Kurz die Fakten:
Kündigung seitens LEW des alten Stromliefervertrages (LEW Business Small) zum 01.01.2017
Es geht ausschließlich um den Bezugsstrom der Freiflächen-PV-Anlage (353kWp)
Der Verbrauch betrug pro Jahr:
2012 4kWh Rechnungsgesamtbetrag: 433,95€
2013 3kWh Rechnungsgesamtbetrag: 433,87€
2014 3kWh Rechnungsgesamtbetrag: 431,49€
2015 3kWh Rechnungsgesamtbetrag: 433,86€
Es handelt sich um eine Anlage mit Volleinspeisung und Zweirichtungszähler (registrierende 1/4-Std.-Leistungsmessung (rLM)
Es ist ein Zählergehäuse mit einer Zählernummer, aber zwei separaten Zählwerken.
Die Anlage befindet sich in der Netzebene Mittelspannung, eigene Trafostation.
Der Zähler befindet sich auf der Niederspannungsseite.
Alternativ wurde mir nun ein anderer Stromliefervertrg angeboten:
Kurz und gut:
Auf Nachfrage bei LEW muss ich nun in Zukunft mit rund 900,-€ pro Jahr bei 3kWh Verbrauch rechnen.
Frage 1:
Kann ich diesen Vertrag, wenn ich unterschrieben habe, widerrufen? Es gibt weder in den zugehörigen AGBs
https://www.lew.de/media/8291/…trom-geschaeftskunden.pdf
noch im Vertrag einen Verweis darauf.
Frage 2: Ist diese Preissteigerung zulässig?
Frage 3: Ist auf der Bezugsseite die registrierende Leistungsmessung gesetzl. vorgeschrieben?
Hinweis: Es handelt sich um 20 Stück SMA Tripower 17.000 TL-10, die lt. Datenblatt einen Verbrauch bei Standby/Nachtbetrieb von 1W haben.