also ich bin kein Profi...wenn was falsch sein sollte bitte korrigieren aber:
1. ja Punkt 1 trifft auf dich zu
2.wenn du Kleinunternehmerregelung wählst erhälst du vom EVU die Vergütung ohne Mwst, musst also auch keine ans FA abführen, kannst aber auch Reperaturen oder Neuanschaffungen auch nicht in der Umsterklärung auflisten (um die Mwst zurück zu bekommen.
3. Im EEG ist alles geregelt was geregelt sein muss. Ein weiterer Vertrag mit dem EVU ist unnötig. So ein Vertrag kann einem eher mal Probleme machen. Also nicht abschließen oder direkt wieder kündigen.
4. Bzgl Finanzamt...einfach mal anrufen. Oft sind das auch Standartschreiben. Erklären was sache ist und dann sagen die einem was sie noch brauchen.