Wie gehts nach 20 Jahren ohne EEG weiter?

  • Zitat von wschmeiser

    Und für die Speicherbetrachtung ist das doch vollkommen wurscht. Da geht es doch nur darum, wie viel Du für bezogenem Strom bezahlst und für eingespeisten Strom an Einnahmen verlierst.


    du kannst nur entweder einspeisen oder selbst verbrauchen. Das sind zwei vollkommen getrennte Sachverhalte.
    Basis ist immer der erzeugte Solarstrom.
    eigentlich ganz einfach. :wink:

    Komplizierte Vorgänge immer dem faulsten Mitarbeiter geben. Er wird die einfachste Lösung finden!

  • Zitat von PV Ndh

    Bei 5Cent muss der Netzbetreiber aber ordentlich selber draufzahlen, das wird der sicher nicht machen. Was da maximal zu erwarten wäre ist der Börsenstrompreis innerhalb der Einspeisezeit, abzüglich einer Vermarktungsgebühr.
    Vor allem im Sommer gibts dann bestimmt nicht viel mehr wie den Erdgaspreis pro kWh, aber auch das nur wenn der Wärmesektor dann mit eingebunden ist.


    Deshalb wird das ja spannend .... denn PV-Strom erzielt heute bereits kaum einen Markterlös ... wahrscheinlich sind 2 ct/kWh als Durschschnittspreis für PV-Strom heute bereits nicht erzielbar .... und nach mehr Wind und PV-Zubau wird es eher noch weniger.


    Oder man subventioniert halt weiter ..... das stabilisiert dann die Netzgebühren oder die EEG-Umlage, je nach dem, wo man es reinpackt. Beides führt aber dann zu höheren Strompreisen, womit dann wieder der Eigenverbrauch noch attraktiver wird.


    Genau wegen diesem Szenario hatte ich mir PV aufs Dach geschraubt.

  • Zitat von wschmeiser

    Eisbaer,
    wer auf Fremddächern investiert hat, so wie Du, wird sicherlich nicht von großen Nacherlösen nach Ablauf ausgegangen sein.


    Und wer während der 20-jährigen Vergütungsdauer nicht einen ordentlichen Gewinn gemacht hat, dem kann man auch nicht helfen. Genauso wie den Volksaktienkäufer bei Telekom, die mit ihrer Gier die 3. Tranche gekauft haben.


    Und es dürfte halt tatsächlich so sein, dass viele Kleinanlegenbesitzer viel zu hohe Preise bezahlt haben dürften .... aber das war und ist deren Problem.


    Ich hab ich doch geschrieben dass ich meine Anlagen über die EEG-Nutzungsdauer kalkuliert habe.
    Trotzdem ist es volkswirtschaflicher und ökologischer Blödsinn die noch funktionierenden Anlagen abzubauen.
    Wo der Preis für einen dann noch rentablen Weiterbetrieb ist ist ja noch völlig offen. Zumindest der Einspeisevorrang (bzw. Garantie) sollte erhalten bleiben.

    Servus
    Toni


    Luschenjagd aufgegeben.
    Elektrisch unterwegs mit Leaf II

  • Also ich gehe maximal vom Börsenstrompreis abzüglich eines Abschlags für die Vermarktung aus, also 2-3ct/kWh. Aber was ist das Problem dabei? Eine vollständig abgeschriebene Anlage weiter zu betreiben kostet doch fast nix. Klar werden bisherige Volleinspeise-Anlagen auf Überschuss-Einspeisung umgeklemmt, aber wieso die Anlage vom Dach werfen. Ich hoffe mal, dass es bis dahin kein EEG mehr gibt, weil dann wäre es wirklich eine paradoxe Situation. Wann ist eine Anlage neu? Muss dafür jedes Modul getauscht werden, dass es die volle Vergütung gibt, kann der alte Wechselrichter weiterverwendet werden und die Unterkonstruktion. Mit den Fragen sollten wir uns nicht beschäftigen.
    Klar rechnen sich dann Speicher wirklich, weil das Delta dann plötzlich mehr als 20 ct/kWh beträgt und nicht wie aktuell nur 10 ct/kWh. Bleibt nur zu hoffen, dass die auch tatsächlich günstiger werden.

  • Zitat von Eisbaer

    Ich hab ich doch geschrieben dass ich meine Anlagen über die EEG-Nutzungsdauer kalkuliert habe.
    Trotzdem ist es volkswirtschaflicher und ökologischer Blödsinn die noch funktionierenden Anlagen abzubauen.
    Wo der Preis für einen dann noch rentablen Weiterbetrieb ist ist ja noch völlig offen. Zumindest der Einspeisevorrang (bzw. Garantie) sollte erhalten bleiben.


    Ersteres hatte ich ja bestätigt, dass Du über 20 Jahre kalkuliert hast.


    Und natürlich wäre es volkswirtschaftlicher und ökologischer Blödsinn, funktionierende Anlagen abzubauen. Und ein bisschen Erlös wird man ja erzielen können und der Einspeisevorrang ergibt sich automatisch aus dem geringen Erlös der halt je nach Wetterlage zwischen wenigen cent/kWh und Null=Abregelung schwanken wird. Aber viel mehr wird es wohl kaum werden.

  • Bei euren schönen Kalkulationen habt ihr einiges vergessen. So wie es da im Dokument steht soll ja jeglicher Eigenverbrauch mit einer EEG Umlage versehen werden, unabhängig von der Größe. Also fallen dann schonmal einge cent weniger was man mit Altanlagen sparen kann. Nimmt man eine typische 10kwp peak Anlage ist klar das man das nicht selber verbraucht kriegt. Ob es eine Einspeisung für 2-3 cent gibt ist a) fraglich und b) muss man schauen ob sich dann Aufwand für Steuerberater, Messstelle, Versicherung und vor allem USt auf den Eigenverbrauch noch lohnt die Einspeisung als Gewerbe weiterzuführen.


    Ich denke deswegen machen dann viele keine Einspeisung mehr und dann kann ich effektiv nur 1/3 der Anlage zur Erzeugung nutzen. D.h. aber auch das sich die Kosten der Erzeugung verdreifachen. Ich kenne nicht die Kosten einer abgeschriebenen Anlage aber aus Erfahrung lässt sich sagen das nach einer gewissen Zeit die Kosten wieder steigen, Kabel/Verbindungen/Module altern und fallen häufiger mal aus, Fehlersuche auf dem Dach ist kostenintensiv (die wenigsten klettern da selber rum). WR sind auch Verschleißteile und mit das teuerste was kaputt gehen kann.


    Bei einer nur zu 1/3 genutzen Anlage kommen wir also schnell auf Erzeugungskosten die ehr gegen 10 cent gehen. Dann noch EEG Umlage drauf, 7-8 cent und wir gehen Richtung 20 cent. Speichern mit 10 cent kwh derzeit würde sich also kaum lohnen, wir liegen über dem Strompreise vom Versorger!


    Ich bleib dabei, wenn es so kommt (EEG umlage auf Eigenverbrauch) werden Altanlagen massiv abgebaut!

  • Zitat von ndorphin

    ...So wie es da im Dokument steht soll ja jeglicher Eigenverbrauch mit einer EEG Umlage versehen werden, ...


    Ich habe nicht den ganzen Thread im Überblick. Welches Dokument soll hier gemeint sein? Altlanlagen hatten ja häufig Volleinspeisung und daher keinen Bestandsschutz bezgl. der EG-Umlage auf Eigenverbrauch, die meisten haben wohl auch nicht rechtzeitig umgestellt. Und die neue bis 10 kW-Befreiung gilt eh nur solange wie die Einspeisevergütung.

  • Wieso sollte da Umlage anfallen?
    Also das wäre größter Schwachsinn.
    Dann bleibt nur zu hoffen, dass bis dahin auch 25 ct Steuer für jede kWh die im E-Mobil verbraucht wird berechnet wird. Ich mein, die Einnahmeausfälle müssen ja auch irgendwo wieder kompensiert werden.
    Ich darf ja auch nicht das Heizgas einfach so ins Auto füllen.

  • Keine Ahnung welches Dokument gemeint ist, aber das steht so im EEG. Was dort nicht ausdrücklich befreit ist (und das ist ja genau genommen recht wenig, auch wenn es hier im Forum auf die Mehrheit zutrifft aber halt nur 20 Jahre bei Anlagen bis 10kWp) zahlt volle oder reduzierte Umlage. Das ist jetzt aber schon fast vier Jahre so geregelt und hat sich immer noch nicht rumgesprochen? Solche Wähler wünsht sich jede Regierung, die nicht mal merken, wenn man ihnen eine Änderung, die sich Jahre später tatsächlich auswirken könnte (der Status quo besitzt natürlich Bestandsschutz, aber umstellen auf Eigenverbrauch ist eine Änderung), unterschiebt...


    Zitat von ndorphin

    muss man schauen ob sich dann Aufwand für Steuerberater, Messstelle, Versicherung und vor allem USt auf den Eigenverbrauch noch lohnt die Einspeisung als Gewerbe weiterzuführen.


    Aus der USt bist du mit Wechsel zur KUR sofort raus. Größter Posten bleibt in den meisten Fällen dann die Messung und die frißt bei 2-3ct/kWh halt schon den Ertrag ettlicher kWp auf. Ist ja halt leider nicht mehr alle 16 Jahre (um die 10 Jahre hätte man ja noch aus der EEG-Zeit über) mit einem geeichten Ferraris für runtergerechnet allenfalls 10 Euro im Jahr getan, sondern muß MsbG-konform sein.
    Wer einen Steuerberater bruacht, der kann gleich abbauen, den bekommt man ja bei aktuellen Neuanlagen am Hausdach schon nicht mehr bezahlt.

  • Zitat von Energiesparer51

    Ich habe nicht den ganzen Thread im Überblick. Welches Dokument soll hier gemeint sein? Altlanlagen hatten ja häufig Volleinspeisung und daher keinen Bestandsschutz bezgl. der EG-Umlage auf Eigenverbrauch, die meisten haben wohl auch nicht rechtzeitig umgestellt. Und die neue bis 10 kW-Befreiung gilt eh nur solange wie die Einspeisevergütung.


    Irgendwo weiter vorne im Thread war ein Dokument vom Bund, dort stand was über die Zukunft des EEG. Ab 2030 wohl EEG Umlage für alle Anlagen unabhängig von der Größe.