
Stand 04.01.2023 - berücksichtigt EEG 2021 in der Fassung 12.2020, EEG 2023 teilweise
Einige Werte, alle Angaben ohne Gewähr.
Schwellenwert | bezogen auf |
Bedeutung |
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600 VA (0,6 kVA) |
Zähler an Sammelschiene |
Maximalleistung für vereinfachte Anmeldung für sogenannte Balkonkraftwerke |
<= 3,68 kVA |
bis hier muss keine Blindleistung bereitgestellt werden. (Ab > 3,68 kVA muss ein WR Blindleistung bereitstellen können. -> Vorgabe des Netzbetreibers in der Einspeisezusage) |
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bis 4,6 kVA | kann man mit einphasigen WR arbeiten, wegen maximaler Schieflast der Netzphasen. (Einsatz dreiphasiger Wechselrichter oder kommunikative Kopplung dreier einphasiger Geräte für die Leistung, die 4,6 kVA pro Außenleiter (ugs. Phase) übersteigt) |
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Ab 01.01.2023 <= 7 kWp |
IBN innerhalb von 12 Kalendermonaten |
70%-Begrenzung entfällt auch für Anlagen, die zuvor in Betrieb gingen |
> 7 kWp | Ab hier wird man früher mit einm "intelligenten Messsystem" beglückt. (Eher unwichtig, kommt sowieso) |
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> 10 kWp | IBN innerhalb von 12 Kalendermonaten | Geringfügige, vernachlässigbare Vergütungsstufung für den Teil über 10 kWp. Berechnung bei >10 kWp (Kein Grund, bei 10 kWp hängen zu bleiben!) |
zu ergänzen |
Siehe Genehmigungsfiktion bis inkl. 50 kW - Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien EEG 2023 § 8, Absatz 5: |
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> 13,8 kVA | Netzverknüpfungspunkt | Ab hier muss die Anlage Blindleistung im Bereich von -0,9->0,95 bereitstellen können
(unwichtig, können heutzutage alle WR; siehe Einspeisezusage des Netzbetreibers) |
> 25 kVA |
je Zähler |
bitten manche VNB um Dreipunkt (3.) statt BKE wegen der Belastung der Kontakte/"Messer". |
> 25 kWp (bis 31.12.2020 > 30 kWp) |
IBN innerhalb von 12 Kalendermonaten |
ferngesteuerte Reduzierung der Einspeiseleistung z.B. durch
Rundsteuerempfänger. Entschädigung bei Abregelung. Vor 15.07.2022: Bei kleineren Anlagen kann stattdessen die Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt* auf 70% reduziert werden (hart/weich) *. Ab 15.07.2022 müssen Anlagen bis 25 kWp nicht mehr begrenzt werden. |
vor 1.7.2022 : > 30 kWp |
IBN innerhalb von 12 Kalendermonaten | Bereits 32-33 kWp bringen mehr, als die Umlage (Peanuts!) kostet. |
> 30 kWp | INSGESAMT je Objekt & Steuerpflichtigen! |
einkommensteuerpflichtig (EÜR), MwSt. fällt auch über 30 kWp in den meisten Fällen nicht an (Vorraussetzungs-Nachweis noetig!). |
> 30 kVA | "Leistungssumme, die bei zeitgleicher Einspeisung ... entstehen kann" |
ab hier wird in 99% der Fälle ein (zentraler) NA-Schutz erforderlich VDE FNN Version 6 aus Mai 2022, Seite 15 (danke InaktiverUser) |
> 40 kWp | IBN innerhalb von 12 Kalendermonaten | Vergütungsstufung (vgl. > 10 kWp) |
> 44 A (ca. 30,5 kVA) |
Messlokation (Zähler) |
ggf. Wandlermessung nötig, außer MSB bietet direkte Messung > 44 A an. |
<= 50 kWp | "bestehende Kapazität des Anschlusses an das Verteilernetz" | Genehmigungsfiktion bis inkl. 50 kW - Verordnung (EU) 2022/2577 zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien |
> 100 kWp | IBN innerhalb von 12 Kalendermonaten |
Pflicht zur Teilnahme an der Direktvermarktung und Vergütungsstufung, Funkrundsteuerempfänger oder Fernwirkanlage verpflichtend (Ergänzung zu den TAB -> Netzbetreiber(?)) |
> 100 kWp | ALLE (ansonsten beguenstigten) Objekte eines Steuerpflichtigen |
einkommensteuerpflichtig (EÜR) |
(Änderung NELEV Herbst 2023 erwartet ![]() |
je Netzverknüpfungspunkt |
Leistungsklassen für die Umsetzung des Network Codes RfG in DE Typ B: P ≥ 135 kW (entspricht S ≥ 150 kVA) Typ C: P ≥ 36 MW (entspricht S ≥ 40 MVA) Typ D: P ≥ 45 MW (entspricht S ≥ 50 MVA) Quelle: https://www.vde.com/de/fnn/arb…rk-codes/leistungsklassen Anlagenzertifikat nicht bei Niederspannung nötig § 2 NELEV - Einzelnorm "Auf Erzeugungsanlagen der Typen B und C, die an ein Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung angeschlossen werden, ist Absatz 2 nicht anzuwenden." |
Geplant für Herbst 2023 ![]() > 270 kW Einspeisung oder > 500 kWp |
je Netzverknüpfungspunkt (?) | RE: Anlagenzertifikat Typ B - ab 135 kwp |
> 300 kWp |
IBN innerhalb von 12 Kalendermonaten | Wahlweise Eigenverbrauch oder Ausschreibung |
> 750 kWp | IBN innerhalb von 12 Kalendermonaten ? | Pflicht zur Ausschreibung, Ende der Vergütungsstufung |
* Sensor für 70% darf vor ALLE Verbrauchszähler an die Hauszuleitung angeschlossen werden auch wenn z.B. ein Mieter einen eigenen Zähler mit Vollversorgung durch ein EVU hat.
Ergänzungen und Quelle Magische Grenzen und Schwellenwerte - danke für die Vorarbeit an bauerkiel, tnetwork, pflanze.
Oder wie bauerkiel sagt: "Tragische Grenzwerte und Schwellungen..."