Zitat von Mastermind1
Ich verkaufe den Strom dann unentgeltlich an meine Frau[emoji24]
Moin,
auch da solltest Du mit aufpassen! Sonst könnte auch noch die EEG-Umlage anfallen.
In §61 EEG Abs. 2 ist die Ausnahme geregelt.... Bei Anlagen bis 10kWp und Letztverbraucher keine EEG Umlage!
Je nach dem auf welchem Namen der Bezugstrom läuft, sollte auch dieser möglicherweise geändert werden.
PV-Betreiber = Bezugsstromkunde (Letztverbraucher) = keine EEG Umlage
PV-Betreiber ungleich Bezugsstromkunde (Letztverbraucher) = EEG Umlage
Es wird im §61 EEG immer von Letztverbraucher gesprochen...
Wenn Ehefrau = Bezugsstromkunde = Letztverbraucher ist dann bist Du (Ehemann) = Elektrizitätsversorgungsunternehmen.
Dazu siehe §60 EEG
http://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__60.html
Also auch hier ist Vorsicht geboten!
Am besten ist PV-Betreiber auch Bezugsstromkunde (Letztverbraucher)!
Gruß Red5FS