Wechsel des Stromanbieters nach PV-Installaltion

  • Hallo zusammen,


    nach Neuinstallation meiner PV-Anlage und der optimistischen Prognose, dass ich zukünftig fast doppelt soviel Stom produzieren werde, wie ich selbst verbrauche, frage ich mich, wie ich es zukünftig mit meinem Stromanbieter halten soll.
    Bisher habe ich, wie vermutlich die Meisten hier, jährlich nach dem günstigsten Anbieter geschaut und gewechselt.
    Da ich ja eine nun Überschusseinspeisung mache, sinkt ja theoretisch mein Eigenverbrauch in der Jahresabrechnung auf Null KWh.
    Wie verhält man sich jetzt richtig bei der Angebotseinholung?
    Welchen Eigenvergrauchswert soll man beim zukünftigen Anbieterwechsel angeben? Oder einfach alles so lassen wie bisher?



    VG

    14 x IBCMonosol 295 ZX4 Black
    StecaGrid 4003 Coolcept

  • Wieso sollte der Eigenverbrauch auf 0 gehen? Hoffentlich eher recht hoch...
    Du meinst wohl eher den VErbrauch, also das was Du vom Stomlieferant einkaufst...
    Auch das wird ein Stück weg von 0 sein. Spätestens in den Wintermonaten wird sich wohl Dein Zähler fleißig drehen...
    Sofern der Stromlieferant keine feste Menge an kWh vereinbart, die Du abnehmen musst, ist es doch relativ egal.
    Ich würde mal adhoc rechnen, dass Du etwa 1/3 vom bisher benötigten Strom selbst erzeugst. Und nach dem ersten Jahr hast Du ja die ertsten Erfahrungswerte...
    Du musst aber aufpassen, dass nicht alle Anbieter es unterstützen, wenn eine PV-Anlage installiert ist...



    Stefan

  • Bezug und Lieferung (Überschuss) werden getrennt erfasst und abgerechnet.


    Wie viel verbrauchst du? Wie ist deine Anlage ausgerichtet? Mit welchem Ertrag ist an deinem Standort zu rechnen?


    Die Anbieter in meiner Signatur sind bei Überschusseinspeisung geeignet.

  • Zitat von pflanze

    Bezug und Lieferung (Überschuss) werden getrennt erfasst und abgerechnet.
    Wie viel verbrauchst du? Wie ist deine Anlage ausgerichtet? Mit welchem Ertrag ist an deinem Standort zu rechnen?


    OK, also Verbrauch ca. 2200 KWh, Ausrichtung Süden, zu erwartender Ertrag ca. 4000 KWh.


    Gibt es denn Stromanbieter bei denen ich keine eigene PV-Anlage haben darf? :shock:


    VG

    14 x IBCMonosol 295 ZX4 Black
    StecaGrid 4003 Coolcept

  • Ja, gibt es. Ohne dein Verbrauchsverhalten zu kennen schätze ich, dass du ca. 800-1200 kWh EV erreichen wirst.

  • Moin,


    die eingespeiste Leistung nimmt doch der Verteilnetzbetreiber auf und der muss nicht identisch mit dem (Bezugs-) Stromanbieter sein...?


    Was sollte den Stromanbieter interessieren, was ich für sonstige Verträge mit dem VNB habe? Messstellenbetreiber kann ich auch frei wählen.


    Cheers,
    Photonenfang.

  • Mal anders gefragt, wenn ich z.B. ab Januar 2018 zu irgend einem günstigen Stronbieter wechsle, bin ich denn dann verpflichtet diesem mitzuteilen, dass ich eine PV-Anlage betreibe?


    Die Bundesnetzargentur und Netzbetreiber haben ja die Anmeldung erhalten.


    Den von mir überschüssigen eingespeisten Strom bekommt doch der Netzbetreiber, an dem mein Haus hängt.
    Den Strom, welchen ich selbst dazu kaufen muss (im Winter), liefert ein von mir gewählter Stromanbieter.


    Wo soll denn für den Stromanbieter ein Konflikt entstehen. Der hat doch mit meiner PV überhaupt nichts zu tun.


    Oder sehe ich das falsch?


    VG

    14 x IBCMonosol 295 ZX4 Black
    StecaGrid 4003 Coolcept

  • Hallo,


    ich verstehe das Ganze auch nicht, da der Stromanbieter ja keinen Nachteil hat, wenn man Einspeist und dafür EEG bekommt. Das ist ja "nur" sache den Netzbetreibers.
    Wenn ich also fürher 4.500 KW bezogen habe und nun mit PV "nur" noch 2.500 KW brauche ist das ja eigentlich so, als würde sich ein Single-Haushalt melden, wo vorher ein Familienhaushalt war.


    Aber hier einmal ein Auzug aus den aktuellen AGB's der BEV (Bayerische Energieversorungsgesellschaft). Eigentlich ein günstier Stromanbieter, dann kommt aber §1.2:


    "1.2 Die BEV beliefert ausschließlich Privat- und Gewerbekunden mit Ein-Tarif-Zähler und einer Stromjahresverbrauchsmenge von mind. 100 kWh bis max. 100.000 kWh, sofern der jeweilige zuständige Netzbetreiber die Belieferung der Verbrauchsstelle des Kunden nach einem Standardlastprofil zulässt. Die Belieferung von Verbrauchsstellen mit Doppel-Tarif-Zähler, Reservestromanlagen, Notstromaggregaten, Elektro-Speicherheizungen, Wärmepumpen, Prepaid- und / oder Münzzählern ist ausgeschlossen. Stellt sich während der Laufzeit des Vertrages heraus, dass diese Voraussetzungen nicht oder nicht mehr vorliegen bzw. gegen die vorstehenden Belieferungsausschlüsse verstoßen wird, ist die BEV berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen."

  • Zitat von Nishikigoi


    Aber hier einmal ein Auzug aus den aktuellen AGB's der BEV (Bayerische Energieversorungsgesellschaft). Eigentlich ein günstier Stromanbieter, dann kommt aber §1.2:


    "1.2 Die BEV beliefert ausschließlich Privat- und Gewerbekunden mit Ein-Tarif-Zähler und einer Stromjahresverbrauchsmenge von mind. 100 kWh bis max. 100.000 kWh, sofern der jeweilige zuständige Netzbetreiber die Belieferung der Verbrauchsstelle des Kunden nach einem Standardlastprofil zulässt. Die Belieferung von Verbrauchsstellen mit Doppel-Tarif-Zähler, Reservestromanlagen, Notstromaggregaten, Elektro-Speicherheizungen, Wärmepumpen, Prepaid- und / oder Münzzählern ist ausgeschlossen..."


    AGB ist schon der Plural. AGB bedeutet "Allgemeine Geschäftsbedingungen". AGB's nach deiner Schreibweise wären also "Allgemeine Geschäftsbedingungens"


    Von PV-Anlagen und Zweirichtungszähler ist in den AGB nicht die Rede. Das mit dem Standardlastprofil könnte ein Problem sein. Aber das Lastprofil teilt der VNB dem Stromanbieter mit und wenn das dem dann nicht passt, wird er es seinem neuen Kunden schon mitteilen.

  • ... es gibt Lieferanten, die keine Kunden mit PV haben wollen...
    Das sind aber nur wenige. Es gab hier im Forum auch mal eine Auflistung, welche Lieferanten probleme machen, bzw. KEINE Probleme machen...
    Ich habe mir seit letztem Jahr angewöhnt, den Lieferanten jährlich zu wechseln...
    Nicht, weil der Strom günstiger wäre, sondern weil der Unterschied nur durch die Wechselprämien
    an meinem Wohnort entscheidend ist.


    lg
    citystromer

    Sanyo 18 X HIt N 235 SE 10, Sunways WR NT 4200, Westausrichtung, Standort: 30xxx