Anlagenerweiterung -wer versteht es nicht richtig, ich? VNB?

  • Ich habe auf dem Westdach eine 3,6kWp Anlage, Bj 2011, Eigenstromverbrauchsprämie. Osten würde ich gerne nachrüsten. Ich habe einen Zweiwegezähler. Gesamtproduktionszähler je Anlage sind ja kein Problem.


    Meine Annahme war nach Referenzabrechnungen und Verständnis des EEG 2014 §32

    "Anlagenbetreiber können Strom aus mehreren Anlagen, die gleichartige erneuerbare Energien
    oder Grubengas einsetzen, über eine gemeinsame Messeinrichtung abrechnen. In diesem Fall ist
    für die Berechnung der Förderung vorbehaltlich des Absatzes 1 die installierte Leistung jeder einzelnen
    Anlage maßgeblich."

    war folgendes: wenn ich das Ostdach mit einer zweiten 3,6 kWp Anlage erweitere, bekomme ich nur für 50% des Eigenverbrauchs eine Eigenverbrauchsprämie. Mein Aufbau würde also aus zwei Ertragszählern (im Wechselrichter oder anders) und einem Zweiwegezähler im HAK bestehen. Eine beispielhafte Abrechnung könnte sein:

    Ablesung nach Zählern:
    Erzeugung West (3,6 kWp): 1.000 kWh
    Erzeugung Ost (3,6 kWp): 800 kWh
    Einspeisung gesamt 1.000kWh

    Vergütung nach 2011 EEG: 500 kWh
    Vergütung nach 2015 EEG: 500 kWh
    Vergütung für Eigenverbrauch nach EEG 2011: 400 kWh
    unvergüteter Eigenverbrauch (aber zu versteuern): 400 kWh


    Das habe ich beim VNB so angefragt, das wir da gleiches Verständnis haben. Haben wir wohl nicht. Antwort:


    Beim Ausbau des Ost Daches mit einer PV Anlage muss die Zähleranlage nach TAB (Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz) mit zwei Einspesezähler umgerüstet werden.
    Einen Zähler von **** für die alte - und einen Zähler von **** für die neue PV- Anlage, plus Zweirichtungszähler (Bezug/Lieferung) von **** .
    Das würde heißen, dass noch ein Zählerschrank gesetzt werden müsste. Der Installateur wird dann die PV-Anlage mit Messkonzept, Zählermeldung, Zählerstand, und Stromlaufplan bei uns melden.
    Die Abrechnungen müssen voneinander abgrenzbar sein da 2011 und 2015 andere Abrechnungskriterien gelten.


    Noch ein Zählerschrank geht nicht. Kein Platz. Keine Möglichkeit, die Kabel dahin zu ziehen. Damit wäre Ostdach unmöglich.
    Fragen:
    (1) bin ich mit meiner Meinung auf dem Holzweg?
    (2) falls nicht Holzweg, hat jemand noch bessere Argumentationen, Beispielaufbauten usw. zur Hand?

    3,6kwp, 15x Sharp NU-R240, SMA SB 4000-TL20

  • Bei mir wär auch neuer Zahlerkasten und bla,bla,bla paar tausend Euro nötig gewesen.
    Vergess das ganze oder bau das als Teilinsel an.Fertig.Hab ich dann so gemacht. :mrgreen:

    PIP 2424HS an 750Wp 3xShinsung Black Mono250 +1,5Kwp (6xShinsung Black Mono250)
    an FPS 100/50 an Bluebatt 24v 465Ah

    EA Sun ISolar SMV III 3K

    EA Sun SP 3K-24
    Siliken 3,3i 3,25Kwp 13xShinsung Black Mono 250
    VW T4 mit Evective 2000w + Varta 110Ah +0Wp

  • Ich habe einen Erzeugungszähler/Ertragszähler (Wechselrichter und ggf. bald noch Hutschiene zusätzlich) und einen Zweiwegezähler im HAK.
    Beim Ostdach hätte ich erwartet, das ein zweiter Erzeugungszähler ausreicht, und bilanziell ermittelt wird. Halt so, wie mein EEG Zitat es beschreibt :-/

  • Zitat von mabas

    Ich habe einen Erzeugungszähler/Ertragszähler (Wechselrichter und ggf. bald noch Hutschiene zusätzlich) und einen Zweiwegezähler im HAK.
    Beim Ostdach hätte ich erwartet, das ein zweiter Erzeugungszähler ausreicht, und bilanziell ermittelt wird. Halt so, wie mein EEG Zitat es beschreibt :-/


    Hi
    ich warte zur gleichen Fragestellung auch auf die offizielle Antwort von zwei Netzbetreibern,am Telefon bekam ich auch eine unbefriedigende Auskunft a la Pech gehabt oder zweiten HA anmelden :)
    Ich habe die gleiche Meinung wie du, denke sogar das man beide Anlagen über den alten Erzeugungszähler messen kann
    und dort schon abrechnungstechnisch prozentual splitten kann.
    Ging bei "alten" Volleinspeisungen ja auch, egal ob das neue Dach ertragreicher war als das alte.
    Ich informiere dich gerne, wenn ich mehr dazu schriftlich habe.
    Gruss

  • Danke, der 2411 war mir unbekannt. Ich habe noch mal freundlich bei dem VNB um eine Bewertung unter Berücksichtigung der 2411 gebeten.

    3,6kwp, 15x Sharp NU-R240, SMA SB 4000-TL20

  • Bei mir arbeiten eine Anlage aus 2011 und eine aus 2013. Beide mit DV. Es gibt eine Zweirichtungszähler (zählt die Einspeisung von beiden Anlagen) und einen Erzeugungszähler (nur für die 2011er). Damit habe ich alle Werte um meinem Kunden eine Rechnung zu schreiben.


    Die gesetzliche Grundlage wurde ja schon erwähnt.

  • Zitat von donnermeister1

    Bei mir arbeiten eine Anlage aus 2011 und eine aus 2013. Beide mit DV. Es gibt eine Zweirichtungszähler (zählt die Einspeisung von beiden Anlagen) und einen Erzeugungszähler (nur für die 2011er). Damit habe ich alle Werte um meinem Kunden eine Rechnung zu schreiben.


    Die gesetzliche Grundlage wurde ja schon erwähnt.


    und wie errechnest du den bonusfähigen Eigenverbrauch?