IHK Beiträge als Photovoltaikbetreiber ??

  • Hallo ,
    ich betreibe eine Fotovoltaikanlage und habe dafür ein Gewerbe angemeldet.
    Die Berufsgenossenschaft wollte von mir Beiträge erhalten, die aber nach einer Erklärung von mir, das meine Anlage nicht von einer Firma sondern von einer Privatperson betrieben wird, Ihr Vorhaben einstellte.


    Jetzt kommt die IHK (Industrie und Handelskammer zu Köln) und sagt ich wäre ein Photovoltaik Gewerbebetrieb und dadurch verpflichtet , nach 2 beitragsfreien Jahren, einen Jahresbeitrag ( mind. 51€) zu entrichten.


    Wer kann mir diesbezüglich Info´s geben oder wurde keiner von Euch von einer Handelskammer angeschrieben?


    Vielen Dank für Eure Beiträge :wink:

    Christoph

  • Guten Abend Christoph,


    ich glaube, da kommst du auf folgende Weise und nur vorläufig raus (oder auch nicht):


    Laut Gesetz zur vorläufigen Regelung zur Beitragsbefreiung für Existenzgründer, die nach dem 31.12.2003 ein Gewerbe anmelden, sind diese im Jahr der Betriebseröffnung und im folgenden Jahr vom Beitrag insgesamt und im dritten und vierten Jahr von der Umlage befreit, wenn eine durch die Vollversammlung der IHK zu beschließende Freigrenze für den Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb nicht über schritten wird.
    Weitere Voraussetzungen sind, dass du in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor der Betriebseröffnung keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit erzielt hast oder mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel an einer Kapitalgesellschaft beteiligt warst.


    Die IHK`s händeln das wahrscheinlich unterschiedlich. Jedenfalls musst du eine diesbezügliche Erklärung abgeben. Formular bei deiner IHK anfordern.
    Am Besten aber hingehen und mal fragen, was die sonst noch alles für dich tun würden. Du kannst den Spieß dann umdrehen und die Leute dort für deinen Beitrag etwas tun lassen. Existenzgründerseminar, Steuern und Recht usw. Die haben dort ziemlich brauchbare Wirtschafts- und Rechtsberater oder Vitamin B zu denselben ....


    Ansonsten musst du dich damit abfinden, was unsere Vorväter und –mütter undankenswerter Weise betreffs Zwangsmitgliedschaft beschlossen haben.


    Und tschüss
    Doris

    Ein positiv denkender Mensch weigert sich nicht, das Negative zur Kenntnis zu nehmen. Er weigert sich lediglich, sich ihm zu unterwerfen. (Norman-Vincent Peale 1898-1993)

  • Hallo,


    es ist nicht sinnvoll ein Gewerbe anzumelden (siehe PHOTON-Sonderhefte), da es dann so kommen kann, wie bei dir. Meine Frau war TUPPERWARE(1)-Beraterin und musste so ein Gewerbe anmelden. Da gab es Freibeträge bei der IHK. Wenn man unter dieser Grenze ist, muss man keine Beiträge bezahlen. Informiere dich bei deiner IHK und lass dir ggf. ein Formular zukommen.


    (1) eingetragenes Warenzeichen

    Sonnige Grüße


    SunnyBoy SB3300TL 22x SHARP NU-S0E3E (180W)

  • Danke für Euere Tipps und Hinweise.


    Ich werde mal in meinem Urlaub bei der IHK vorbeischauen und dort die Angelegenheit besprechen, da mein Jahresumsatz ca 7000 € beträgt.


    Sonnige Grüße aus dem Oberbergischen Land


    Christoph :wink:

    Christoph

  • Hallo, ist zwar ein altes Thema, aber wollte nicht nochmal alles neu schreiben.


    Habe auch eine Mitteilung bekommnen, das sich IHK Beitrag zahlen muss.


    Nun meine frage. Ich kann eine Freistellung vom IHK-Beitrag ausfüllen, abei steht aber:
    (Nur ausfüllen, wenn Gewerbeertrag/Gewinn unter 5.200,00 € im Jahr) dies trifft für 2008 ja zu, weil ich nur Geld für 3 Monate bekomme.


    Das bedeutet mein Gewinn darf nicht über 5200 Euro liegen, ich darf also maximal nur 5200/12 = 433,33 Euro von meinem Netzbetreiber überwiesen bekommen pro Monat.
    Meine Anlage ist ja finanziert und wirft die nächsten paar Jahre ja keinen Gewinn ab, weil ich den Kredit mit bezahle. Darf ich mich dann auch für die nächsten Jahre freistellen lassen?



    MfG


    gelig

  • Was bedeutet in diesem Zusammenhang eigentlich Gewinn?
    Sind das die Einnahmen oder ist es der tatsächliche Gewinn (also Einnahmen - Ausgaben) und wenn ja, ist es dann der steuerliche Gewinn (sprich der zu versteuernde Überschuss).


    Schöne Grüße


    Toni

    Servus
    Toni


    Luschenjagd aufgegeben.
    Elektrisch unterwegs mit Leaf II

  • Bei unserer IHK konnte man ankreuzen:


    "Mein/Unser Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb wird voraussichtlich die gesetzliche Freistellungsgrenze von 5200 Euro jährluich nicht überschreite. Andernfalls werde ich die IHK unverzüglich informieren."


    D.h., nach Abzug aller Kosten - Zinsen, Versicherungen, Steuerberater, Kontogebühren etc. - müssen über 5200 Euro pro Jahr übrig bleiben, bevor man Beiträge entrichten muss.

  • Hallo Allerseits,


    Zitat von Beyenburgerin


    "Mein/Unser Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb wird voraussichtlich die gesetzliche Freistellungsgrenze von 5200 Euro jährluich nicht überschreite. Andernfalls werde ich die IHK unverzüglich informieren."


    D.h., nach Abzug aller Kosten - Zinsen, Versicherungen, Steuerberater, Kontogebühren etc. - müssen über 5200 Euro pro Jahr übrig bleiben, bevor man Beiträge entrichten muss.


    nach meinem Kenntnisstand ist diese Aussage von "Beyenburgerin" zutreffend. Die IHK bekommt eine jährliche Meldung vom Finanzamt über das ZVE des Gewerbebetriebes, sofern die o. g. Grenze überschritten wird. Darauf basierend werden die IHK-Beiträge festgesetzt.


    Gruß
    rosa

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