DIES IST KEINE STEUERBERATUNG!
- Für PV ist für kleine Anlagen, das können auch 100 kWp sein(!), KEINE Gewerbeanmeldung erforderlich, nur Mitteilung der unternehmerischen Tätigkeit PV-Anlage an das Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Ausnahmen
- Wer seine EÜR und USt selber senden möchte erstelle schon jetzt einen elster.de-Zugang - falls noch nicht vorhanden. Freischaltcode kommt vom FA per Post - das kann dauern. Bonus-Tipp: Abrufcode im selben Zug beantragen, siehe ganz unten.
- Für viele ist das Tool "PV-Steuer" von Paulchen sehr nützlich.
pv-steuer.com/pages/downloads.php bietet zahlreiche Hilfestellungen und Erklärungen. Ansehen! - Zusammenfassung der steuerlichen Pflichten - ohne Tool umsetzbar?
- Arbeitnehmer-Nebeneinkünfte bis 410 EUR pro Jahr steuerfrei
Bei gemeinsamer Veranlagung wird dieser Betrag 1x gewährt, bei getrennter Veranlagung 2x. - (Beiträge von @Koelner-Sueden, @kpr und @Sonnenstevie sind oft amüsant informativ)
- Einen recht guten aktuellen (3'2020)