Hallo,
meine Situation ist wie folgt:
Ich hatte zunächst bei Inbetriebnahme einer PV-Anlage im Jahr 2008 auf die Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. Nun erstelle ich jedes Quartal eine Umsatzsteuer-Vorauszahlung an das Finanzamt für die vom Energieversorger erhaltene Umsatzsteuer, sowie eine jährliche Umsatzsteuererklärung.
Wenn ich nun nach 10 Jahren in die Kleinunternehmer-Regelung zurückkehren würde, was würde sich dann ändern? Könnte ich auf die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen verzichten? Könnte ich auch auf die Umsatzsteuererklärung verzichten?
Sorry falls die Fragen blöd sind, ich kenne mich im Steuer-/Unternehmensrecht nicht aus.