Wartungs- und Prüf-Vorschriften für kleine Anlagen?

  • Hallo,


    es tangiert das Thema Versicherung nur am Rande (Verlust des Versicherungs-Schutzes). Aber ich bin durch einen Newsletter unseres Versicherungsmaklers darauf gestoßen und habe kein besseres Unterforum gefunden.


    Im letzten Newsletter steht zum Thema PV-Anlagen:
    "Wichtig: Betreiber haben Wartungs- und Prüfvorschriften einzuhalten."


    In einer anderen Rubrik dann eine Aufzählung, z.B.:
    "Haben Sie die Revision Ihrer elektrischen Anlagen termingerecht durchgeführt? Halten sie die Prüffristen für PV-Anlagen ein? Gibt es ein Explosionsschutz-Dokument und alle Erlaubnisscheine für feuergefährliche Arbeiten?"


    Ich betreibe seit mehreren Jahren eine kleine 6,8kWh-Anlage auf unserem Einfamilienhaus. Allerdings habe ich keinerlei Wartung oder Prüfung durchgeführt.
    Habe ich etwas verpasst? Welche Pflichten habe ich bzgl. Wartung, Prüfung und Dokumentation als Betreiber einer kleinen privaten PV-Anlage auf dem eigenen Haus?


    CU,
    Christian

  • Zitat von Christian Treffler

    ...ich bin durch einen Newsletter unseres Versicherungsmaklers darauf gestoßen ...


    Im letzten Newsletter steht zum Thema PV-Anlagen:
    "Wichtig: Betreiber haben Wartungs- und Prüfvorschriften einzuhalten."


    In einer anderen Rubrik dann eine Aufzählung, z.B.:
    "Haben Sie die Revision Ihrer elektrischen Anlagen termingerecht durchgeführt? Halten sie die Prüffristen für PV-Anlagen ein? Gibt es ein Explosionsschutz-Dokument und alle Erlaubnisscheine für feuergefährliche Arbeiten?"


    da liegt es doch nahe diesen betreffenden Versicherungsmakler zu fragen welche konkreten Vorschriften du bei deiner Anlage einhalten musst um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden

  • Zitat von jodl

    a liegt es doch nahe diesen betreffenden Versicherungsmakler zu fragen welche konkreten Vorschriften du bei deiner Anlage einhalten musst um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden


    Da halte ich die Mitglieder in diesem Forum ehrlich gesagt für kompetenter.


    Der Versicherungsmakler verkauft Versicherungen. Und an mich hat er schon verkauft.
    Wenn ich den Frage, wird er mir sagen, dass ich in den Versicherungs-Bedingungen nachsehen soll. Und in denen wird nur drin stehen, dass die vorgeschriebenen Wartungs- und Prüfvorschriften einzuhalten sind.


    Jetzt könnte ich natürlich die Versicherung fragen, aber hier gilt das Gleiche, wie beim Makler: Die Versicherung hat mir schon eine Police verkauft. Die werden sich nicht anstrengen, genausowenig, wie der Makler. Die Versicherung wird mir erst im Schadensfall mitteilen, was ich alles hätte tun sollen. Vorher kann man sich nicht darauf verlassen.


    CU,
    Christian

  • Moin moin aus Kiel,


    du hast im Prinzip alle VDE Vorschriften / DGUV zum Thema Wiederkehrende Prüfungen einzuhalten, genauso wie ein Betreiber einer Multimegawatt Anlage.


    Generatorptüfung: Sichtkontrolle, Schraubverbindungen, Leerlaufspannung, Kurzschlussstrom, Isolationswiderstand, Gestellerdung / Potentialausgleich, Prüfung der Blitzschutzanlage gemäss spezifischen Vorschriften.


    Wechselrichter: Siehe Handbuch, Reinigung / Entstauben, Sichtkontrolle, Prüfung der Werte auf Plausibilität, fester Sitz aller Schrauben und Kabel, Isolationsmessung der AC- Zuleitung, Schleifenimpedanzen, Ableitwiderstände


    Rest der E- Anlage: Sichtkontrolle, Isolationsmessungen, Schleifenimpedanzen, Kurzschlussstöme, Drehmomente der Kabelanschlüsse, Ableitwiderstände


    FI- Fehlerstromschalter: Prüftaste (Vierteljährlich), Auslösezeit, Auslösestrom jährlich


    Überspannungsschutz: Sichtkontrolle, Drehmomente, Ableitwiderstände


    Jährliche Prüfung von Teilarbeiten, spätestens alle 4 Jahre das ganze Paket.


    Protokoll mit Stempel und Unterschrift.


    Gruß aus Kiel, Andreas

    Andreas Witt
    Industrieservice und Montage
    Am Dorfplatz 7, 24214 Neudorf
    Tel.: +49 151 44 555 285
    info@pvservice.net
    USt-ID: DE 292086601, Handwerkskammer zu Flensburg



    Dienstleistungen rund um Photovoltaik: Wartung, Repowering, Datenlogging, Direktvermarktung & Redispatch 2.0, Anlagenplanung und -Neubau, Huawei Wechselrichter, Zubehör und PV- Komponenten


  • Womit eigentlich gesagt sein sollte, dass man für eine kleine Privatanlage auch gleich auf die PV-Versicherung verzichten kann...

    26 Aleo S25 240 Wp
    Fronius Symo 6.0-3-m mit Smart Meter 63A-3


    Wir neigen dazu, die kurzfristigen Auswirkungen einer Technologie zu überschätzen und die langfristigen Auswirkungen zu unterschätzen (Amaras Gesetz)

  • Ähm, weil?

    Andreas Witt
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  • Weil der Aufwand so hoch wäre, dass er meine Rendite auffrisst. Wenn ich den Aufwand aber nicht betreiben will, muss ich davon ausgehen, dass die Versicherung im Schadensfall nix zahlt. Abgesehen davon ist das Risiko, für das man die Versicherung hat ja auf den Wert der Anlage begrenzt, also ein Verlust der sicher ärgerlich wäre, aber nicht existenzbedrohend. Man muss allerdings sicher sein, dass die private Haftpflichtversicherung und die Wohngebäudeversicherung das Risiko durch die Solaranlage mit abdecken, da könnten sonst ganz andere Schadenshöhen auftreten.

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  • Theoretisch ist der Betreiber dazu verpflichtet aber dies wird meisten eingespart. Wenn dann die Versicherung die Leistung im Schadensfall verweigert ohne Wartungsnachweis wäre hart .....

    Für Energie Alternativen Solarstrom Simon aus Bayern München / Olching

  • Nun ja, kann man so und so sehn.


    Wenns nach mir ginge, würd ich mit dem Auto auch nicht zu Tüv fahren, brauch ich nicht. Ich habe mindestens 3 Ölwechsel im Jahr, 2x Räder tauschen und jedesmal ist das Auto auf der Bühne und wir gucken gemeinsam drunter. Bin aber auch nicht vergleichbar, ehrlich gesagt. Trotzdem lasch ich alle 2 Jahre die fast 100€ ab. Plus ne Stunde verlorene Arbeitszeit plus Anfahrt.


    Ganz davon abgesehen, dass ich mit den 8 Minuten TÜV Untersuchungen nicht zufrieden bin. Ist und bleibt aber OT.


    Zum Beispiel oben: Die Jahreswartung ist in ner Stunde erledigt, die 4 Jahreswartung in drei. Mit Käffchen und Schnack dabei (Kleinanlage bis 10kWp, 1 WR, 2 Strings, eine E- Verteilung)


    Wem das dass nicht Wert ist, tja, hmmm, was soll ich sagen?


    Gruß, Andreas

    Andreas Witt
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  • Zitat von Solarstrom_Simon

    Theoretisch ist der Betreiber dazu verpflichtet aber dies wird meisten eingespart. Wenn dann die Versicherung die Leistung im Schadensfall verweigert ohne Wartungsnachweis wäre hart .....


    ...ersetzte Therotisch mit Praktisch und wäre mit ist, dann bist du ganz nah an der Realität.


    Gruß, Andreas

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