Ich würde eine Klageandrohung zu einer Feststellungsklage abgegeben.
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Zitat von ebaIch würde eine Klageandrohung zu einer Feststellungsklage abgegeben.
erfahrungsgemäß ist es so, daß eine "Klageandrohung" usw. überhaupt keine Reaktion hervorruft
wenn dann tatsächlich die Klage erfolgt, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß der Gegner das bis zum Ende durchzieht
denn im Gegensatz zu dir muß er den Aufwand dafür ja nicht selbst bezahlen
er hat Rechtsabteilungen, die "eh da" sind, und entstehende Kosten werden wegen der gesetzlich garantierten Rendite von den "Kunden" bezahlt.
Also Klage einreichen Streitwert: Differenzkosten zwischen WP-Tarif und Haushalttarif und den daraus geschätzten möglichen Einsparung. Damit dürfte der Streitwert bei wenigen hundert Euros liegen. Entsprechend niedrig sind die Prozesskosten.
Zu einer Klage oder Klageandrohung wollte ich es nicht eskalieren lassen. Habe bei Netze BW die konkreten Ablehnungsgründe für den angeblich nicht vertragskonformen Betrieb angefragt (Danke auch ComMetering).
Die Antwort hat etwas gedauert, war dann aber doch ganz positiv:
ZitatAlles anzeigenDie Clearingstelle EEG/KWKG führt derzeit eine Branchenkonsultation zu verschiedenen Messkonzepten durch, mit dem Ziel, mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung entsprechender Messkonzepte zu erreichen. In dieser Branchenkonsultation wird unter anderem der Anwendungsfall von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG (sogenannte Kaskadenschaltung) aufgeführt, was dem von Ihnen angefragten Messkonzept entspricht. Das Dokument der Clearingstelle haben wir zur Ihrer Information dieser E-Mail beigefügt. Sie finden den vorgenannten Anwendungsfall unter Ziffer 2.7.
Die derzeit laufende Branchenkonsultation der Clearingstelle EEG/KWKG begründet u.a., dass der Anwendungsfall von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG von Netzbetreibern derzeit unterschiedlich bewertet wird.
Bis zum Vorliegen der Ergebnisse der vorgenannten Branchenkonsultation können wir Ihnen nach Rücksprache mit dem Fachbereich anbieten, die von Ihnen gewünschte Kaskadenschaltung als Einzelfallentscheidung unter Vorbehalt zu erlauben.
Diese Einzelfallentscheidung steht unter dem Vorbehalt, dass diese nicht im Widerspruch zu den Ergebnissen der Clearingstelle EEG/KWKG steht. Ferner steht diese Einzelfallentscheidung unter dem Vorbehalt, dass diese nicht im Widerspruch zu der noch ausstehenden Verordnung zu § 14a EnWG zum Thema „Steuerbare Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung“ steht. Im Falle eines Widerspruchs müsste die Installation von Ihnen auf ein zulässiges Messkonzept umgebaut werden.
Wie bewertet ihr die Antwort von Netze BW? Wie realisisch ist der angesprochene mögliche Rückbau der Kaskade in der Zukunft? Oder sind das eher nur "Drohgebärden"?
Zitat von jaybe85
Wie bewertet ihr die Antwort von Netze BW? Wie realisisch ist der angesprochene mögliche Rückbau der Kaskade in der Zukunft? Oder sind das eher nur "Drohgebärden"?
Das von Dir zitierte Schreiben lese ich nicht als Drohgebärde. Aus meiner Sicht ist es eher eine Absicherung bei gleichzeitiger Flucht nach vorne. Meine Interpretation: Sie erwarten selbst, dass sie sich da bewegen werden müssen (oder sogar wollen). Also ich an Deiner Stelle würde das jetzt wohl umsetzen und das Risiko eines zweiten Umklemmens eingehen. Alternativ wartest Du noch bis Rechtssicherheit da ist.
Berichte mal weiter...
Ich plane jetzt mit der Wärmepumpen-Kaskadenschaltung. In diesem Messkonzept wird häufig auch noch ein dritter Zähler erwähnt. Ist das der Ertragszähler, der erst bei einer Anlagengröße >10 kWp erforderlich ist?
Ja.
Zitat von jaybe85Alles anzeigenZu einer Klage oder Klageandrohung wollte ich es nicht eskalieren lassen. Habe bei Netze BW die konkreten Ablehnungsgründe für den angeblich nicht vertragskonformen Betrieb angefragt (Danke auch ComMetering).
Die Antwort hat etwas gedauert, war dann aber doch ganz positiv:
Wie bewertet ihr die Antwort von Netze BW? Wie realisisch ist der angesprochene mögliche Rückbau der Kaskade in der Zukunft? Oder sind das eher nur "Drohgebärden"?
Gibt es etwas neues zu deinem Vorhaben? Ich würde gerne das selbe umsetzen - WP-Tarif trotz Eigenverbrauch über WP und HH-Strom und gleichzeitig Einspeisung.
Habe ich richtig verstanden, dass zwei Zähler ausreichen, d.h. bei dem 2u-Messystem kann ich den Zähler Z2 weglassen wenn ich unter 10kWp bleibe?
Neues nichts, da bisher recht wenig passiert ist.
Der Elektriker, welcher mir die Kaskadenschaltung vorbereiten sollte, konnte zunächst einmal nicht viel damit anfangen. Schein in BaWü noch nicht so häufig verbaut zu werden. Nachdem ich ihm die Unterlagen zum Messekonzept verschickt und er sich mit seinem Chef abgestimmt hat, wollte er auch zunächst drei Zähler einbauen. Beim dritten Zähler handelt es sich um den Ertragszähler, der bei Anlagen <10 kWp nicht erforderlich ist. Die hat mir die Netze BW ebenfalls bestätigt.
Jetzt warte ich noch auf meine zwei Zähler von Commetering, welche wohl nächste Woche kommen sollen und direkt von Commetering eingebaut werden.
Zitat von jaybe85Neues nichts, da bisher recht wenig passiert ist.
Der Elektriker, welcher mir die Kaskadenschaltung vorbereiten sollte, konnte zunächst einmal nicht viel damit anfangen. Schein in BaWü noch nicht so häufig verbaut zu werden. Nachdem ich ihm die Unterlagen zum Messekonzept verschickt und er sich mit seinem Chef abgestimmt hat, wollte er auch zunächst drei Zähler einbauen. Beim dritten Zähler handelt es sich um den Ertragszähler, der bei Anlagen <10 kWp nicht erforderlich ist. Die hat mir die Netze BW ebenfalls bestätigt.
Jetzt warte ich noch auf meine zwei Zähler von Commetering, welche wohl nächste Woche kommen sollen und direkt von Commetering eingebaut werden.
Hört sich aber erstmal nicht verkehrt an. Im Schaubild ist der wegzulassende Zähler dann der Z3?