Steuern und Finanzamt
DIES IST KEINE STEUERBERATUNG!
Einen guten Überblick über die Neuerungen 2023, die teilweise nach 2022 zurückwirken gibt
https://www.haufe.de/steuern/g…n-ab-2023_168_578022.html
Einige der folgenden Informationen sind damit für die meisten Betreiber nicht mehr von Bedeutung.
Einen guten Überblick über die Neuerungen 2023, die teilweise nach 2022 zurückwirken gibt
https://www.haufe.de/steuern/g…n-ab-2023_168_578022.html
Einige der folgenden Informationen sind damit für die meisten Betreiber nicht mehr von Bedeutung.
- Für PV ist für kleine Anlagen, das können auch 100 kWp sein(!), KEINE Gewerbeanmeldung erforderlich, nur Mitteilung der unternehmerischen Tätigkeit PV-Anlage an das Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung). Ausnahmen
- Wer seine EÜR und USt selber senden möchte erstelle schon jetzt einen elster.de-Zugang - falls noch nicht vorhanden. Freischaltcode kommt vom FA per Post - das kann dauern. Bonus-Tipp: Abrufcode im selben Zug beantragen, siehe ganz unten.
- Für viele ist das Tool "PV-Steuer" von Paulchen sehr nützlich.
pv-steuer.com/pages/downloads.php bietet zahlreiche Hilfestellungen und Erklärungen. Ansehen! - Zusammenfassung der steuerlichen Pflichten - ohne Tool umsetzbar?
- Arbeitnehmer-Nebeneinkünfte
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