Wartung / Gesetzliche Prüfungen VDE 0105-100


  • Eigt. geht es nur um die VDE0100-0105 Messung. Ich als Elektrofachkraft kann dies ja alles selbst machen, ich wollte einfach mal ein Feedback von PV-Besitzern, ob hier die Messungen gemacht werden oder nicht.

    33x IBC Monosol ZX5 Black 9,9kWp / Fronius Symo 10 / Sonnenbatterie 8kWh

    • Offizieller Beitrag

    Danke für die Ergänzung!
    Also liegt das Problem in der Messung von "Isolationswiderstand, niederohmige Verbindungen, Schutzpotentialausgleich".


    Hast du da nähere Infos, was genau gemessen wird? Also was machst du da konkret bei deiner Anlage?


    -Von wo nach wo muss z.B. die PE-Durchgängigkeit bzw. deren Widerstand gemessen werden -> muss man da den Widerstand zwischen den einzelnen Modulrahmen (die ja jemand anfassen könnte...), und der PE-Schiene im Keller messen? Mit langer Messleitungs-Kabeltrommel? ;)


    -Und wo misst man den Isolationswiderstand: reicht die Messung am Standort des WR, von den Stringkabeln auf PE? (Die Messung wäre erfolgreich, wenn PE nicht aufs Dach geführt ist bzw. unterbrochen ist ;) das wäre ja von vornherein sinnlos? )

  • Zitat von Daniel_pir

    In der BetrSichV geregelt / vorgeschrieben


    Das gilt wohl aber nur für Arbeitgeber
    Zitat :
    Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass überwachungsbedürftige Anlagen nach Maßgabe der in Anhang 2 genannten Vorgaben wiederkehrend auf ihren sicheren Zustand hinsichtlich des Betriebs geprüft werden.
    Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen gehören:
    Dampfkesselanlagen
    Druckbehälteranlagen
    Füllanlagen
    Aufzugsanlagen
    Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
    Lageranlagen
    Füllstellen
    Tankstellen und Flugbetankungsanlagen
    Entleerstellen
    Feuerlöscher
    Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt in den § 15 (Prüfung vor Inbetriebnahme) und § 16 (wiederkehrende Prüfungen) Prüfungen vor, die durch Zugelassene Überwachungsstellen vorzunehmen sind.
    Zitat ende
    ich sehe da keine Pflichten für einen ALLEIN-Betreiber auf privatem Grundstück.


    zu den Messungen :
    Warum soll ich nur alle 4 Jahre Messungen machen wenn das mein WR eh täglich macht und z.B. an einem schönen Sommertag über 200 Datensätze produziert und 24 Datenkanäle an den Logger weiterleitet.
    Sind im Jahr effektiv um die 49000 Datensätze.
    Den Rest (Reinigung,Sichtkontrollen ect.) mache ich selbst oder sieht meine Videoüberwachung. :wink:

    Sonnige Grüße
    Eigenbauanlage 2011; 8,58 kWp ; -45°+ 3°DN; String: A=18 Module + B=15 Module
    STP 8000TL-10 (Upd.10.04.18); SMA WebboxBT+Sensorbox; FB7490, Devolo-Dlan
    2017: Video-ÜW; 2018: Reinigungsanlage
    2012-860, 2013-776, 2014-777 2015-844 2016-845, 2017-820, 2018-894, 2019-893, 2020-899, 2021-778

  • Eine Prüfung der Steckverbinder auf den jeweiligen Widerstandswert ist denke ich ausgeschlossen. Mit einer Wärmebildaufnahme kann da nur geprüft werden ob eine unzulässige Erwärmung stattfindet.


    Bei Fachgerechter Montage der Steckverbinder mit Markenwerkzeug dürften Fehler da fast nicht Auftreten. Deswegen ist das bestimmt eine häufige Fehlerquelle. Ich möchte gar nicht wissen wie oft von "Fachbetrieben" mit ungeeignetem Werkzeug, oder die zweite Isolierschicht als "Zugentlastung" bei den MC Steckverbindern mit gecrimpt wurde.
    Hier:

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    wird in Minute 31 :shock: ausführlich gezeigt wie eine möglichst unbrauchbare Crimpverbindung mit maximalem Lichtbogenpotential fachmännisch hergestellt wird.

  • Zitat von PV Ndh

    Eine Prüfung der Steckverbinder auf den jeweiligen Widerstandswert ist denke ich ausgeschlossen. Mit einer Wärmebildaufnahme kann da nur geprüft werden ob eine unzulässige Erwärmung stattfindet.


    Bei Fachgerechter Montage der Steckverbinder mit Markenwerkzeug dürften Fehler da fast nicht Auftreten. Deswegen ist das bestimmt eine häufige Fehlerquelle. Ich möchte gar nicht wissen wie oft von "Fachbetrieben" mit ungeeignetem Werkzeug, oder die zweite Isolierschicht als "Zugentlastung" bei den MC Steckverbindern mit gecrimpt wurde.
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    Warum warst du zum TÜV mit deinen KFZ wenn du es selber täglich kontrollieren kannst?
    Weil es gesetzlich vorgeschrieben ist.


    Du bist der Anlagenbetreiber also für dein Unternehmen musst du sicherstellen das alle Prüfungen eingehalten werden. Das ist mein Informationsstand.



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  • Hi,


    Zitat von Daniel_pir

    Warum warst du zum TÜV mit deinen KFZ wenn du es selber täglich kontrollieren kannst?
    Weil es gesetzlich vorgeschrieben ist.


    Du bist der Anlagenbetreiber also für dein Unternehmen musst du sicherstellen das alle Prüfungen eingehalten werden.


    dazwischen gibt`s einen gewaltigen Unterschied.


    Die Pflicht mit dem Fahrzeug zum TÜV zu fahren ergibt sich aus der StVZO § 29.
    Die StVZO hat Gesetzescharakter und der Verstoß ist bußgeldbewehrt.


    Die Pflicht an einer PV-Anlage nach VDE 0105-100 eine Wartung / Prüfung durchzuführen ist ein frommer Wunsch, der bei Verstoß keine Ahnung erfährt. Erst wenn was passiert hat man als Betreiber die A-Karte.

    MfG
    Ralf Hofmann
    ___________


    EEG-Anlagen: 30 kWp (12/2011) + 9,2 kWp (4/2013) + 8 kWp (10/2015) + 4,3 kWp (10/2017)
    Degertraker

    E-Auto: Nissan e-NV 200
    Meine Anlagen: PV-Anlage 30 kWp in 35745 Herborn

  • Das ist korrekt. Wenn was passiert dann sieht es .... aus, erst recht bei Personenschaden. Was natürlich schon sehr unwahrscheinlich ist.
    Aber da ich viel mit dem
    TÜV Süd zusammenarbeite habe ich schon sehr viele Fälle und Sachen erlebt.
    Also einfach hoffen das nie etwas passiert [emoji85][emoji3]







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  • Zitat von Daniel_pir


    Also einfach hoffen das nie etwas passiert [emoji85][emoji3]


    Denkst Du das beim Auto fahren auch? Da passiert 100.000-fach öfter was. Und trotzdem gehst nicht immer zuesrt ins Autohaus und lässt Deine Bremsen prüfen usw. - oder doch? :idea:
    Man kann alles übertreiben


    Gruß
    MBiker_Surfer

    Gruß
    MBiker_Surfer

  • Klar kann man alles übertreiben. Aber schön für das Feedback. Für mich ist hier klar auch der Anlagenbauer in der Pflicht den Kunden eigt. darauf hinzuweisen das die Anlage einer 4-jährlichen Prüfung unterliegt.


    Glaub das viele gar nicht wissen. Und hier ist erheblicher Nachholbedarf.


    Aber ich bin schon länger im Gesprächen mit der IHK involviert. Auch immer mehr Versicherungen nehmen dies in die Bedingungen mit auf.


    Danke fürs Feedback.



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    • Offizieller Beitrag

    Allgemein hab ich zur VDE 0105-100 da hier gefunden, S.9:
    http://www.lindsten.de/assets/E-CHECK_Richtlinien.pdf



    -R_iso PE zu N/L: wo wird das gemessen? Wenn im WR, muss man diesen also vom Netz abmontieren? Oder auch PE auf dem Dach zu N/L -> wie soll man das machen?
    -Verwechslungen der Leiter: Ernsthaft? Wieso soll das bei einer Wiederholprüfung geprüft werden??
    -Widerstandsmessung PE-Leitung: Wo? Vom Keller aufs Dach ja wohl kaum möglich?


    -> ich sehe nicht, was man davon sinnvoll überhaupt durchführen könnte bei einer PV-Anlage!


    Die tatsächlichen Gefahren werden damit außerdem nicht abgeckt (z.B. dass die Mäuse im Dach an den Stringkabeln knabbern -> Brandgefahr...)