zentraler Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) gefordert

  • Hallo
    Die TEN fordert bei mir einen zentralen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz).
    Hintergrund ist die Gesamtleistung der einphasigen Wechselrichter über 13,8 kW Leistung bzw. mehr als 4,6 kW je Phase.
    Ist dies notwendig (gesetzliche Regelung)?
    Laut unserer Nachforschungen ist ein NA-Schutz erst ab 30 kw Leistung erforderlich.
    Wechselrichter: 2 x SB3800, 1 x SB3300, 2 x SWR2000, 1 x SB3000TL-20).
    Habt ihr auch schon solche Erfahrungen gemacht?



    Danke

  • Hallo Martin


    Danke für die schnelle Antwort-aber wie kann ich das dem Netzbetreiber begreiflich machen?


    Denn der setzt mir keinen Zähler für mein neues BHKW EP 3.0 _3KW el.


    Gruß Lutz

  • Moin


    Der Netzbetreiber hat schon recht




    Anforderung VDE-AR-N 4105
    3,68 kVA bis 13,8 kVA
    Max. 4,6 kVA Schieflast pro Phase
    Bereitstellung von Blindleistung
    Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,95kapazitiv/induktiv
    13,8 kVA bis 30 kVA
    Bereitstellung von Blindleistung
    Einsatz dreiphasiger WR oder kommunikative
    Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt
    z.b. NA-Schutz
    Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,90kapazitiv/induktiv
    30 kVA bis 100 kVA
    Bereitstellung von Blindleistung
    Externer zentraler NA-Schutz in einfehlersicherer Ausführung
    Einsatz dreiphasiger WR oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt
    Keine jederzeit zugängliche Schaltstelle mehr vorgeschrieben
    Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,90kapazitiv/induktiv
    größer 100 kVA
    Bereitstellung von Blindleistung
    Externer zentraler NA-Schutz in einfehlersicherer Ausführung
    Einsatz dreiphasiger WR oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Phase übersteigt
    Keine jederzeit zugängliche Schaltstelle mehr vorgeschrieben
    Möglichkeit zur ferngesteuerten Leistungsbegrenzung durch den Netzbetreiber
    Verschiebungsfaktor maximal cos phi 0,90kapazitiv/induktiv


    Grüße


    Olaf

    Grüße von der Nordsee


    Olaf Harjes


    Harjes Elektrotechnik Am Hillernsen Hamm 39 26441 Jever FON 04461 3315

  • Zitat von Lutzhm


    Denn der setzt mir keinen Zähler für mein neues BHKW EP 3.0 _3KW el.
    Gruß Lutz


    Na ja - das hättest natürlich gleich sagen müssen. Bei Neuanschluß sieht das natürlich anders aus. Das war aus Deiner Anfangsfrage nicht ersichtlich. Leider immer wieder dasselbe - wir sollten doch noch unsere hellseherischen Fähigkeiten trainieren :D


    Gruß
    Martin

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • Laut TEN muß das neue BHKW nicht an den zentralen NA-Schutz eingebunden werden. Die PV-Anlagen sind schon ca. 6 Jahre alt.
    Gruß Lutz

  • Zitat von Lutzhm

    Laut TEN muß das neue BHKW nicht an den zentralen NA-Schutz eingebunden werden. Die PV-Anlagen sind schon ca. 6 Jahre alt.
    Gruß Lutz


    Mag ja sein - aber ohne BHKW musst keine Änderung akzeptieren. Die VDE Ar 4105 gilt ab 1.1.2012 für alle Neuanlagen!


    Gruß
    Martin

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • Zitat von MBIKER_SURFER


    Der NA Anlagenschutz ist ab 30 kVA Anlagenleistung erforderlich.


    Ich habe hier einen Solarteur der behauptet, das wäre von 30kVA auf 30kWp geändert worden.


    Was ist der derzeitige Stand?

  • Das interpretiert leider jeder Netzbetreiber anders. Prinzipiell sind es 30kVA.

    Orange Solar GmbH - die hier wiedergegeben Aussagen sind eine persönliche Meinung.


    elektrisch Mobil - TESLA Model S85 2013 bis 2017, seit Juni 2017 MX100D. - Tesla Roadster 2.5 seit Juni 2011 - BMW i3 seit Dezember 2013 - Renault ZOE seit September 2014

  • Zitat von svdtwe


    Ich habe hier einen Solarteur der behauptet, das wäre von 30kVA auf 30kWp geändert worden.
    Was ist der derzeitige Stand?


    Hm - das stimmt garantiert nicht. Den VNB interessiert nur der WR - nicht der Generator. Der kann auch 40 kWp sein.
    Aber es hilft eh nur eine Anfrage, denn diese Werte unterliegen der 'jederzeitigen Änderung'. Bis vor 2 Jahren hat die Netze BW ja auch 40 kVA ohne Wandlermessung zugelassen.


    Gruß
    MBiker_Surfer

    Gruß
    MBiker_Surfer