Beiträge von achwas im Thema „Die 25KWp Grenze der Schleswig Holstein Netz AG?“

    IM Zählerschrank mit 16mm²

    Das will ich hoffen.

    Es ist ein Hager ZP223 M2 Schrank mit 2 Univers Z Zählerplätzen.

    Aber wenn da etwas nicht normgerecht sein sollte, wird das der E- Meisterbetrieb, der 2019 den Schrank montiert hat , nachrüsten.

    Das sehe ich ganz gelassen.

    Immerhin hat jener auch die Zappi WB mit einem 3 x 32A Leistungsschalter neben den 3 x 16A WR Schalter gesetzt. Daneben der Schaltkasten fürs Haus und ein weiterer für Stall/Werkstatt.

    Auch war ihm klar, das Ende diesen Jahres die Alt-PV auch auf den Zähler gesetzt wird. Müsste passen!

    Danke für den Hinweis!

    Achim

    OK,

    Zwischen WR und Haus habe ich schon 5 x 6mm² eingegraben. Für 14,4 Kwp.

    Dann liegt da noch ein Leerkabel 5 x 4 mm² für weiteres.

    Die 9,9 Kwp wird über 4mm² bis zum Schaltkasten verbunden.


    Den Schaltschrank für die Sicherungen baue ich selber als Ersatz für den Schaltkasten auf.


    Jetzt ist da nur ein Verteiler mit 3 x 16 A-B für den 7 KW Kostal und 3 x 32 A für die Zappi angeschraubt.


    Vom Schaltkasten bis zum Zählerschrank liegt schon 16mm².

    Passt also alles!

    Danke!

    Achim

    Hallo,

    irgendwie habe ich scheinbar alles falsch verstanden?

    Jedenfalls habe ich gerade in den Info Seiten der S-H AG (EON verschnitt) folgendes gelesen :


    Kopie:

    Bei EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung über 25 kW sind technische Einrichtungen zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber erforderlich. Diese Pflicht gilt auch für EEG- und KWK-Anlagen bis 25 kW, die hinter einem Netzanschluss betrieben werden, hinter dem auch mindestens eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG betrieben wird.

    Bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 kW, die hinter einem Netzanschluss betrieben werden, hinter dem keine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG betrieben wird, ist entweder die Einspeiseleistung am Verknüpfungspunkt mit dem Netz auf 70 Prozent der installierten Leistung zu begrenzen oder eine technische Einrichtung zur stufenweisen Reduzierung der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber erforderlich.


    Das stimmt doch nicht? Oder?


    X( Achim

    Ich wollte im Dez. 2023 auf 30Kwp aufrüsten