Was gilt als Guerilla-Anlage?

  • Kann folgendes bei bestimmten Anschlußvoraussetzungen noch als Guerilla-Anlage gelten?
    - freistehende Garage
    - 2x5 Module im Ost-West-Ausrichtung (oder 2x6 Module, wenn sie max. 95cm breit sind, es stehen exakt 6m Dachlänge zur Verfügung), Dachneigung 45 Grad
    - passender 3phasiger(? oder doch nur 1phasig?) Wechselrichter mit Schattenmanagement (die beiden nördlichen Module im Westen werden ab Nachmittag verschattet, im Winter werden die südlichen Module durch das Haus verschattet)
    - Anschluß AC-seitig mit einem leistungsmäßig passenden CEE-Stecker (um wenigstens so zu tun als ob ...)
    - Verkabelung mit 5x 16qmm vorhanden
    - Hauptschalter für die Garage ist im Zählerschrank im Keller des zugehörigen Hauses vorhanden
    - zusätzlicher Kasten für FI, etc.
    - nochwas?


    Gruß
    PV tut Not

  • Also ich kenn mich mit den Definitionen nicht aus, aber das sind im Idealfall so um die 3 kW. Das ist sicher nix mehr mit Kleinstanlage. Die Definition gibt es soweit ich weiß gar nicht und alle netzgekoppelten Anlagen sind anzumelden und fachgerecht zu installieren.
    Bei einem Balkonkraftwerk würde ich da mal drüber weg sehen... Aber das ist was anderes. Könnte evtl. Probleme geben, wenn da jemand dahinter kommt...
    Übrigens 3-phasig muss da gar nix sein. Bis 4,6 kVA gibts einphasige WR.

  • Das sollte man anmelden.
    Nur 5 Module je Seite ist ungünstig.


    Als WR MUSS da ein 1-phasiges Gerät hin, aber selbst da wird ein normaler String WR Probleme bekommen wenn dann noch 1-2 Module durch Schatten weg fallen.


    Bau es mit SE und einem SE 2200H oder 3000H wenn 6 Module je Seite passen ... wird aber wohl nicht der Fall sein.


    Ach ja, anmelden, EEG Vergütung kassieren und fertig werden.