BNA gemeldet hast und/oder an den VNB.
    Und wenn der Tausch keinen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet.

    MfG
    Ralf Hofmann
    ___________


    EEG-Anlagen: 30 kWp (12/2011) + 9,2 kWp (4/2013) + 8 kWp (10/2015) + 4,3 kWp (10/2017)
    Degertraker

    E-Auto: Nissan e-NV 200
    Meine Anlagen: PV-Anlage 30 kWp in 35745 Herborn

  • Zu der Zurückhaltung kann ich nur sagen bei uns war die Letzte Zahlung bei Abnahme/Anschluss durch den Netzbetreiber fällig. Aber das hilft hier nicht. An Kosten sollte man einen Betrag so ansetzen das man damit Sicher von einer Fachfirma
    den Mangel behoben bekommt. "Nicht Einverstanden" ist leider kein Grund.
    Entweder es war Schriftlich fixiert wie der Kanal zu verlegen ist. Oder die Verlegung ist nicht Fachgerecht. Damit man hier die einen Tipp für die Höhe der Zurückhaltung geben kann braucht man schon mehr Informationen.


    Zitat

    In der Tat sehr ärgerlich, aber ich denke nicht, dass Du einen Vertrag mit dem Solarteur hast, aus dem sich eine Haftung für derartige Beratungsmängel ableiten lässt. Das ist einfach dumm gelaufen.


    Hm die Frage ist ob er nicht wenn eine Beratung erfolgt ist hier der Verkäufer doch eine Schuld mitträgt.
    Analog zu http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw04_2301.htm .


    Von welcher Firma wurde den die Anlage Installiert? Mit 1695€/kWp war es ja schon kein Schnäppchen.

    5,06 kWp, DN:35°, -27°SSO, Inbetriebnahme: 02.05.2016 ; PVGIS 4 Classic: 902kWh/kWp
    PVGIS-CM-SAF: 1010kWh/kWp

  • Hallo
    Wie soll 80 € pro Jahr???
    Was sollen das für Mehrkosten sein?
    Ich habe noch keine intelligente Zählung installiert und kenne die Kosten nicht. Vielleicht gibt's auch gar keine Zähler die nächsten 5 Jahre....Die müssen ja auch verbaut werden.
    Mfg Jochen
    Bei 2 Kabelecken hält man kein Geld zurück. Ich hätte den Zähler nicht vor Zahlung installiert....
    Warum er die 2 Kabelecken nicht liefert und montiert wird auch wohl ein Geheimnis bleiben.
    Mfg

  • du hast eine Pv Anlage mit 7,02 kWp bestellt, und die hast du auch bekommen,oder?
    insofern kann ich hier keinen Mangel erkennen.
    Wenn du aus irgendwelchen Gründen den eine Anlage unter 7 kWp haben wolltest, dann hättest du eine Anlage unter 7 kWp kaufen müssen. Und nicht eine mit 7,02 kWp.
    Man kann nicht immer die Anderen für das verantwortlich machen was man selber nicht im Hirn hat.
    Wenn die Ausführung des Kabelkanals einen Mangel darstellt dann kannst du das doppelte der Mängelbeseitigungskosten zurückbehalten. das sind dann wahrscheinlich 100 Euro oder so .
    Ob ein Mangel vorliegt hängt auch davon ab was vertraglich vereinbart wurde (und nicht was einer meint oder was einem nicht gefällt oder womit einer nicht einverstanden ist). Was ist denn im Vertrag bezüglich Kabelkanälen und Kabelkanalecken konkret vereinbart? Wenn dazu nichts eigens erwähnt ist, hast du schlechte Karten mit deinen Reklamationen.
    Genauso ist das mit der Fertigstellung, da kommt es nicht darauf an ob du wegen zwei Kabelkanalecken meinst daß etwas noch nicht fertig wäre. Vielleicht solltest du deine seltsamen Ansichten im Rahmen einer Erst Beratung bei einem Anwalt ein wenig an die Wirklichkeit anpassen lassen, ansonsten besteht die Gefahr daß du da bös auf die ... fällst

  • Zitat von Ralf Hofmann


    ich denke, da hat der Solarteur Recht.
    Wenn von der Rechnung etwas zurückbehalten wird, muss das verhältnismäßig sein, dazu gibt`s unzählige Gerichtsurteile.
    Da die Inbetriebnahme dadurch nicht in Frage steht, ist die Anlage im Wesentlichen auch als fertiggestellt anzusehen.


    Ja, das habe ich mit scon so gedacht, das die Reaktion so ausfällt. Ich sehe es ja auch als Kombination zweie Dinge.
    Die eine sind die Kabelkanäle = rechtfertigen mit nichten die 2k€
    Die andere ist halt meine Wut bezogen auf die in meine Augen nicht korrekte Beratung.



    Zitat von Ralf Hofmann


    In der Tat sehr ärgerlich, aber ich denke nicht, dass Du einen Vertrag mit dem Solarteur hast, aus dem sich eine Haftung für derartige Beratungsmängel ableiten lässt. Das ist einfach dumm gelaufen.


    Das Problem kann man aber noch heilen. Sprich mit dem Solarteur, ob 4 Module gegen welche mit 5 Watt weniger (265er) getauscht werden können. Fällt im String so gut wie nicht auf, behebt das Problem aber.


    Das geht natürlich nur, wenn Du die Anlagengröße noch nicht an die BNA gemeldet hast und/oder an den VNB.
    Und wenn der Tausch keinen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet.


    Ist leider schon alles passiert.
    Wie schon gesagt, Forum wurde von mir zu spät entdeckt.


    Danke Ralf


    Zitat von Solar-Scout

    Zu der Zurückhaltung kann ich nur sagen bei uns war die Letzte Zahlung bei Abnahme/Anschluss durch den Netzbetreiber fällig. Aber das hilft hier nicht. An Kosten sollte man einen Betrag so ansetzen das man damit Sicher von einer Fachfirma
    den Mangel behoben bekommt. "Nicht Einverstanden" ist leider kein Grund.
    Entweder es war Schriftlich fixiert wie der Kanal zu verlegen ist. Oder die Verlegung ist nicht Fachgerecht. Damit man hier die einen Tipp für die Höhe der Zurückhaltung geben kann braucht man schon mehr Informationen.



    Hm die Frage ist ob er nicht wenn eine Beratung erfolgt ist hier der Verkäufer doch eine Schuld mitträgt.
    Analog zu http://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw04_2301.htm .


    Danke fü dem Tipp


    Zitat von Solar-Scout


    Von welcher Firma wurde den die Anlage Installiert? Mit 1695€/kWp war es ja schon kein Schnäppchen.


    Netto sind es 1424€/kWp, Schnäppchen war es nicht.
    Hatte mir aber auch genau deshalb eine gute Bearatung erwartet, auch der Kabelkanal ist so einfach nicht hinnehmbar.
    Ich hatte hier wohl mit dem Presi mehr Qualität erwartet.


    Wohl gemerkt, dass er in seinem Angebot mit einer kompentenen Beratung wirbt.
    Es gibt extra eine Seite "Qualitätsversprechen"





    Zitat von JschulzeP

    Hallo
    Wie soll 80 € pro Jahr???
    Was sollen das für Mehrkosten sein?
    Ich habe noch keine intelligente Zählung installiert und kenne die Kosten nicht. Vielleicht gibt's auch gar keine Zähler die nächsten 5 Jahre....Die müssen ja auch verbaut werden.
    Mfg Jochen



    der neue Zähler wird 100€ Miete im Jahr kosten. Der aktuelle kostet mich 19€ Daher kommen die 80€.


    Zitat von JschulzeP


    Bei 2 Kabelecken hält man kein Geld zurück. Ich hätte den Zähler nicht vor Zahlung installiert....
    Warum er die 2 Kabelecken nicht liefert und montiert wird auch wohl ein Geheimnis bleiben.
    Mfg


    Das die höhe natürlich nicht zu den Kabelkanal passt hatte ich ja schon geshrieben, wenn ich aber alles zahle, wer versichert mir denn das nachgebessert wird?



    Zitat von jodl

    du hast eine Pv Anlage mit 7,02 kWp bestellt, und die hast du auch bekommen,oder?
    insofern kann ich hier keinen Mangel erkennen.
    Wenn du aus irgendwelchen Gründen den eine Anlage unter 7 kWp haben wolltest, dann hättest du eine Anlage unter 7 kWp kaufen müssen. Und nicht eine mit 7,02 kWp.
    Man kann nicht immer die Anderen für das verantwortlich machen was man selber nicht im Hirn hat.



    Ich habe bestimmt nicht eine 7,02 Anlage explizit angefragt. Die ist in verschiedenen Varianten als am wirtschaftslichensten raus gekommen. Allerdings wurde hier halt der Aspekt des neuen Gesetztes vergessen. Somit hätte die 5,xxkWp Anlage doch besser sein können.( diese Variante hätte eine Aussparung für ein Dachfenster gelassen)
    Wenn ich es im "HIRN" hätte, dann hätte ich das Ding alleine geplant, gekauft, installiert.
    Wozu lasse ich sowas vom Fachman machen?


    Hier sind wir wohl vollkommen anderer Auffassung.
    Aber das hast du ja schon erwähnt, und ich bitte um eine sachliche Diskussion.
    (deiner Reaktion zu Folge, unterstelle ich dir mal, dass du ein Solatuer bist?!?!)




    Zitat von jodl

    Ob ein Mangel vorliegt hängt auch davon ab was vertraglich vereinbart wurde (und nicht was einer meint oder was einem nicht gefällt oder womit einer nicht einverstanden ist)


    Wenn er mir den Kabalkanal mit Tesafilm befestigt hätte, wäre das in deinen Augen wohl auch ok.Hatten wir im Vertrag ja nicht explizit erwähnt?????
    Ich setze bei einem Fachman auf kompetenz und in einer Akkuraten und ordentlichen Ausführung seiner Arbeiten. (siehe Bilder)







    Man beachte das fachmännische Kürzen des Kanals mit einer Flex direkt an der Wand




    Auch der Versuch die sauber gearbeiteten Übergänge mit weißem IsoBand ( Lösen sich bereits wieder ab)




    Danke euch allen für die Hinweise und Tips


    Gruß
    Fin


  • Thema Beratung:
    der kann mit allem Möglichen "werben", rechtlich relevant für dich ist das was ihr vertraglich vereinbart habt, und nicht das womit der Vertragspartner wirbt. Soweit ich das deinem Beitrag entnehme, hast du auch keine Beratungsleistung beauftragt, geschweige denn daß du dafür bezahlt hättest. Anders wäre das, wenn du z. B. bei einem Ingenieurbüro oder TGA Planer eine Planung für eine PV Anlage mit deinen Vorgaben beauftragt hättest. In so einem Fall wäre der Planer für seine Planung haftbar wenn er fehlerhaft gearbeitet hätte. Das gibt es aber nicht zum Nulltarif, die Planungsleistung hättest du natürlich bezahlen müssen. Hast du aber nicht.


    Thema Kabelkanal:
    vertraglich geschuldet ist das was vertraglich vereinbart ist. Hast du im Vertrag Festlegungen zur Ausführung der Kabelkanäle oder zur Eckausbildung getroffen? Wahrscheinlich nicht - dann kannst du doch froh sein daß er dir überhaupt Kabelkanäle montiert hat.
    Wie hoch ber Betrag ist, den du bei Mängeln zurückbehalten kannst, habe ich ja oben schon geschrieben.


    Thema Akkurate und ordendliche Ausführung:
    du hast keinen Anspruch auf etwas was was du meinst oder dir vorstellst, sondern auf das was ihr vereinbart habt. Wenn ihr keine gesonderten Vereinbarungen zu einem Aspekt getroffen habt, dann schuldet der solateur eine übliche Ausführung in mittlerer Qualität, und nicht mehr. Was darüber hinausgeht, hättest du eigens beauftragen müssen, wahrscheinlich hätte das dann auch mehr gekostet.


    Zitat von Finrod

    (deiner Reaktion zu Folge, unterstelle ich dir mal, dass du ein Solatuer bist?!?!)


    da unterstellst du falsch.
    ich versuche nur dir die SItuation objektiv darzulegen

  • Sehe hier keine Falschberatung! Das EEG 2017 kommt erst noch und deine Kosten für Zähler sind nur geschätzt!
    Eher hätte er dir 10,0 kwp verkaufen müssen ! Dann wäre die Beratung kompetent und zielführend. Am besten noch 2.98 kwp nachbauen im Dezember, dann bleibt die Vergütung gleich und auch der Anspruch auf Eeg. Das erspart dann noch kompliziertere Zähler...
    Mfg Jochen

  • Zur Ausführung.
    Ja die Kabelkanäle hätte man etwas besser machen können. Aber ich sag immer was Rechwinkliges auf etwas schiefem zu montieren wird dadurch nicht gerade.


    Abgesehen davon bei mir sieht es auch nicht besser aus, weil ich zum Zeitpunkt der Montage meine Kapp und Gehrungssäge verliehen habe. Wollte unbedingt fertig werden. Anfangs hat es schon gestört aber mittlerweile bin ich max 1x Monat in dem Raum und es juckt keinen. Weil die Kiste funktioniert.


    Du machst jetzt hier so ein Aufwand für Kleinigkeiten. Und zum Thema Beratung. Wie kaufst du den ein Auto auch so, oder informierst du dich vorher selber.


    Daher an dich, überweis es, finde deinen inneren Frieden. Du musst ja in Zukunft nicht mehr mit Ihm arbeiten.
    Abgesehen davon so wie du mit ihm umspringst würde es mich nicht wundern wenn er dich bei Störung erstmal Sitzen lässt.

    19,8kWp - LG Mono 275 - STP20000TL-30 - Süd-West 40° - DN 30°
    5,7kWp - LG Mono 285 - STP5000TL-20 - Süd-Ost -30° - DN 11°
    Stiebel Eltron WWK300 electronic SOL
    Plugwise

  • Es ist doch eigentlich alles gesagt worden: Du hast keine rechtliche handhabe, die Schlusszahlung zurückzuhalten. Klar ist die Ausführung ärgerlich, aber Du machst aus einer Mücke einen Elefanten. Und bezüglich der Beratung, solltest Du auch die Sätze vollständig lesen, denn Du übersiehst die Präposition "um":

    Zitat

    ... erhalten Sie eine ausführliche und ehrliche Beratung, um Ihre Kundenwünsche zu klären ....


    Und, hast Du als Kunde gewünscht, nicht über 7 kWp zu bauen?