Widerrufsrecht beim Stromliefervertrag?

  • Kurz die Fakten:


    Kündigung seitens LEW des alten Stromliefervertrages (LEW Business Small) zum 01.01.2017
    Es geht ausschließlich um den Bezugsstrom der Freiflächen-PV-Anlage (353kWp)
    Der Verbrauch betrug pro Jahr:


    2012 4kWh Rechnungsgesamtbetrag: 433,95€
    2013 3kWh Rechnungsgesamtbetrag: 433,87€
    2014 3kWh Rechnungsgesamtbetrag: 431,49€
    2015 3kWh Rechnungsgesamtbetrag: 433,86€


    Es handelt sich um eine Anlage mit Volleinspeisung und Zweirichtungszähler (registrierende 1/4-Std.-Leistungsmessung (rLM)
    Es ist ein Zählergehäuse mit einer Zählernummer, aber zwei separaten Zählwerken.
    Die Anlage befindet sich in der Netzebene Mittelspannung, eigene Trafostation.
    Der Zähler befindet sich auf der Niederspannungsseite.


    Alternativ wurde mir nun ein anderer Stromliefervertrg angeboten:




    Kurz und gut:


    Auf Nachfrage bei LEW muss ich nun in Zukunft mit rund 900,-€ pro Jahr bei 3kWh Verbrauch rechnen.


    Frage 1:


    Kann ich diesen Vertrag, wenn ich unterschrieben habe, widerrufen? Es gibt weder in den zugehörigen AGBs


    https://www.lew.de/media/8291/…trom-geschaeftskunden.pdf


    noch im Vertrag einen Verweis darauf.


    Frage 2: Ist diese Preissteigerung zulässig?


    Frage 3: Ist auf der Bezugsseite die registrierende Leistungsmessung gesetzl. vorgeschrieben?



    Hinweis: Es handelt sich um 20 Stück SMA Tripower 17.000 TL-10, die lt. Datenblatt einen Verbrauch bei Standby/Nachtbetrieb von 1W haben.

    Dateien

    ....7,35 kWp 2007 ANLAGE 1 Solarfun
    ..21,60 kWp 2009 ANLAGE 2 Trina
    ....5,32 kWp 2010 ANLAGE 2 Erweiterung Ch-Solar

    353,00 kWp 2010 ANLAGE 3 CSG PV-Tech
    ..37,00 kWp 2011 ANLAGE 4 Hareon
    ....4,40 kWp 2013 ANLAGE 4 Erweiterung Hanwha Solar

    ..16,08 kWp 2023 ANLAGE 5 (8,04 Süd + 8,04 Nord) Trina Honey Full Black

    ..16,08 kWp 2023 ANLAGE 6 (8,04 Süd + 8,04 Nord) Trina Honey Full Black

  • IANAL
    1. Widerruf bie Geschäftskunden kenne ich keinen, bei denen erwartet der Gesetzgeber, daß sie vorher nachdenken.
    2. Welche Preissteigerung? Neuer Tarif neuer Preis. Die Kündigung des alten Tarifs dürfte Form- und Fristgerecht gewesen sein.
    3. Im Gesetz steht, daß Anschlüsse mit Anlagen über 100kW ab 2020 mit intelligenten Meßsystemen auszustatten sind und dafür ein angemessenes Entgelt zu berechnen ist. Leider hat man vergessen ins Gesetz zu schreiben, was bis dahin gelten soll. Stand der Technik ist, daß die Seite mit den "geringeren Anforderungen" der anderen folgt, weil man davon ausgeht, daß zwei getrennte Zähler (mit eigenen Wandlersätzen) auch nicht billiger sind. edit: Da es bei Mittelspannung imo keine Standardlastprofile gibt, geht nur RLM.


    Ansonsten gibt es zu dem Thema hoher Kosten bei minimalem Bezug schon einige Threads. Bei Mittelspannung wird das nochmal komplizierter, weil es da keien Grundversorgung gibt sondern alles einzelvertraglich geregelt wird.

  • Rechtfertigt also das neue Gesetz voll und ganz eine Jahresgrundgebühr von ca. 900,-€ für den Einspeiserbezug?

    ....7,35 kWp 2007 ANLAGE 1 Solarfun
    ..21,60 kWp 2009 ANLAGE 2 Trina
    ....5,32 kWp 2010 ANLAGE 2 Erweiterung Ch-Solar

    353,00 kWp 2010 ANLAGE 3 CSG PV-Tech
    ..37,00 kWp 2011 ANLAGE 4 Hareon
    ....4,40 kWp 2013 ANLAGE 4 Erweiterung Hanwha Solar

    ..16,08 kWp 2023 ANLAGE 5 (8,04 Süd + 8,04 Nord) Trina Honey Full Black

    ..16,08 kWp 2023 ANLAGE 6 (8,04 Süd + 8,04 Nord) Trina Honey Full Black

  • Wieso unterschreibst du sowas auch? Als ich das für meine Freifläche bekommen hab, habe ich ihn schmunzeln zerrissen.


    Denke du kommst da erstmal nicht raus, da es kein Widerrufsrecht für Gewerbekunden gibt bei der LEW

  • Zitat von SInister_Grynn

    Wieso unterschreibst du sowas auch? Als ich das für meine Freifläche bekommen hab, habe ich ihn schmunzeln zerrissen.
    Denke du kommst da erstmal nicht raus, da es kein Widerrufsrecht für Gewerbekunden gibt bei der LEW


    Hat er denn überhaupt unterschrieben? :juggle:
    Bisher gibt es doch nur ein Angebot.


    Was wäre denn die Alternative zu LEW?

  • Der Gesetzgeber hat ab 100kW keine Preisobergrenze festgelegt, das ist Verhandlungssache. So lang sich rein technisch nichts ändert, würde ich aber auch keinen Grund sehen, warum der Preis steigen sollte.

    Zitat von Dewey

    ... ca. 900,-€ für den Einspeiserbezug?


    Ich glaube du verwechselst da was, das ist der Meßstellenbetrieb und andere feste Kosten, die vorwiegend anfallen weil du einspeist. Das Preisblatt des Netzbetreibers ist von der Budnesnetzagentur genehmigt, was dein Versorger daraus macht, ist dessen Sache. Nur weil die beide LEW im Namen haben und zu RWE gehören, ist das noch lang nicht das selbe Unternehmen.


    Hättest du keinen eigenen Trafo und würdest auf Niederspannungsseite messen, würdest du vermutlcih weniger bezahlen - nur so als Hinweis in welche Richtung man denken könnte.

  • Zitat von SInister_Grynn

    Wieso unterschreibst du sowas auch? Als ich das für meine Freifläche bekommen hab, habe ich ihn schmunzeln zerrissen.


    Gut, was hast Du dann gemacht?


    Unterschreibe ich nicht, wird mir zwangsweise die LEW "Aushilfsenegie" berechnet.


    Monatliche. Grundgebühr 200,-€ netto.........

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  • Zitat von alterego

    Hättest du keinen eigenen Trafo und würdest auf Niederspannungsseite messen, würdest du vermutlcih weniger bezahlen - nur so als Hinweis in welche Richtung man denken könnte.


    Da steh ich jetzt aufm Schlauch - die Messung erfolgt, wie bereits im ersten Posting beschrieben, auf der Niederspannungsseite.

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  • Zitat von alterego


    Ich glaube du verwechselst da was, das ist der Meßstellenbetrieb und andere feste Kosten, die vorwiegend anfallen weil du einspeist.


    Hier ist der Beweis, Rechnung Einspeiserbezug:



    Am besten gefällt mir der Satz:


    "Sofern Sie ein Gewerbe betreiben, ist Ihr Stromverbrauch im Verhältnis zu den genannten Haushalts-Vergleichsgruppen nicht aussagekräftig."


    :-?

    Bilder

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