Steuern und Finanzamt

DIES IST KEINE STEUERBERATUNG!


Einen guten Überblick über die Neuerungen 2023, die teilweise nach 2022 zurückwirken gibt

Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2023 | Steuern | Haufe
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist für kleinere Photovoltaikanlage eine weitgehende steuerliche Entlastung vorgesehen.
www.haufe.de


Einige der folgenden Informationen sind damit für die meisten Betreiber nicht mehr von Bedeutung.


Wenn man es verstanden hat, ist es [...] gar nicht so ein Aufwand.

Ausfüllhilfe Anlage EÜR, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und "Information des Bayerischen Landesamts für Steuern zu den einkommensteuerlichen und umsatzsteuerlichen Fragen des Betriebs einer Photovoltaikanlage mit Beispielen"

siehe Hilfe zu ESt und USt bie Photovoltaikanlagen, BAYERISCHES LANDESAMT FÜR STEUERN - sehr informativ.

Beim Finanzamt nachfragen ob es einen vereinfachten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer PV-Anlage bereithält! (Gern PN an mich, dann trage ich das hier ein.)
Das Ergebnis aus Anlage EÜR wird (als Summe) in eine ansonsten recht leere Anlage G eingetragen.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Keine Steuerberatung: üblich ist für Menschen

  • (anfangs) Regelbesteuerung der Form Ist-Versteuerung (Kapitalgesellschaften bzw. konkret Bilanzierer haben per se Soll-Versteuerung)
  • Unternehmerische Zwecke: 100 %. ("Verwendung auch für nichtunternehmerische Zwecke" nein bzw. 0 %, obwohl privat Solarstrom genutzt wird!)
  • Vorsteuer aus Anschaffung / Herstellung der Anlage wird zu 100 Prozent geltend gemacht

Buchungssätze PV-Anlage SKR04

für Buchhalter (muss dir nichts sagen!)

Kleinunternehmerregelung (KUR) oder Regelbesteuerung mit Mehrwertsteuer-Erstattung (Vorsteuer-Abzug)?

Kurz: 60 Monate Regelbesteuerung, Vorsteuer erstatten lassen, währenddessen MwSt. auf Eigenverbrauch bezahlen und nach Ablauf des 5. oder 6. Jahres (s.u.) zur KUR optieren.


Eine schöne Grafik zu Umsatz- und Ertragsteuer liefert solaranlagen-portal.de/images/solaranlagen-portal/kosten/PV-Steuern-Finanzamt.pdf

Achtung, die Seite enthält auch viele Informationen die zum Kauf eines defizitären Speichersystems verleiten könnten.


Übersteigt die Mehrwertsteuer des Anlagenpreises die in den ersten fünf Jahren anfallende unentgeltliche Wertabgabe so rentiert es sich der Verzicht auf die KUR. Das ist bereits bei Anlagen ab ca. 1,5 kWp der Fall.

(Sehr grobe Formel: VSt-Erstattung < unentgeltliche Wertabgabe der ersten 6 Kalenderjahre.)


:!: Zahlung der Anlage und Vorsteuerabzug sollten ins selbe Jahr fallen - sonst hat die Verschiebung (meist unerwünschte, überschaubare) ertragsteuerliche Auswirkungen.


Details: Kleinternehmer-Regelung (KUR) ja oder nein?


Während für mindestens 5 Kalenderjahre auf die KUR verzichtet wird ist auf privat genutzten Strom Mehrwertsteuer zu zahlen, siehe "unentgeltliche Wertabgabe".

Im Gegenzug ist der Vorsteuer-Abzug (erfolgt via UStVA) möglich.

Nach 5 oder 6 Jahren wird meist zur KUR optiert:

Dem FA musst du nix mitteilen. Die sehen in der UStE [für das erste Jahr in dem die KUR angewendet werden soll], daß du den Abschnitt "B. Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG)" ausgefüllt hast.

5 oder 6 Jahre Regelbesteuerung?

Es gilt zwei Punkte zu beachten:


1. Mit Verzicht auf die KUR bindet man sich für mindestens 5 Kalenderjahre an diese Entscheidung. Ein Wechsel ist nur zum Beginn eines Kalendarjahres möglich:

Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet. Nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung bindet die Erklärung den Unternehmer mindestens für fünf Kalenderjahre. Sie kann nur mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahres an widerrufen werden.

Startet man im Juni 2020 und wählt die Regelbesteuerung ist der frühestmögliche Zeitraum zum Wechsel in die KUR also der 1. Januar 2025.


2. Es gilt ein Berichtigungszeitraum von ebenfalls 5 Jahren:

Ändern sich bei einem Wirtschaftsgut, das nicht nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet wird, innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich durch eine Berichtigung des Abzugs der auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten entfallenden Vorsteuerbeträge vorzunehmen. Bei Grundstücken einschließlich ihrer wesentlichen Bestandteile, bei Berechtigungen, für die die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke gelten, und bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden tritt an die Stelle des Zeitraums von fünf Jahren ein Zeitraum von zehn Jahren.

Es ist oft sinnvoll, den Ablauf dieser 5 Jahre und damit des 6. Kalenderjahres abzuwarten.

Im obigen Beispiel müsste man bis Juni 2025 warten, damit keine Berichtigung (anteilige Rückzahlung der erstatteten Vorsteuer) erfolgt. Der frühestmögliche Wechselzeitpunkt ist aber erst wieder der 1. Januar 2026. Effektiv bezahlt man damit dann ~5,5 Jahre lang die USt. auf Eigenverbrauch.

:!: Die Sonderregelung für Gebäude ist auf dachintegrierte Anlagen anwendbar, hier beträgt der Berichtigungszeitraum also 10 Jahre.

Abschreibung, Absetzung für Abnutzung (AfA), IAB

siehe https://www.pv-steuer.com/pages/downloads.php - dort Abschreibungsarten, Abschreibungstabellen bzw. Investitionsabzugsbetrag

finanztip.de/photovoltaik/pv-steuer/

"schien mir ziemlich gut und umfassend zu sein." (Zitat  ragtime)

Liebhaberei

Update 03.06.2021: PV-Anlagen "mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind und " ab 01.04.2004 in Betrieb genommen wurden wird auf Antrag ohne Weitere Prüfung Liebhaberei bescheinigt.

Bei lediglich PV-Einnahmen kann diese Option nachteilig sein da keine Verlustverrechnung mehr.


L. ist eine Bewertung des Finanzamtes für den Betrieb der Anlage wenn es keine Gewinnerzielungsabsicht feststellen kann.

Mit Vorsteuerabzug / Umsatzsteuer hat die Einstufung als Liebhaberei nichts zu tun. Es geht dabei nur um die ertragsteuerliche Seite (Einkommensteuer).


  • Vorteil: Die Einkünfte der Solaranlage müssen in der Steuererklärung nicht angegeben werden, es muss keine Einnahme-Überschuss-Rechnung gemacht werden, es fällt keine Einkommensteuer auf die PV an, kein Papierkram. Siehe dazu den Beitrag des Steuerprofis kpr: ESt-Verluste nicht anerkannt = Liebhaberei? sowie seinen Folgebeitrag dort.
  • Nachteil: Es können im Gegenzug natürlich auch keine Abschreibungen getätigt werden. Die Einstufung als Liebhaberei ist nur bei sehr teuer gebauten Anlagen oder sehr schlechten Ertragsprognosen zu erwarten, also genau das, was man in der Regel vermeiden will.

Liebhaberei bei mehr als 10 Kilowatt

Warnung: Die im folgenden Link genannten Betriebskosten fallen in der Praxis realistischerweise nicht an, wären aber plausible Ausgaben.

danke Tippfreak. Siehe Anmerkungen zur Rechnung an Netzbetreiber

Sachentnahme Fotovoltaik

(betrifft Anlage EÜR)

Gleicht private Entnahmen aus "Unternehmen PV-Betrieb" aus. Verbrauch von PV-Strom ist damit ergebnisneutral.

Eine beliebte und logische Bemessungsgrundlage ist die Netto-Einspeisevergütung.


Beispiel 15 kWp-Anlage mit Inbetriebnahme Juli 2019, Vergütung im Schnitt 10,54 Cent je kWh, 1200 kWh selbst genutzt

0,1054 * 1200 kWh = 126,48 EUR netto.


'Viele FA akzeptieren gar den Ansatz der Herstellungskosten. Das ist etwas günstiger - führt aber erfahrungsgemäß häufiger zu Nachfragen des Finanzamtes. Keineswegs empfiehlt es sich 20ct/kWh pauschal zu nehmen wie in machen überholten Anleitungen zu finden.' (Danke didimausi)

SEPA-Mandat

Bei genügender Bonität Finanzamt SEPA-Basis-Mandat für ALLE Steuerarten erteilen um keine Überweisungen tätigen zu müssen. Bonus: keine Säumniszuschläge riskieren.

Unentgeltliche Wertabgabe

uWA (betrifft USt) fällt bei KUR nicht an. Solange auf die KUR verzichtet wird fällt Mehrwertsteuer auf privaten Strom an.

Von staatlicher Seite ist als Bemessungsgrundlage der private Strombezugspreis zuzüglich eventueller Grundpreise vorgegeben.

Bei fixem Grundpreis ist es logisch, den Netto-Bezugspreis anzusetzen, da die MwSt. bereits über den privaten Grundpreis voll abgeführt wird.


Beispiel anhand von Ökostrom der Elektrizitätswerke Schönau mit 27,65 Cent brutto je kWh (Stand 2019) und 1200 kWh selbst genutztem Strom:

0,2765 € / 1,19 * 0,19 * 1200 => 52,98 €

(Hier fallen 0,0441 EUR je kWh an.)


Laut Forum ist der Grundpreis in jedem Fall zu berücksichtigen und die vorgenannte Berechnungsweise falsch.

Vgl. Rechenhilfe bei pv-steuer.com -> Downloads

Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)

In den ersten beiden Wirtschaftsjahren monatlich (für die Besteuerungszeiträume 2021 bis 2026 vierteljährlich), ab dem dritten Wirtschaftsjahr vierteljährlich oder gar nicht mehr.


:arrow: Dauerfristverlängerung in der ersten Voranmeldung beantragen.
Bei monatlicher VA: Alle zwei Monate spätestens am 10. eines Monats den vergangenen und den vorvergangenen Monat mit einem Login erledigen.


Führt 2021-2026 zu mehr Verwirrung als Nutzen, sei aber erwähnt:

:arrow: Start der unternehmerischen Tätigkeit (das kann evtl. schon die Absicht, eine PV-Anlage zu bauen / der Start der Planung sein) ggf. auf Dezember des Vorjahres legen, dann entfallen 3 (Quartals-)USt-VA, dafür muss eine UStE mit 0 für das leere Jahr abgegeben werden.



Für die Erstattung der Vorsteuer der Anlage möchte das FA meist eine Kopie der Rechnung der PV-Anlage haben. Ich habe sie damals mit Angabe von Steuernummer und Adresse gemailt. Um die Erstattung zu beschleunigen sollte die Kopie schon recht bald ans FA gehen. (Ich vermute, dass erst ab VSt von einigen hundert Euro ein Beleg gewünscht wird. Balkonanlagen und Anlagen mit 1,5 kWp können abwarten ob ein Beleg angefordert wird - sofern überhaupt Vorsteuer geltend gemacht wird.)

Umsatzsteuer-Erklärung (UStE)

jährlich für das vergangene Wirtschaftsjahr (meist das Kalenderjahr)

Vorauszahlungssoll

Vorsteuerabzug nicht für Wallbox!

Für Wandkisten gibt es keinen Vorsteuer-Abzug (genausoweng wie für einen Thermomix. Der Unterschied ist, dass ich letzteren trotzdem empfehle.)

Wandkisten sind zum Auto laden technisch nicht zwingend nötig. Backofen und Spülmaschine und Wärmepumpe kommen, genau wie Auto, ohne klar.

Elster-Tipp außerhalb PV für einfache EStE: Abrufcode für vorausgefüllte Einkommensteuererlärung

Aus eigener Erfahrung zu empfehlen: In Elster.de kann man sich einen "Abrufcode" per Post senden lassen für vorausgefüllte Einkommensteuererklärung. Sehr praktisch. Suchen und abtippen von KV- (samt Pflegeversicherung), Lohnsteuer-, Lohnersatz-, Vorsorge- , Renten-, VL-Bescheinigungen usw. entfallen dadurch. So sind die meisten Steuererklärungen ein Witz.

Unsere Vorfahren hätten sich über so einfache Steuererklärung gefreut :)


ohne Euch hätte ich vielleicht nur 7-9 kWp mit Speicher statt jetzt 16 ohne Speicher.?

Danke für (unten)