weitere PV-Anlage am gleichen Stromanschluss

  • Hallo zusammen,


    hab zwar schon mal die Suche bemüht, aber nur unzureichend Infos erhalten.


    Habe eine Anlage aus 3/2012 mit 12,16 kWp auf dem Dach von Nebengebäude montiert, Einspeisung läuft über mein Wohnhaus daneben (sind per KG-Rohr verbunden).


    Bau ich mir nun dieses Jahr auf mein Wohngebäude noch eine kleine PV-Anlage (4-6 kWp - weiß noch nicht was draufpasst), wie wird das dann abgerechnet. Die Anlage aus 2012 hat einen Erzeugungszähler, kann die neue Anlage nun wieder einen Erzeugungszähler bekommen und ich das so "sauber" abrechnen?


    Der Anschluss sollte das ja von der Leistung problemlos verkraften.


    Gruß

    12,16 kWp (Suntech+SMA) seit 2012,

    29,64 kWp (Heckert+SMA) seit 2015 und

    5,7 kWp (Heckert+SMA) seit 2017.

    10 kWh Li-Speicher von SENEC seit November 2016 und noch mal

    5 kWh Speicher (wieder SENEC) seit Dezember 2019.

    Seit Februar 2020 fahre ich e-Golf (300er).

  • diese Info kriegst du am schnellsten von deinem Netzbetreiber.


    Hab mir die gleiche Info bei mir vor einer Woche eingeholt. Antwort war am HA sind 30kwp max möglich. Abrechnung über getrennten Erzeugungszähler.

  • Zitat von dare

    diese Info kriegst du am schnellsten von deinem Netzbetreiber.
    ...
    Abrechnung über getrennten Erzeugungszähler.


    So ähnlich hat das neulich schon mal jemand berichtet, die scheinen gerade zu viele Zähler auf Lager zun haben :roll:
    Bis 10kWp ist ein Erzeugungszähler bei eienr Neuanlage nicht zwingend notwendig, wer was anderes behauptet hat nur sein Geschäft im Sinn.


    karlh: die Bestandsanlage läuft auf Überschußeinspeisung? Dann siehe z.B. https://www.photovoltaikforum.…2-pv-anlagen-t116317.html gleich die erste Antwort von Hellraiser. Wie auch dort geschrieben, kann Z4 bis 10kWp entfallen.
    Bei Volleinspeisung der Bestandsanlage wird einfach der bisherige Bezugszähler durch einen Zweirichtungszähler ersetzt.

  • Zitat von alterego


    So ähnlich hat das neulich schon mal jemand berichtet, die scheinen gerade zu viele Zähler auf Lager zun haben :roll:
    Bis 10kWp ist ein Erzeugungszähler bei eienr Neuanlage nicht zwingend notwendig, wer was anderes behauptet hat nur sein Geschäft im Sinn.


    karlh: die Bestandsanlage läuft auf Überschußeinspeisung? Dann siehe z.B. https://www.photovoltaikforum.…2-pv-anlagen-t116317.html gleich die erste Antwort von Hellraiser. Wie auch dort geschrieben, kann Z4 bis 10kWp entfallen.
    Bei Volleinspeisung der Bestandsanlage wird einfach der bisherige Bezugszähler durch einen Zweirichtungszähler ersetzt.



    Sorry wollte nich mit unwissen glänzen...hatte nur die Antwort von meinem VNB weitergegeben.


    Aber gut zu wissen, das die mich auch verarschen wollten :D

  • Hi,


    Zitat von karlh

    Habe eine Anlage aus 3/2012 mit 12,16 kWp auf dem Dach von Nebengebäude montiert, Einspeisung läuft über mein Wohnhaus daneben (sind per KG-Rohr verbunden).


    Überschusseinspeisung mit Vergütung des Eigenverbrauchs?



    Zitat von karlh

    Bau ich mir nun dieses Jahr auf mein Wohngebäude noch eine kleine PV-Anlage (4-6 kWp - weiß noch nicht was draufpasst), wie wird das dann abgerechnet. Die Anlage aus 2012 hat einen Erzeugungszähler, kann die neue Anlage nun wieder einen Erzeugungszähler bekommen und ich das so "sauber" abrechnen?


    Wenn Du beide Anlagen sauber trennen willst, brauchst Du eine Zählerkaskade mit Einspeisezähler für jede Anlage.
    Einen Erzeugungszähler braucht die neue Anlage nicht unbedingt, der Zähler im WR reicht aus.


    Rein rechtlich darfst Du aber auch beide Anlagen über die vorhandenen Zähler laufen lassen, die Abrechnung wird dann anteilig vorgenommen. Falls beide Dächer gleichwertig (Neigung und Ausrichtung, also kWh/kWp) sind, empfiehlt sich diese Lösung aus Kostengründen.

    MfG
    Ralf Hofmann
    ___________


    EEG-Anlagen: 30 kWp (12/2011) + 9,2 kWp (4/2013) + 8 kWp (10/2015) + 4,3 kWp (10/2017)
    Degertraker

    E-Auto: Nissan e-NV 200
    Meine Anlagen: PV-Anlage 30 kWp in 35745 Herborn

  • Zitat von dare


    Aber gut zu wissen, das die mich auch verarschen wollten :D


    Wobei man sagen muß, so ganz daneben ist das auch nicht, weil in 21 (bzw. 22) Jahren, wenn du EEG-Umlage zahlen mußt, wirst du wohl einen Erzeugungszähler brauchen. Das ist für mich aber kein Grund den bis dahin zu zahlen.
    karlh z.B. könnte dann mit (hoffentlich) geringem Umbau (einfahc die beiden Anlagen tauschen - macht dann auch Sinn, weil die Bestandsanlage nach dem EEG geringer vergütet sein ird als die jetzt gebaute) den Erzeugungszähler der Bestandsanlage dafür verwenden, weil die nach dem aktuellen Stand für immer umlagebefreit ist.

  • Zitat von Ralf Hofmann

    Hi,
    Wenn Du beide Anlagen sauber trennen willst, brauchst Du eine Zählerkaskade mit Einspeisezähler für jede Anlage.
    Einen Erzeugungszähler braucht die neue Anlage nicht unbedingt, der Zähler im WR reicht aus.


    Rein rechtlich darfst Du aber auch beide Anlagen über die vorhandenen Zähler laufen lassen, die Abrechnung wird dann anteilig vorgenommen. Falls beide Dächer gleichwertig (Neigung und Ausrichtung, also kWh/kWp) sind, empfiehlt sich diese Lösung aus Kostengründen.


    Zählerkaskade:
    Jetzt hab ich ja einen Erzeugungszähler und einen Zweirichtungszähler verbaut.


    Für die neue Anlage wäre nun ein zweiter Zweirichtungszähler für die notwendig? Die wären dann ja quasi parallel, und es wäre wieder ein Zweirichtungzszähler - richtig?


    Für die zweite Möglichkeit, alles über einen Zähler - ja die Ausrichtung vom Dach ist gleich, aber weder die kWp Zahl noch die Neigung passen zusammen. Geht das dann trotzdem?


    Gruß

    12,16 kWp (Suntech+SMA) seit 2012,

    29,64 kWp (Heckert+SMA) seit 2015 und

    5,7 kWp (Heckert+SMA) seit 2017.

    10 kWh Li-Speicher von SENEC seit November 2016 und noch mal

    5 kWh Speicher (wieder SENEC) seit Dezember 2019.

    Seit Februar 2020 fahre ich e-Golf (300er).

  • Hallo noch mal,


    ich hab mal mit dem SMA Sunny Design Web "gespielt"


    Die bisherige PV-Anlage an dem Stromanschluß hat 12,16 kWp und ich werde nun noch mal ca. 5 kWp dazubauen (muss das Dach erst noch ausmessen, aber recht viel mehr als 15 Module bekomm ich da nicht drauf).


    Die Dächer haben die gleiche Ausrichtung, jedoch unterscheidet sich die Dachneigung.


    40 Grad bei der bisherigen PV-Anlage, 23 Grad bei der neuen Anlage.


    Bei 23 Grad sagt er mit 1025 kWh/kWp voraus, ändere ich die Dachneigung auf 40 Grad sind es 1033 kWp/kWp


    Ich erinnere nich aber, dass ich damals bei den Suntech Modulen auf dem alten Dach bei 984 kWp/kWp lag.


    Also was tun - beide PV-Anlagen über den vorhandenen Zähler laufen lassen?


    Oder was meint Ihr?


    Gruß

    12,16 kWp (Suntech+SMA) seit 2012,

    29,64 kWp (Heckert+SMA) seit 2015 und

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  • Ja ist die einfachste und günstigste Lösung. Es sei den du hast ein Zählerplatz frei dann musst man mal genauer rechnen. Aber da reden wir jährlich von 10€ max


    Hier findest du auch noch Infos bzgl Abrechnung.
    https://www.photovoltaikforum.…oeglich--t116172-s10.html

    19,8kWp - LG Mono 275 - STP20000TL-30 - Süd-West 40° - DN 30°
    5,7kWp - LG Mono 285 - STP5000TL-20 - Süd-Ost -30° - DN 11°
    Stiebel Eltron WWK300 electronic SOL
    Plugwise

  • Naja - ich bau die zweite Anlage eigentlich nur um günstigen Strom für meinen Battereispeicher zu erzeugen.


    Wenn ich mir die Exceldatei vom Link ansehe, dann wird der Eigenverbauch auch nachher rechnerisch großteils von der alten Anlage aus 2012 abgezweigt - und genau das will ich ja nicht.


    Zählerplatz ist nicht das Problem, da sind noch zwei frei.


    D.h. ich brauch einen zweiten Einspeisezähler und dann wird es genau abgerechnet. Und eigentlich brauch ich genau die Zählerkaskade, die Ralf Hofmann hier beschrieben hatte.

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