Beiträge von StinkyWinky im Thema „Probleme mit der Einspeisevergütung 2022 bzw. Anmeldezeitpunkt“

    Der Netzbetrieber kann hierfür eine Strafzahlung fordern.

    Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte der VNB eine Strafzahlungen vom Betreiber fordern können, wenn der MSB seiner Pflicht nicht nachkommt?

    Natürlich mit Begründung, das nicht alles Ordnugnsgemäss war.

    Du wirst wohl die Vermarktungsform nicht rechtzeitig gemeldet haben. Das ist aber ein anderer Fall.

    Nein, hing ebenfalls mit dem Zähler zusammen. Müsste es heraus suchen mit welcher Begründung. Am ende war es auch nicht weiter schlimm. Die haben die Einspeisevergütung ja gezahlt. Startprobleme gibt es halt immer mal. Sehe das nicht so dramtisch.

    Ist es korrekt, dass von Ende Januar bis Ende August (=Datum des Zählertausches) keine Einspeisevergütung gezahlt wurde

    Nein. Der komplette eingespeiste Strom ist zu vergüten. Such nach „Ersatzwertbildung“ hier im Forum. Da gibt es genug Beiträge zu diesem Thema.


    Kurz: Hartnäckig bleiben, bisher sind alle VNB irgendwann eingeknickt.

    Das ist nicht ganz korrekt.

    Der Netzbetrieber kann hierfür eine Strafzahlung fordern.


    War bei mir ähnlich. Die haben mir dann den Vergütungssatz gezahlt und 69Euro (glaube ich) abgezogen. Natürlich mit Begründung, das nicht alles Ordnugnsgemäss war.