Ich glaube das sind Nachwirkungen aus dem Thread:
Netzbetreiber möchte Stringpläne nach 5 Jahren Betrieb!
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Mann Mann Mann Deutz
dir läuft aber auch die Sch... den Buckel runter. Erst brennt dir die halbe PV ab, dann liest eine Dame den falschen Zählerstand ab und jetzt will auch noch der VNB einen String/Dachbelegungsplan (zweifeln die vielleicht die Ertragswerte an, oder warum?)Fehlt nur noch zu deinem Pech, dass der Solarteur von damals ohne dein Wissen, dir zuviele Module oder leistungstärkere aufs Dach montiert hat. Das wär ja ein Ding.
Aber Kopf hoch, solche Dinge klären sich ja glücklicherweise meistens auf
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Klarstellung:
ich hab ein altes Firmengelände, welches ich vor 2013 in Bauplätze aufgeteilt habe.
Dadurch waren mehrere 30 KW - Anlagen möglich bei max. Vergütung.
Bereits 2010 montierte ich Module mit 290 Watt. Heute fragt der Netzbetreiber nach, dass die Anzahl der von Ihm über Google gezählten Module wohl nicht mit der Leistung der Anlagen übereinstimmt. Ist ja richtig der Gedanke. Andere verbauten zu der Zeit noch 190 W Module weil diese billig und am auslaufen waren.
Wie - Boelckmoeller3 » 22.08.2017, 09:47- schreibt werden auch die Lieferscheine eingefordert.
Denk, ich werde einen E-Check für PV- Anlagen in Auftrag geben und diesen dem NB vorlegen.
Deutz -
Wenn es so einfach ist, sollte doch der Nachweis genügen, dass diese Module verbaut wurden und die Leistung plausibel ist.
Gruß
JochenGesendet von meinem F5321 mit Tapatalk
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Zitat von alterego
... eine 15kWp-Analge aus 2010 keine 10m² bruacht (denke das war damals noch nicht möglich ....
Da lag ich dann nicht ganz daneben und nehme zurück, daß das 2010 noch nciht möglich war, üblich war es jedenfalls nicht.ZitatDadurch waren mehrere 30 KW - Anlagen möglich bei max. Vergütung.
Da müßte man ins EEG von damals schauen, heute würden die Anlagen unter Umständen trotzdem zusammengefaßt. Da müßte man den konkreten Fall aber sehr genau ansehen, was ja wohl gerade geschieht. -
das verläuft hier doch sicher wieder im sand wie bei allen seinen anderen threads - fakten gibts nur spärlich und was herauskommt wird auch nicht mitgeteilt -was hatt denn die anlage nun gemacht, 1350kwh/kwp oder
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Zitat
Klarstellung:
ich hab ein altes Firmengelände, welches ich vor 2013 in Bauplätze aufgeteilt habe.
Dadurch waren mehrere 30 KW - Anlagen möglich bei max. Vergütung.
Bereits 2010Also irgendwie werd ich aus deinen Aussagen nicht schlau!
Um was geht es denn jetzt überhaupt? Um deine 12 kwp Anlage oder um "mehrere 30 KW Anlagen"?
Und so einfach wie oben geschrieben dürfte die Aufteilung nicht gehen, zumal auch die angegebenen Jahreszahlen keinen Sinn ergeben. -
Ich finde den Beitrag echt unterhaltsam. Hier mal meine Theorie dazu...
Es wurde 2010 eine 30kwp Anlage mit 190er Modulen gebaut. In den nächsten Jahren wurde festgestellt das man damit gut Geld verdienen kann, aber leider das Dach für eine zweite 30kwp Anlage nicht ausreicht. Also hatte man die glorreiche Idee, nicht nur die neue Anlage mit 290er Modulen zu bestücken, sondern gleich die alte Anlage mit, Damit hatte man wieder Platz auf dem Dach. Die alten 190er Module wurden wie auch immer verkauft. Das ein Solateur bei so etwas mit macht, mag ich bezweifeln. Also ist davon auszugehen das diese Umrüstung eigenmächtig erfolgte.
Ich weiß nicht ob es bei anderen Netzbetreibern auch so ist, aber bei mir im Antrag stehen die Anzahl und die Bezeichnung der Module drin. Deshalb braucht jetzt der Netzbetreiber mit Hilfe von Kartenmaterial wirklich nur 1 und 1 zusammenzählen. Da wahrscheinlich ein konkreter Verdacht vorliegt, wird einem die Chance eingeräumt dieses zu widerlegen. Auch sollte man jede Änderung durch Reparatur mitteilen und sich Bestätigen lassen. Schließlich verändert man damit die Vertragsbestandteile. Versäumt man dies, kann das bedeutet das der gesamte Vertrag rückwirkend für nicht gültig erklärt wird.
Ich würde im übrigen auch vorsichtig sein mit Aussagen das die Rechnung weg ist. Auch die hat man 10 Jahre aufzubewahren, vor allem wenn man die Vorsteuer daraus gezogen hat und die Anlage abschreibt. Denn auch hier drohen Rückforderungen. Noch schlimmer wird es, wenn ich Module abschreibe die ich gar nicht mehr besitze.
Warum wollen die nun die Strinpläne?! Wahrscheinlich weil damit die Überprüfung am einfachsten und Fälschungssicher ist. Im Stringplan ist die Anzahl und die Lage der Module ersichtlich. Das braucht der Netzbetreiber nur noch mit dem Ihm gemeldeten Modulen und dem Kartenmaterial vergleichen, fertig ist lack. Sollte es Abweichungen geben, dann ist das nicht die gemeldete Anlage und somit wurde unbegründet EEG bezahlt. Falls noch keiner nachgerechnet hat... ca. 80.000 € wäre das im besagten Fall.
Ich bin gespant wie das endet.
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Jetzt spinnst du aber Hirngespinnste, denn falls er die EEG-Umlage für die Zeit wo andere Module als angemeldet und ohne fehlerhafte (deshalb ausgetauschte) Altmodule auf dem Dach waren, das kann ja wohl nach deiner Konstruktion auch nicht die komplette bisherige Betriebszeit der Anlage gewesen sein, zurückzahlen müsste, wäre auch die bisher getätigte Abschreibung völlig wurscht, da eine "Luftnummer" dann hätte er nämlich auf Einnahmen die ihm nachträglich wieder aberkannt wurden schon Steuern (nach entsprechender Abschreibung) entrichtet. Sicher aber deutlich weniger Steuern ohne diese Einnahmen und Abschreibung zahlen müssen. Schön für das Finanzamt,uns alle, mehr auch nicht . Auch jede Menge Umsatzsteuer wäre in der Zeit abgeführt worden, für nichts.
Wenn man dem Finanzamt Steuergeld schenkt was ihm nicht zusteht, kann man dafür jetzt auch schon belangt werden ? -
Zitat von paladinro
Auch sollte man jede Änderung durch Reparatur mitteilen und sich Bestätigen lassen. Schließlich verändert man damit die Vertragsbestandteile. Versäumt man dies, kann das bedeutet das der gesamte Vertrag rückwirkend für nicht gültig erklärt wird.
zur Sache kann man ja nichts weiter beitragen, wenn der TS keine richtigen Informationen rausrückt sondern nur scheibchenweise irgendein zusammenhangloses Zeug schreibt.
Das heißt aber doch nicht daß hier auch jeder andere irgendwelchen Quark dazuschreiben soll.
Zum oben zitierten Beitrag hätte ich deshalb die Rückfrage, welche "Vertragsbestandteile" welches "Vertrags" damit gemeint wären?
Und auf welcher rechtlichen Grundlage könnte dieser "Vertrag" "rückwirkend für nicht gültig erklärt" werden, und durch wen?