Wechsel zur Kleinunternehmer-Regelung

  • Hallo,
    meine Situation ist wie folgt:
    Ich hatte zunächst bei Inbetriebnahme einer PV-Anlage im Jahr 2008 auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. Nun erstelle ich jedes Quartal eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung an das Finanzamt für die vom Energieversorger erhaltene Umsatzsteuer, sowie eine jährliche Umsatzsteuererklärung.


    Wenn ich nun nach 10 Jahren in die Kleinunternehmer-Regelung zurückkehren würde, was würde sich dann ändern? Könnte ich auf die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen verzichten? Könnte ich auch auf die Umsatzsteuererklärung verzichten?


    Sorry falls die Fragen blöd sind, ich kenne mich im Steuer-/Unternehmensrecht nicht aus.

  • Nach 10 Jahren eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung? Spätestens nach 2 Jahren ist nur eine jährliche Umsatzsteuererklärung nötig.
    Ich würde das Finanzamt anrufen und um Klärung bitten.

    9,1kwp - Süd (2009)

    2,5kwp - Nord (2019)

  • Beim Wechsel in die KUR
    - braucht (darf) keine USt vom VNB erhoben zu werden
    (wird sie es dennoch, wird sie auch dem Fiskus geschuldet. Umgekehrt darf sie vom VNB nicht als Vorsteuer gezogen werden; hier könnten dann wiederum Schadenersatzansprüche des VNB bestehen)
    - darf keine Vorsteuer gezogen werden
    - werden keine UStVA mehr abgegeben
    - entfallen bei der USt-Jahreserklärung 3 Werte; dafür kommt ein anderer dazu. Die Erklärung entfällt logischerweise nicht - da ja sonst die FinVerw keine Möglichkeit hätte, das Vorliegen der materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Anwendung der KUR zu prüfen.


    Ich kenne das Vergütungsmodell bei Dir nicht.
    Die Flucht in die KUR macht nur Sinn, wenn Du Strom selbst verbrauchst (Überschusseinspeisung) und der Direktverbrauch keine zusätzliche Vergütung erfährt. In dem Fall bewirkst Du quasi als Nebeneffekt eine faktische Steuerfreistellung des Direktverbrauchs
    Ansonsten nimmst Du Dir nur die Chance, evtl. anfallende Vorsteuer zu ziehen.
    (Bzw. zumindest kann das dann ein extrem arbeitsaufwändiges Thema werden. Deutlich arbeitsintensiver und anspruchsvoller, als stupide vier mal im Jahr eine UStVA abzugeben.)


    Was den Vorredner angeht:
    Die gleiche Reaktion hatte ich auch refllexartig.
    Aber wenn 10,5 kWp aus dem Jahr 2008 richtig gut laufen.... dann wird er die 1.000 EUro Steuern wohl knacken - und ist nicht von der Abgabe von Voranmeldungen zu befreien.
    (Wenn die Steuer tatsächlich unter 1.000 Euro liegt - hilft tatsächlich ein Antrag beim FA.)

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Meine Antwort bezog sich auf meine Umsatzsteuerzahlung.
    Da ich unter der 1000 € Grenze liege, wurde die Umsatzsteuer-Voranmeldung nach 18 Monaten erlassen.
    Für Distri gilt also der 2. untere Absatz.


    Fristen für die Umsatzsteuer-Voranmeldung.


    Wer im Vorjahr weniger als 1.000 Euro Umsatzsteuer gezahlt hat, wird vom Finanzamt von der Umsatzsteuer-Voranmeldung befreit. Es muss nur eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung erstellt werden.


    Spätestens zum 10.01., 10.04., 10.07. und 10.10. geben alle Freelancer und Unternehmer die Umsatzsteuer-Voranmeldung ab, die im Vorjahr zwischen 1.000,01 - 7.500 Euro Umsatzsteuer gezahlt haben.


    Zum 10. jedes Monats geben Steuerpflichtige die Voranmeldung ab, deren Zahllast im Vorjahr über 7.500 Euro lag.


    Gruß
    roox

    9,1kwp - Süd (2009)

    2,5kwp - Nord (2019)

  • Bei 2008er PV gibt es keine DV-Vergütung. Also hat der TE Volleinspeisung? Nun, dann sparst du dir mit der KUR wirklich die quartalsweisen UStVA und die USt-Zahlungen. Du musst natürlich deinem Kunden mitteilen, daß du zur KUR wechselst. Wechseln könntest du z.B. zum 01.01.2019.

  • Also.. "in der kurzen Ecke" bin ich da weitgehend bei Dir. Aber vielleicht kommt der Ball ja auch "aufs lange Eck".


    Wir sind uns wohl einig, dass der TO mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Anlage als Volleinspeiser betreibt.
    Demnach kein Direktverbrauch vorliegt. Und somit auch keine unentgeltliche Wertabgabe zu besteuern ist.
    Somit bringt die KUR erstmal keinen objektiven fiskalischen Vorteil.
    Allerdings ist sie mit Nachteilen oder zumindest Risiken behaftet, da der TO seinen Vorsteuererstattungsanspruch aufgeben würde.


    Man muss nun abwägen:
    a) Sicherlich. Es sind vier Voranmeldungen pro Jahr gespart. 3 davon "copy & paste" / "da capo".... und die vierte sauber ermittelt, ist schon die USt-Erklärung. Stupide Arbeit. Völlig linear. "Abgabe der Erklärung" löst "Veranlagung" aus. Prozessende.


    b) Nun denken wir uns mal einen WR-Tausch. Der ist bei einer Anlage aus 2008 sicherlich nicht völlig absurd. (Es sei denn, er ist schon vollzogen). Entweder legt man jetzt für die minimale Ersparnis beim Deklarationsaufwand richtig Kohle auf den Tisch... nach Ertragsteuern ca. 12% der Kosten des WR..... oder man reisst das Ruder wieder rum und wechselt in die Regelbesteuerung.
    Je nachdem wann im Jahr der WR abraucht, erfordert dies den rückwirkenden Wechsel zum jeweiligen Jahresanfang in die KUR.
    Das ist - theoretisch - überhaupt kein Problem. Die Probleme werden rein praktischer Natur sein
    a) Die USt auf die bereits vereinnahmten Kundenzahlungen in dem jeweiligen Jahr wird sofort fällig; man selbst ist die Kohle los
    b) Wie schnell der VNB die korrigierten Rechnungen bearbeitet, und die USt nachzahlt... steht in den Sternen
    b1) Noch lustiger beim Gutschriftsverfahren. Ob es jetzt am Ende schneller geht
    b1.1) den jeweiligen Gutschriften zu widersprechen und korrigierte Rechnungen zu erstellen, oder
    b1.2) den VNB zu bitten, korrigierte Gutschriften zu erstellen und Geld zu schicken
    kann niemand vorhersagen.


    (Ich habe ja nun selbst eine größere Finanzbuchhaltung in meinem Verantwortungsbereich. Bei uns kommt der Sachverhalt "gelegentlich" auch vor. Wir haben dafür keinen definierten Prozess; und für die Erledigung nicht prozessdefinierter Vorgänge sind keine Ressourcen (=Arbeitszeit) vorgesehen. Zumindest nicht im Bereich der Kreditorenbuchhaltung.
    Das könnte nur die Teamleiterin Kreditoren, vielleicht deren Vertreterin..... und nur / erst dann, wenn sich irgendwo dafür eine zeitliche Lücke auftut. Dummerweise sind die zeitlich so geplant, dass da keine Lücken bleiben - sondern die im Arbeitsvertrag includierten Überstunden auch voll ausgenutzt werden. Ich sags offen und ehrlich: Das die Nummer innerhalb von weniger als 6 Monaten durch ist... würde bei unserer Auslastung an ein Wunder grenzen. Und in größeren Konzernen dürfte diese Situation deutlich verschärfter und ausgeprägter sein, als in meiner beruflichen Kuschelwelt, eines kleinen Konzerns der immer noch mehr Familienbetrieb als Konzern ist.
    Beim VNB sitzt die Fibu meist in einem ausländischen shared service center - das machts in vielen Fällen eher komplizierter. VNB würde ich von Größe und Struktur her auch so einschätzen, dass solch ein Vorgang durch drei getrennte Bereiche ("Indirect Tax", "Accounts Payable" und "Clearing" durch muss. Jedes mal muss ein rundes Schwein durch ein eckiges Loch getrieben werden).
    Mich würde es nicht wundern, wenn man da viele Monde auf sein Geld warten würde... und bis dahin mit viel Geduld ein dickes Brett bohren muss. (Muss nicht sein - erscheint mir aber sehr plausibel und wahrscheinlich).


    Es ist sicherlich subjektiv bzw. persönliche Geschmackssache:
    Ich persönlich erledige lieber 4 x im Jahr stumpfsinnige repititive Arbeit die ruck-zuck zum gewünschten Erfolg führt, als mich auf "Zauberkunststücke" einzulassen, die mich monatelang beschäftigen.

    16,92 kWp / 72 x Sharp NU-235 / Aurora Power One 12,5 + 3,0/ 0° Südabweichung / 8° Dachneigung

  • Danke an kpr und alle anderen.


    Bin Volleinspeiser und musste noch keinen Wechselrichter tauschen.