Ich berief mich auf entsprechenden §, hier die Stellungnahme:
Sehr geehrter Herr bambam,
die Pflicht gem. § 39 EEG Abschlagszahlungen zu leisten bezieht sich auf die zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und den Stromlieferanten im Rahmen des bundesweiten Ausgleichs zu leistenden Zahlungen.
Für unser Netzgebiet sind diese Akteure die 50 Hertz Transmission GmbH (bis 2009 Vattenfall Transmission GmbH) und die Stadtwerke Frankfurt (Oder) GmbH als Stromhändler.
Eine Pflicht des Netzbetreibers Stadtwerke Frankfurt (Oder) Netzgesellschaft mbH Ihnen gegenüber Abschlagszahlungen für die Vergütung der eingespeisten Energie zu leisten ergibt sich nach unserer Auffassung aus dieser Regelung nicht.
Häh? Ich versteh jetzt grade nur HBf. Eure MEinung bitte!
Gruß
BamBam