Vorzeitige Kündigung PV-Darlehen möglich?

  • Hallo,


    ich habe eine PV-Anlage zu 100% fremdfinanziert bei der örtlichen Sparkasse im Jahr 2008. Das Ganze ging ohne Eintrag einer Grundschuld, lediglich Übereignung der Anlage und über die Eintragung einer Dienstbarkeit. Soweit ich das beurteilen kann, ist der Darlehenvertrag ein normal üblicher PV-Vertrag, den die Sparkasse so immer abschließt.


    Nun meine Frage:


    Ich habe letztes Jahr einen Nominalzins von 5,6% bekommen, Laufzeit 15 Jahre. Mittlerweile sind die Zinsen stark gesunken.


    Kann ich den Kreditvertrag vorzeitig kündigen und einen neuen Kreditvertrag abschließen mit besseren Konditionen (bei anderer oder der gleichen Bank)? Sind dann irgendwelche Vorfälligkeitskosten zu bezahlen? Würde sich das lohnen?


    Gruß
    HHF


  • Das ist stark zu vermuten.


    Aber schau doch einfach in deinen Kreditvertrag, da stehen auch die Konditionen für eine Vertragsauflösung.
    Wer soll das hier sonst außer dir wissen, was in deinem Vertrag genau drin steht. :roll:

  • Hallo.


    Im Zwiefelsfall lesen sie die Packungsbeilage (Kreditvertrag) und Fragen Ihren Arzt oder Apotheker (Bänker, der Dir den Kredit vermittelt hat). Alles andere ist wilde Spekulation.


    Je nach Zinsgefälle kann man das schon machen. Ausrechnen musst Du Dir das schon selbst. Pauschalaussagen sind kaum möglich, da die Vertragsgestaltung schon sehr Banken-individuell sein kann.


    Beim Häuslebauen macht man das ab und an, nennt sich Umschulden. Aber in der Regel geht das nicht so ohne weiteres. Für Details: Siehe oben.


    Gruß, der SüdSchwabe.

    56x Trina Solar TSM DC-01 180Wp =10,1kWp an 2x Kaco Powador 4000xi
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    --~ Furchtlos und trew ~--

  • Der Vertrag ist in diesem Punkt bankentypisch so formuliert, dass man es kaum verstehen kann. Hier dann mal der Auszug:


    § x Kündigung


    "Der Kredit kann beiderseits nach Ablauf von sechs Monaten nach dem vollständigen Empfang mit einer Frist von drei Monaten sowie mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Festzinsvereinbarung gem. Nr. 1.1 gegenüber dem Vertragspartner gekündigt werden. Wird der Kredit nach Ablauf der ersten oder einer folgenden Festzinsvereinbarung mit veränderlichem Zinssatz fortgeführt, kann er in der Folgezeit jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden."


    Von Vorfälligkeit lese ich da nichts. Andererseits stellt sich mir die Frage, ob mir nicht umgekehrt auch die Bank bei stark steigenden Zinsen den Kredit kündigen kann? Was meint Ihr?


    Gruß
    HHF


  • ...und wann ist der Ablauf der Festzinsvereinbarung?

  • Zitat von HHF

    Kann ich [...] einen neuen Kreditvertrag abschließen mit besseren Konditionen (bei anderer oder der gleichen Bank)?


    Hie rwürde sich meine erste Frage stellen. Was für einen Kreditvertrag hast Du denn abgeschlossen? Um in den Genuss eines KfW-Kredites zu kommen, darf das Vorhaben meines Wissens nach noch nicht begonnen haben. Das heißt der Bereich fällt schon mal weg.
    Es geht hier im Endeffekt um die Ablösung eines bestehenden Kredites, da können auch die Zinsen schon wieder anders aussehen...


    Stefan

  • Die Festzinsvereinbarung läuft nach 15 Jahren ab. In der Formulierung steht jedoch ein "sowie", d. h. für mich, dass ich nach sechs Monaten (die sind mittlerweile vorbei) fristgerecht mit drei Monaten kündigen kann. Oder halt am Ende der 15 Jahre, was ja hier Unsinn wäre, da bei mir 15 Jahre Zinsbindung und 15 Jahre Kreditlaufzeit gleich sind.


    Der aktuelle Zinssatz dürfte fast ein ganzes Prozentpunkt niedriger liegen bei 15-jähriger Zinsbindung und Festschreibung. Lohnen tut sich das extrem, wenn man da ohne Vorfälligkeitsentschädigung rauskommt.


    Gruß
    HHF

  • Zitat von HHF

    Die Festzinsvereinbarung läuft nach 15 Jahren ab. In der Formulierung steht jedoch ein "sowie", d. h. für mich, dass ich nach sechs Monaten (die sind mittlerweile vorbei) fristgerecht mit drei Monaten kündigen kann. Oder halt am Ende der 15 Jahre, was ja hier Unsinn wäre, da bei mir 15 Jahre Zinsbindung und 15 Jahre Kreditlaufzeit gleich sind.


    das dürfte eine Standardformulierung sein, die auch in Verträgen Anwendung findet, wo beide Zeiten nicht identisch sind.
    Da du um die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung wohl nicht herumkommst, hier noch 2½ Anregungen:
    1. schau mal in deinen Vertrag - fein raus wärst du wenn du ein Sondertilgungsrecht (am Besten in beliebiger Höhe) vereinbart hast, anderenfalls hast du hier am falschen Ende gespart
    2. nach 10 Jahren hast du ein Sonderkündigungsrecht
    ½. rede mal mit deinem Kreditgeber - wenn das Interesse an dir als Kunden längerfristig besteht könnten sich da Möglichkeiten ergeben


    Sonnenfinsternis

  • Hallo,


    mein Problem ist, dass ich mit dem Darlehensvertrag nicht so zurechtkomme. Das ist alles sehr juristisch formuliert :(...


    Ich habe keinen Hinweis auf Sondertilgung gefunden. Auch habe ich keine Hinweise bzgl. Vorfälligkeitsentschädigung gefunden. Weder im Vertrag noch bei besondere Vereinbarungen.


    Dann komme ich also wahrscheinlich nicht raus ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung?


    Gruß
    HHF

  • Zitat von HHF

    mein Problem ist, dass ich mit dem Darlehensvertrag nicht so zurechtkomme. Das ist alles sehr juristisch formuliert :(...


    Grundregel sollte beim Abschliessen von Verträgen oder beim Kauf von Finanzprodukten sein: Nichts, was man man nicht versteht!


    wenn du dir nicht sicher bist aber da möglichst raus willst, musst du halt externe Beratung für deinen Kreditvertrag beauftragen (Verbraucherschutz, Finanzberater, ...)


    Sonnenfinsternis