Vor Montage Einspeisezähler für Eigenverbrauch produzieren?

  • der Stromlieferant hat keinen Nachteil wenn sich der Zähler rückwärts dreht, denn er rechnet mit seinem Lieferanten nach demselben Zählerstand ab wie mit seinem Kunden.
    Die Tatmerkmale für einen Betrug sind bei einem rückwärts laufenden Zähler auch nicht erfüllt (Täuschungshandlung, Vermögensschaden, Irrtum)
    Bei der Bundesnetzagentur muß kein "geschätztes" Inbetriebnahmedatum angegeben werden, sondern das tatsächliche.
    Was ja auch kein Problem darstellt, wenn die Anlage fertig ist, kann sie in Betrieb genommen werden

  • Bei der Netzagentur kann ich angeben was ich will und wenn ich den Vandalen mache eine nicht existente Anlage melden.
    Ich hätte auch einfach fragen können: Welches Inbetriebnahmedatum hast du angegeben?
    Wenn das in der Vergangenheit liegt, um so besser.


    Wenn man den Bezugszähler rückwärts laufen lässt und davon ausgeht dass der Lieferant mit der Energielieferung einen Gewinn macht, dann nimmt man ihm bereits gemachte Gewinne wieder weg.
    Das ist in meinen Augen nicht in Ordnung.
    Ich speise dann halt zum Bezugspreis ein, und der ist typischerweise doppelt so hoch wie der Einspeisetarif.
    Wie gesagt, kein Problem wenn VNB und Lieferant verwandt sind, sonst eher nicht.

  • Zitat von jodl

    der Stromlieferant hat keinen Nachteil wenn sich der Zähler rückwärts dreht, denn er rechnet mit seinem Lieferanten nach demselben Zählerstand ab wie mit seinem Kunden.
    Die Tatmerkmale für einen Betrug sind bei einem rückwärts laufenden Zähler auch nicht erfüllt (Täuschungshandlung, Vermögensschaden, Irrtum)
    Bei der Bundesnetzagentur muß kein "geschätztes" Inbetriebnahmedatum angegeben werden, sondern das tatsächliche.
    Was ja auch kein Problem darstellt, wenn die Anlage fertig ist, kann sie in Betrieb genommen werden



    Sehr Interessante Auslegung geltenden Rechtes. :ironie: (oder kommt hier noch ein belastbare Quelle, für solch eine Aussage)


    Ich muss zugeben, ich habe etwas geschmunzelt.


    ich hoffe nur das hier niemand so naiv ist, um so etwas zu glauben

  • ... macht was Ihr wollt und denkt :mrgreen:


    Nur eines noch:
    Die Anwendung von Normen beruht auf freiwilliger Basis. Da sie aber den Stand der Technik widerspiegeln, bietet die Einhaltung von Normen eine gewisse Rechtssicherheit. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, wird ein Richter der Norm regelmäßig den "Beweis des ersten Anscheins" zubilligen.

    PV mit 7,41 kWp und IB 01/2013

  • Inbetriebnahmedatum war vor etwa 4 Wochen, da ist der letzte Teil der Anlage montiert worden und es wurde kurz getestet, dass die Wechselrichter funktionieren und etwas einspeisen können.


    Messkonzept ist sehr einfach, Gegenwärtig ist da der alte Ferrariszähler, dahinter ein Sunny HomeManager, der für die dynamische 70%-Abregelung zuständig ist. Dann kommt noch ein weiterer eigener Zähler, der für die Steuerung des Batteriespeichers (ja, den gibt es auch noch) zuständig ist.
    Der Ferrrariszähler wird dann wohl durch einen Zweirichtungszähler ersetzt.


    Die Option, den Zähler zu brücken hat der Elektriker nicht erwähnt. Erscheint mir auch irgendwie "windig". Es würde dann zwar mehr eingespeist als verbraucht, andererseits ist der verbrauchte Strom aber auch 2,5x so teuer wie der eingespeiste, also würde ich nach meinem Gefühl den Versorger "betrügen". Will ich nicht.


    Mit Zähler einfach einspeisen, so dass der rückwärts läuft, will ich auch nicht. Kommt mir auch wie "Betrug" vor. Die Meinungen, ob das legal ist oder nicht, gehen hier ja auch weit auseinander, eine verlässliche Aussage dazu werde ich hier kaum bekommen.


    Mit dem Homemanager auf 0%-Einspeisung zu begrenzen erscheint mir "nach Gefühl" zwar in Ordnung, ich verstehe aber auch die Bendenken, dass ich das so ohne OK des Versorgers nicht in Betrieb nehmen darf, weil es theoretisch eben auch Netzrückwirkungen geben könnte. Halte ich zwar für sehr theoretisch, akzeptiere aber die rechtlichen Bedenken.


    Was ich m.E. jetzt noch machen kann, ist den Hauptschalter hinter dem Abrechnungszähler auszuschalten und das ganze Haus als Insel über die Batterie laufen zu lassen. Das ist alles so vorbereitet, dass bei Stromausfall das ganze Haus auf den Batteriewechselrichter geschaltet werden kann und die Batterie aus der PV nachgeladen wird. Natürlich mir der Einschränkung, dass ich die Leistung des Batteriewechselrichters dann nicht überschreiten kann (und bei Herd und Kochfeld auf den Neutralleiterstrom achten muss, weil nur noch einphasig).
    Oder sieht da auch jemand rechtliche Bedenken, selbst wenn die Verbindung zum öffentlichen Netz per Hauptschalter getrennt ist?


    Grüße
    Martin

  • Martin,
    ich verstehe dich nicht.
    Die Anlage ist überhaupt nicht Betrieb, sie ist lediglich fertiggestellt.
    Alleine die Formulierung "war vor etwa 4 Wochen" sagt mir dass du nicht mit der Wahrheit herausrückst.
    Ich habe dich doch nur gefragt auf welches Datum du deine Anlage angemeldet hast.
    So sieht das aus, du siehst die sind schnell und die Inbetriebnahme liegt bei mir vor der Meldung.


    Leg die Karten auf den Tisch.
    Ich habe meine Anlage auch selber zusammengekauft und komplett selber aufgebaut und angeschlossen.
    Ob ich das darf will ich gar nicht so genau wissen, als Dipl.Ing. E-Technik kann ich mein Handel aber ganz gut abschätzen.
    Jetzt musst du noch einen Installateur finden der dir das abnimmt, das kann schwierig werden.
    Vielleicht findest du jemand aus dem Forum. Deine Anlage muss aber "gut aussehen", sonst wird das nichts.
    Viele Grüße Ulli


  • Ich verstehe Dich auch nicht. Was sollen diese ganzen unsinnigen Unterstellungen?

  • Gut.
    Dann mal im Klartext.
    Nenne das Inbetriebnahmedatum laut den Schrieb den du ebenfalls bekommen hast.
    Warum ich dir etwas unterstelle?
    Weil du inkonsistente Angeben machst und selber einen Elektroberuf hast.
    Und weil ich gerne von mir auf andere schließe.
    Ich habe mich aber vorher quer durch fast gesamte Forum gelesen und danach gehandelt.
    Bei mir musste der Ferraris raus der im alten 70er Jahre Zählerkasten hing raus und der neue musst nach den TAB von Rheinischer Netzgesellschaft ein EHZ sein.
    Also neuer Zählerschrank jetzt im Keller, Zuleitung ab HAK 5 polig statt wie vorher 4polig, Verteilung neu, WR im oberen Anschlussraum aufgelegt und fertig.
    Fast.
    In den unteren Anschlussraum die SLS Schalter und den Überspannungsschutz und noch eine Erdungsanlage dazu erstellt die leider nicht das bringt was sie bringen müsste, aber immer noch besser als der vorherige Zustand, da war nämlich gar nichts.
    Dem Elektriker hat's gefallen und er hat mich angemeldet.
    3Wochen später war der Zähler da. Der gleiche Mann der den gesetzt hat hat auch den Ferraris mitgenommen.
    In der Zwischenzeit stand der alte Zähler halt, ich bekam keine Vergütung und mein Stromanbieter hat in der Zeit nicht an mir verdient, aber auch nichts verloren.


    Alternativ ist dein Elektriker ein (...bitte selber einsetzen).
    Traust du dich Bilder deiner Installation einzustellen?
    Hast du ein Messkonzept und wie sieht das aus?
    Entspricht die den TAB deines VNB?


    Ich wollte dich gegen die Häme von einigen der Schreiber hier in Schutz nehmen.
    Brauchst du nicht, weiß ich.
    Aber wenn du nichts lieferst dann bleibt das ein thread mit einem seltsamen Geschmack.

  • Zitat von Broadcasttechniker


    Warum ich dir etwas unterstelle?
    Weil du inkonsistente Angeben machst und selber einen Elektroberuf hast.
    Und weil ich gerne von mir auf andere schließe.


    Das ist aber irgendwie Dein Problem.


    Ich verstehe nicht, was Du eigentlich willst.
    Ich habe eine m.E. recht klare Frage gestellt, habe einige Hintergrundinformationen geliefert aber keinen dreiseitigen Roman geschrieben über Dinge, die m.E. für die Fragestellung völlig irrelevant sind.


    Das hat eine ganz interessante Diskussion ausgelöst, die mir leider nur wenig weiterhilft, weil es sehr widersprüchliche Ansichten gibt. Ist für mich okay, ist kein Vorwurf an die Beteiligten.


    Jetzt kommst Du und stellst das was ich gesagt habe ich Frage, machst deutlich, dass Du mir kein Wort glaubst und unterstellst mir allen möglichen Unfug, den Du Dir aus den Fingern gesaugt hast.
    Und dann verlansgt Du von mir Beweise, dass diese aus der Luft gegriffenen Behauptungen über Dinge, die nichts mit der Frage zu tun haben, nicht stimmen.


    Sorry, aber dafür habe ich kein Verständnis. Wenn Du mich für einen notorischen Lügner hältst, dann ignoriere mich einfach. Wenn Du etwas zur eigentlichen Diskussion beizutragen hast, gerne. Aber bitte verschone mich mit weiteren phantasievollen Geschichten darüber, was ich gemacht haben soll.


    Grüße
    Martin


    ps: Ich weiß, Du fühlst Dich jetzt auch noch bestätigt, weil ich nicht springe, sobald Du pfeifst ...

  • Wenn du nach den ganzen Beiträgen hier weiterhin Bedenken hast die Anlage einzuschalten, weil du dich möglicherweise auf rechtlich dünnem Eis bewegst, dann musst du sie wohl oder übel auslassen.


    Ist die Anlage einwandfrei installiert (Zählerkasten nach TAB, etc.) brauchst du normalerweise ja keine Angst haben, dass der Betrieb Auswirkungen auf das Versorgungsnetz hat. Dann kannst du bis zum Austausch des Zählers entweder den von dir beschriebenen Inselbetrieb machen. Falls das überhaupt jemandem auffällt dürfte dir dabei relativ wenig passieren können. Höchstens eine Forderung vom Stromlieferanten wegen entgangenem Gewinn. Den Streitwert würde ich da aber eher unter Bagatelle einstufen und somit wird da schon allein auf Grund der geringfügigen Summe vermutlich keiner Interesse daran haben. Oder du regelst die Einspeisung auf Null und lässt die Anlage bis zum Zählertausch eben nur für den Eigenverbrauch produzieren. Damit hast du halt auch noch die beschriebenen Risiken hinsichtlich der noch nicht genehmigten Installation.


    Bei mir hat sich übrigens bis jetzt keiner vom Versorgungsnetzbetreiber die Mühe gemacht die Anlage zu überprüfen ob sie auch tatsächlich so installiert ist wie vom Installateur angemeldet. Der Zählermonteur hat beim Zählertausch lediglich geprüft, ob die Anlage Spannungsfrei ist und dann seine Arbeit erledigt. Da brauchst du auch nicht erwarten, dass da jemand kommt, der sich mit PV-Anlagen auskennt. In der Regel kommt da eine möglichst günstige Arbeitskraft die nichts anderes macht wie Zähler tauschen.


    Vielleicht hast du ja auch Glück und das ganze Prozedere geht schnell über die Bühne. Dann brauchst du dir nicht länger Gedanken darüber machen und kannst ganz offiziell den korrekten Regelbetrieb aufnehmen.

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