Schwellenwerte und Grenzen

Stand 04.01.2023 - berücksichtigt EEG 2021 in der Fassung 12.2020, EEG 2023 teilweise


Einige Werte, alle Angaben ohne Gewähr.

Schwellenwert bezogen auf
Bedeutung
600 VA (0,6 kVA)
Zähler an Sammelschiene
Maximalleistung für vereinfachte Anmeldung für sogenannte Balkonkraftwerke
<= 3,68 kVA
bis hier muss keine Blindleistung bereitgestellt werden.
(Ab > 3,68 kVA muss ein WR Blindleistung bereitstellen können. -> Vorgabe des Netzbetreibers in der Einspeisezusage)
bis 4,6 kVA kann man mit einphasigen WR arbeiten, wegen maximaler Schieflast der Netzphasen.
(Einsatz dreiphasiger Wechselrichter oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Außenleiter (ugs. Phase) übersteigt)
Ab 01.01.2023
<= 7 kWp
IBN innerhalb von 12 Kalendermonaten
70%-Begrenzung entfällt auch für Anlagen, die zuvor in Betrieb gingen
> 7 kWp Ab hier wird man früher mit einm "intelligenten Messsystem" beglückt.
(Eher unwichtig, kommt sowieso)
> 10 kWp IBN innerhalb von 12 Kalendermonaten Geringfügige, vernachlässigbare Vergütungsstufung für den Teil über 10 kWp.
Berechnung bei >10 kWp
(Kein Grund, bei 10 kWp hängen zu bleiben!)
<= 10,8 kWp
zu ergänzen
Siehe Genehmigungsfiktion bis inkl. 50 kW - Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien

EEG 2023 § 8, Absatz 5:
"Übermitteln Netzbetreiber Anschlussbegehrenden im Fall von Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10,8 Kilowatt den Zeitplan nach Satz 1 nicht innerhalb von einem Monat nach Eingang des Netzanschlussbegehrens, können die Anlagen unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden."
Steht zwar im Gesetz, ist aber wegen EU-Verordnung meiner Meinung nach außer Kraft.
> 13,8 kVA Netzverknüpfungspunkt Ab hier muss die Anlage Blindleistung im Bereich von -0,9->0,95 bereitstellen können
(unwichtig, können heutzutage alle WR; siehe Einspeisezusage des Netzbetreibers)
> 25 kVA
je Zähler
bitten manche VNB um Dreipunkt (3.) statt BKE wegen der Belastung der Kontakte/"Messer".
> 25 kWp
(bis 31.12.2020 > 30 kWp)
IBN innerhalb von 12 Kalendermonaten
ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung z.B. durch Rundsteuerempfänger. Entschädigung bei Abregelung.
Vor 15.07.2022: Bei kleineren Anlagen kann stattdessen die Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt* auf 70% reduziert werden (hart/weich) *. Ab 15.07.2022 müssen Anlagen bis 25 kWp nicht mehr begrenzt werden.
vor 1.7.2022 :
> 30 kWp

IBN innerhalb von 12 Kalendermonaten Ab hier wird (auf 40%) reduzierte EEG-Umlage auf Eigenverbrauch erhoben. => Erzeugungsmessung (meist durch Erzeugungszähler realisiert) nötig.
Bereits 32-33 kWp bringen mehr, als die Umlage (Peanuts!) kostet.

> 30 kWp INSGESAMT je Objekt & Steuerpflichtigen!
einkommensteuerpflichtig (EÜR),
MwSt. fällt auch über 30 kWp in den meisten Fällen nicht an (Vorraussetzungs-Nachweis noetig!).
> 30 kVA "Leistungssumme, die bei zeitgleicher Einspeisung ... entstehen kann"
ab hier wird in 99% der Fälle ein (zentraler) NA-Schutz erforderlich

VDE FNN Version 6 aus Mai 2022, Seite 15 (danke InaktiverUser)
328748-pasted-from-clipboard-png
> 40 kWp IBN innerhalb von 12 Kalendermonaten Vergütungsstufung (vgl. > 10 kWp)
> 44 A (ca. 30,5 kVA)
Messlokation (Zähler)
ggf. Wandlermessung nötig, außer MSB bietet direkte Messung > 44 A an.
<= 50 kWp "bestehende Kapazität des Anschlusses an das Verteilernetz" Genehmigungsfiktion bis inkl. 50 kW - Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien
> 100 kWp IBN innerhalb von 12 Kalendermonaten
Pflicht zur Teilnahme an der Direktvermarktung und Vergütungsstufung, Funkrundsteuerempfänger oder Fernwirkanlage verpflichtend (Ergänzung zu den TAB -> Netzbetreiber(?))
> 100 kWp ALLE (ansonsten beguenstigten) Objekte eines Steuerpflichtigen
einkommensteuerpflichtig (EÜR)
> 135 kW
(Änderung NELEV Herbst 2023 erwartet :!: )
je Netzverknüpfungspunkt
Leistungsklassen für die Umsetzung des Network Codes RfG in DE
Typ B: P ≥ 135 kW (entspricht S ≥ 150 kVA)
Typ C: P ≥ 36 MW (entspricht S ≥ 40 MVA)
Typ D: P ≥ 45 MW (entspricht S ≥ 50 MVA)
Quelle: https://www.vde.com/de/fnn/arb…rk-codes/leistungsklassen

Anlagenzertifikat nicht bei Niederspannung nötig
§ 2 NELEV - Einzelnorm
"Auf Erzeugungsanlagen der Typen B und C, die an ein Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden, ist Absatz 2 nicht anzuwenden."
Geplant für Herbst 2023 :!:
> 270 kW Einspeisung oder
> 500 kWp

je Netzverknüpfungspunkt (?) RE: Anlagenzertifikat Typ B - ab 135 kwp
> 300 kWp
IBN innerhalb von 12 Kalendermonaten Wahlweise Eigenverbrauch oder Ausschreibung
> 750 kWp IBN innerhalb von 12 Kalendermonaten ? Pflicht zur Ausschreibung, Ende der Vergütungsstufung


* Sensor für 70% darf vor ALLE Verbrauchszähler an die Hauszuleitung angeschlossen werden auch wenn z.B. ein Mieter einen eigenen Zähler mit Vollversorgung durch ein EVU hat.


Ergänzungen und Quelle Magische Grenzen und Schwellenwerte - danke für die Vorarbeit an bauerkiel, tnetwork, pflanze.


Oder wie bauerkiel sagt: "Tragische Grenzwerte und Schwellungen..."