Hallo,
ich habe hier verschiedentlich gelesen, dass man zum 31.12. seinen Zähler ablesen muss und bis 28.02. diesen Wert an den VNB melden muss, damit man seine Einspeisevergütung nicht verliert.
Nun ist es bei mir aber so, dass ich einen Mietzähler von E.ON Avacon habe und auch Anfang Januar ein Ableser kam und den Zähler abgelesen hat. Er sagte mir, dass ich nach einer Woche die Rechnung hätte. Das ist nun schon fast 4 Wochen her. Für diesen Service zahle ich rund 10€ im Jahr.
Nun die Frage: Muss ich ZUSÄTZLICH noch die Meldung selbst durchführen wie oben beschrieben um die Vergütung nicht zu verlieren? Natürlich könnte dann auch bald mal die Abrechnung kommen (ich bekomme noch Geld), aber das sehe ich nicht so eng.
Solder.