Zähler bei kaufmännisch bilanzieller Weiterleitung

  • Also dann müsste die Schule die letzten Jahre ordentlich Geld gespart haben. 5 bis 6 Tsd. kWh, wenn nicht mehr sind da doch sicher von der Schule direkt verbraucht worden :shock:
    So richtig verstehe ich nicht, dass das all die Jahre nicht bemerkt wurde. Zumindest im ersten Jahr hätte der Stromlieferant stutzig werden müssen.
    Sorry, hat jetzt damit nichts zu tun.Wundert mich nur.


    MK3 ist leider nicht für Volleinspeiser konzipiert, das könnte zum Problem werden, aber hoffentlich kann ComMetering da etwas machen und MK5 in günstig umsetzen.
    Wenn das alles nicht hinhaut würde ich versuchen auf Eigenverbrauch umzustellen, dadurch wäre MK3 wieder möglich....


    Bin echt gespannt, was da raus kommt....drücke die Daumen

  • Zitat von i-moove

    Also dann müsste die Schule die letzten Jahre ordentlich Geld gespart haben. 5 bis 6 Tsd. kWh, wenn nicht mehr sind da doch sicher von der Schule direkt verbraucht worden :shock:


    So siehts wohl aus.


    Zitat von i-moove

    .....würde ich versuchen auf Eigenverbrauch umzustellen, dadurch wäre MK3 wieder möglich....


    Na ja........unterstellen wir mal die o.g. 6.000 kWh Verbrauch durch die Schule. Diese würden mir dann nicht nach EEG als Volleinspeiser vergütet und ich hätte Mindereinnahmen von 6.000 kWh x 0,3914 = 2.348 € netto pro Jahr.


    Man könnte vermutlich das MK3 verwenden, aber es würde sich damit trotzdem um eine Lieferung an Dritte handeln, d.h. volle EEG-Umlage. Unterstellt, dass die Schule für ihren Strom bisher 21 Cent/kWh netto bezahlt, könnte ich also z.Zt. maximal 21 - 6,8 = 14,2 Cent/kWh für meinen PV-Strom berechnen. Hinzu käme dann die Eigenverbrauchsvergütung von 22,76 Cent/kWh, sodass ich in Summe 36,96 Cent/kWh für den Eigenverbrauch erhalten würde. Bei 6.000 kWh macht das 6.0000 x 0,3696 = 2.218 € netto. Das wären dann insgesamt 130 €/a weniger.


    Wäre vielleicht eine Überlegung wert, aber bei 12.000 kWh wären es auch schon 260 € weniger. Außerdem müsste ich mit der Kommune einen Stromliefervertrag schließen und bei den bisherigen Berechnungen haben die noch nichts davon. Evtl. können die auch garnicht, weil sie einen festen Vertrag mit einem Stromversorger haben. Ich bin da eher etwas skeptisch, aber nachfragen kostet nichts.

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • @ all... ich versuche mal die relevanten Punkte aufzugreifen...


    Vereinfacht: das Messkonzept wird zwischen Betreiber und VNB abgestimmt und der MSB setzt das nur um... Es bringt also nichts den MSB zu wechseln bzw. das ist die alleinige Lösung. Der VNB kann das MK ablehnen, wenn das MK nicht dem EEG, KWK-G oder den TAB entspricht. DIe Begründung der Westnetz ist damit doch nicht einschlägig. imho kann die Westnetz aus den genannten Gründen nicht ablehnen.


    Zitat

    Begründung:
    - Abrechnung erfolgt bei RLM automatisiert, bei SLP händisch (und das könne man nicht leisten).
    - Zähler müssen immer glz. abgelesen werden
    - Bezugsstrom könnte - abhängig vo Lieferanten - auch unterjährig abgerechnet werden. Dann müsste aber auch der Erzeugungszähler abgelesen werden. (vermutlich das Problem, wer bei SLP, d.h. Abschlägen und Schlussrechnung, den Zeitpunkt der Abrechnung festlegt: EVU oder VNB)


    MK-3 ist für kaufmännisch bilanzielle Weitergabe damit durchaus vorgesehen und geeignet. (siehe Anhang)


    Ich würde zu allererst nochmals versuchen das MK-3 durchzusetzen. Ggf. kannst Du das ja auch mal juristisch beurteilen lassen und den entsprechenden Brief an die Westnetz schreiben. Um der Westnetz hier entgegen zu kommen kannst Du ja darauf hinweisen, dass Du ein freies Messsystem von Discovergy einbaust und die Zählerstandsgangdaten damit zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung stehen (und ich frage nach, ob die auch jederzeit über die MaKo angefragt werden können. Wenn das bejaht wird, dann ist das für Westnetz faktisch wie RLM). Dann hast Du nur noch das Problem mit der Lieferzeit.


    Wenn das nicht funktioniert dann wirst du um die RLM nicht herumkommen, allerdings sind mit die Mehrkosten nicht ganz klar. Die RLM kostet bei Discovergy 300 Euro / Jahr... Wir bieten die RLM nicht an, da es genau so sein wird wie schon geschrieben: Wenn die iMSys zertifiziert sind braucht es im PV Bereich eher keine echte Leistungsmessung, sondern für die allermeisten Anwendungsfälle werden die Zählerstandsgabgdaten ausreichen.


    Die dritte Möglichkeit, den Strom an die Schule - bei voller EEG Umlage - zu verkaufen isZ bei IBN 2010 wohl eher keine Alternative. Gibt es denn ggf. die Möglichkeit, dass die Schule die Anlage von Dir pachtet? Dann wären Anlagenbetreiber und Nutzer der Strom identisch und die ANlage könnte im Eigenverbrauch betrieben werden... Vertraglich und monetär könnte man das wahrscheinlich schon hinbekommen, aber die Schule wird darauf wahrscheinlich keine Lust haben


    Grüsse

  • Hallo ComMetering,


    erst einmal Danke für deine Stellungnahme.


    Das Messkonzept MK 3 von Westnetz weicht insbesondere bei den textlichen Beschreibungen von dem von dir eingestellten MK 3 ab:


    Macht das jeder so wie er will oder gibt es da verbindliche Vorgaben?


    Zitat von ComMetering

    Ich würde zu allererst nochmals versuchen das MK-3 durchzusetzen. Ggf. kannst Du das ja auch mal juristisch beurteilen lassen und den entsprechenden Brief an die Westnetz schreiben. Um der Westnetz hier entgegen zu kommen kannst Du ja darauf hinweisen, dass Du ein freies Messsystem von Discovergy einbaust und die Zählerstandsgangdaten damit zu jedem Zeitpunkt zur Verfügung stehen (und ich frage nach, ob die auch jederzeit über die MaKo angefragt werden können. Wenn das bejaht wird, dann ist das für Westnetz faktisch wie RLM). Dann hast Du nur noch das Problem mit der Lieferzeit.


    Ja, danke, das werde ich versuchen......allerdings ohne Rechtsanwalt. :wink:
    Das "freie Messsystem von Discovery" kommt dann direkt von Discovery oder geht das über euch?
    Um welche Zähler handelt es sich dabei und was kosten diese (1x Zweirichtung; 1x Einrichtung)?


    Zitat von ComMetering

    Gibt es denn ggf. die Möglichkeit, dass die Schule die Anlage von Dir pachtet? Dann wären Anlagenbetreiber und Nutzer der Strom identisch und die ANlage könnte im Eigenverbrauch betrieben werden... Vertraglich und monetär könnte man das wahrscheinlich schon hinbekommen, aber die Schule wird darauf wahrscheinlich keine Lust haben


    Ich glaube, das ist zwecklos. Die Kommune hatte damals ein Vorkaufsrecht und hat darauf verzichtet, weil kein Interesse bestand. Da stellt sich dann auch die Frage, ob es sich um EEG-umlagebefreiten Eigenverbrauch handeln würde, weil Kommune und Schule nicht unbedingt deckungsgleich sind.
    Oder meintest du tatsächlich, dass die Schule die PV-Anlage anpachtet? Das halte ich für ausgeschlossen, denn die Kommunen bezahlen die Stromkosten für die Schulen, sodass sozusagen "das Motiv" für eine Anpachtung durch die Schule fehlt.

  • Zitat

    Das "freie Messsystem von Discovery" kommt dann direkt von Discovery oder geht das über euch?
    Um welche Zähler handelt es sich dabei und was kosten diese (1x Zweirichtung; 1x Einrichtung)?


    Discovergy ist ja der offizielle MSB, aber natürlich kannst DU über uns bestellen (was uns natürlich auch freut) und dann auch kein preislicher Unterschied zwischen EIn- und Zweirichtungszähler...


    Zitat

    Macht das jeder so wie er will oder gibt es da verbindliche Vorgaben?


    Leider: ja. Es ist schon sehr ärgerlich, dass jeder macht was er will... Wir sind hier auch gerade mit der Netze BW am diskutieren wegen der Kaskadenmessung (die mittlerweile von vielen VNB ja akzeptiert wird): und die Antworten sind hier wirklich auch willkürlich.


    Zitat

    Ja, danke, das werde ich versuchen......


    Versuche da morgen im Tagesverlauf mal noch was zu klären und würde mich dann nochmals melden. Vielleicht gibts hier dann zusätzliche Infos für Deinen Brief.


    Grüße

  • Vielen Dank!


    Eine Frage habe ich noch:
    Was ist denn für die Übertragungt der Daten erforderlich? Schulen stellen sich da immer sehr an mit der Zurverfügungstellung einer Internetverbindung. Mein Solarlog überträgt seine Daten per GSM, aber zum Einen ist der auf dem Dach und nicht im Keller und zum Anderen dürfte das vermutlich wegen der Datenmenge ohnehin nicht infrage kommen.

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Zitat von Bento

    Mein Solarlog überträgt seine Daten per GSM, aber zum Einen ist der auf dem Dach und nicht im Keller und zum Anderen dürfte das vermutlich wegen der Datenmenge ohnehin nicht infrage kommen.


    Bei unserer Schule sind die Wechselrichter, Solarlog und Commetering-Zähler im Keller. Router mit GSM-Modem im Erdgeschoss. Monatliches Datenaufkommen Solarlog ca. 65 MB. Nach Inbetriebnahme des Commetering-Zählers ca. 1200 MB. Drosselung der Upload-Datenrate auf 16 kbit/s ab 100 MB. Ich habe bisher keine Probleme feststellen können.

  • Zitat von ComMetering

    Versuche da morgen im Tagesverlauf mal noch was zu klären und würde mich dann nochmals melden. Vielleicht gibts hier dann zusätzliche Infos für Deinen Brief.


    Hast du schon aktuelle Infos?

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Zitat

    Hast du schon aktuelle Infos?


    Dachte ich hätte das schon geschrieben... sorry. Also der VNB kann jederzeit eine ORDERS schicken und damit der Zählerstand abfragen... Das ist ein Prozess der bei Discovergy automatisiert läuft. Der VNB hat damit keine Probleme bei Lieferantenwechsel usw. was ja als Bedenken angeführt wurde.

  • Das angebliche Hauptproblem bei den Lieferanten soll sein, dass sie bei SLP tlw. beim Kunden Zählerstände abfragen. Der liest dann ab und teilt denen z.B. den Wert bei Vertragsende mit. Wenn dann der VNB (bzw. Messstellenbetreiber) sich ebenfalls vom Kunden den Zählerstand durchgeben lässt, ist das immer ein Anderer, da der Zeitpunkt fast nie übereinstimmt. Daher müssten dann viele Rechnungen wieder korrigiert werden und das wollen die Versorger vermeiden.
    Bei RLM passiert so etwas nicht, da der Kunde den Zählerstand weder auslesen kann noch muss.
    So hat man mir das erklärt. Ihr seid da näher an der Wirklichkeit dran.


    Trotzdem würde mich noch interessieren, wie die Datenübertragung bei den SLP-Smartmetern funktioniert? Brauche ich da für beide Zähler Internet oder Mobilfunk?

    Viele Grüße

    Bento


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    (Arnaud Desjardins)