Vertrag abgelehnt, EVU verlangt Unterzeichnung anderer Docs

  • Hallo zusammen,


    ich wohne im Gebiet eines kleinen Versorgers (BHAG), der mir vor Inbetriebnahme natürlich auch seinen eigenen Einspeisevertrag zugeschickt hat. Diesen zu unterzeichnen habe ich abgelehnt.


    Nun schickt mir der Versorger stattdessen eine Reihe von Dokumenten mit dem Hinweis "Da Sie den Lieferantenvertrag Einspeiser nicht anerkennen und unterschreiben möchten, benötigen wir von Ihnen die schriftliche Anerkennung/Kenntnisnhame der vorstehenden Regelungen, die einen Betrieb einer PV-Anlage an unserem Netz möglich machen".


    Die Regelungen sind:
    - Technische Anschlussbedingungen
    - Richtlinien für den Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen mit dem Niederspannungsnetz der EVU der VDEW (kann beim Versorger eingesehen werden)
    - Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
    - Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)
    - Die ergänzenden Bedinungen des Netzbetreibers BHAG zur NAV.


    Kann das EVU von mir verlangen, dass ich diese "Anerkennung/Kenntnisnahme" schriftlich abgebe oder muss ich überhaupt nichts unterschreiben, um einspeisen zu können?

  • Das ist das geltende Regelwerk, daran halten mußt du dich sowieso (wobei du dich, was die technischen Dinge angeht, auf den Elektriker verlassen wirst). Betrachte es als Service, daß du darauf hingewiesen wirst. Wenn die unbedingt meinen, dann bestätige halt nochmal ausdrücklich, daß du das auch zur Kenntnis genommen hast.
    Mindestens die TAB wirst du oder dein Rechtsvorgänger irgendwann schon mal anerkannt haben, als der Anschluß gesetzt wurde, sonst schalten die den gar nicht frei.
    Müßte nochmal nachsehen, aber NAV gilt für EEG-Anlagen imo nicht ;) aber natürlich für den Rest der Installation.

  • Ich würde mal nachfragen, wo gesetzlich geregelt ist, dass du die Regelungen schriftlich anerkennen musst.


    Eine reine Kenntnisnahme sollte zur Not nicht zu deinem Schaden sein.

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • sehe ich wie meine Vorschreiber, zusätzlich bin ich der Meinung daß ein Hinweis wie "kann beim Versorger eingesehen werden" nicht gültig ist. Wenn die wollen daß etwas Vertragsbestandteil wird, dann sollen die das gefälligst mitschicken. Ist ja nichts anderes als eine Allgemeine Geschäftsbedingung.

  • Es ist nur eine Haftungsfrage. Sollte durch die Einspeiseanlage ein Schaden im Netz entstehen, wird sich der Einspeiser nicht auf den beliebten Standpunkt:"Woher sollte ich das wissen, ich will nur Geld verdienen", zurückziehen können, da ihm der Netzbetreiber sowohl einen Vertrag angeboten hat, als auch die technischen Gegebenheiten. Wer dann immer noch nicht unterschreibt, was völlig ok ist, hätte zumindest die Möglichkeit gehabt, sich zu informieren.


    Gruß


    gruennetz

  • ob jemand für etwas haftet oder nicht haftet, hängt ganz bestimmt nicht davon ab ob er
    - einen Vertrag angeboten bekommen hat ( der für ihn keine Vorteile bringt)
    - einen Hinweis auf die Möglichkeit bekommen hat, irgendwelche AGB irgendwo einsehen zu können
    - eine Möglichkeit gehabt hätte sich zu informieren.


    Entweder jemand ist für einen Schaden verantwortlich , dann haftet er auch.
    Oder er ist nicht verantwortlich (oder es kann ihm keine Verantwortlichkeit nachgewiesen werden), dann haftet er nicht.


    Das ist nur eine dumme Masche eines Netzbetreibers, mit der er Einspeiser einschüchtern will.

  • Zitat von gruennetz

    Es ist nur eine Haftungsfrage. Sollte durch die Einspeiseanlage ein Schaden im Netz entstehen, wird sich der Einspeiser nicht auf den beliebten Standpunkt:"Woher sollte ich das wissen, ich will nur Geld verdienen", zurückziehen können, ........


    Ich finde es natürlich interessant, auch die Meinung aus Netzbetreibersicht zu lesen. Trotzdem fällt es mir schwer, die Logik nachzuvollziehen, denn kein Unternehmer wird sich mit dem Argument "Unwissenheit" aus einem Haftungsfall herausziehen können.


    Ich stelle mir gerade vor, es wäre umgekehrt, d.h. ein PV-Betreiber in spe würde dem Netzbetreiber ein eigenes Pamphlet vorlegen, mit dem er Verhaltensregeln aufstellt, damit seine PV-Anlage bzw.sein Hausnetz nicht durch den Anschluss an das öffentliche Netz geschädigt wird und würde dies dem Netzbetreiber mit Bitte um schriftliche Anerkennung/Kenntnisnahme übersenden. Was würde damit wohl geschehen? Ich glaube zu wissen, was damit geschieht. :wink:

    Viele Grüße

    Bento


    Auch an Tagen, an denen der Himmel grau ist, ist die Sonne nie ganz verschwunden.
    (Arnaud Desjardins)


  • Zitat von gruennetz

    Es ist nur eine Haftungsfrage. Sollte durch die Einspeiseanlage ein Schaden im Netz entstehen, wird sich der Einspeiser nicht auf den beliebten Standpunkt:"Woher sollte ich das wissen, ich will nur Geld verdienen", zurückziehen können, da ihm der Netzbetreiber sowohl einen Vertrag angeboten hat, als auch die technischen Gegebenheiten. Wer dann immer noch nicht unterschreibt, was völlig ok ist, hätte zumindest die Möglichkeit gehabt, sich zu informieren.


    Gruß


    gruennetz


    Haftung für den Betreiber gibt es aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, "sich mit der ordentlich vom Fachmenschen installierten Anlage nicht so genau auszukennen" ist aber höchstens fahrlässig, aber nciht grob fahrlässig.