Zitat von buchoniaDie Anlage ist in 20 Jahren aus em EEG (Punkt). Warum sollte es da einen weitere Gesetzliche Regelung geben, für eine Technische Anlage die kurz vor ihrem zu erwartendem Totalausfall steht und Hoffnugslos veraltet ist.
1. jede EE-Anlage fällt unters EEG, so lang sich daran nichts ändert, gilt insbesondere der EInspeisevorrang (Punkt).
2. weil, wie ich gechrieben habe, es Biogas so vormacht.