Der Netzbetrieber kann hierfür eine Strafzahlung fordern.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage sollte der VNB eine Strafzahlungen vom Betreiber fordern können, wenn der MSB seiner Pflicht nicht nachkommt?
Natürlich mit Begründung, das nicht alles Ordnugnsgemäss war.
Du wirst wohl die Vermarktungsform nicht rechtzeitig gemeldet haben. Das ist aber ein anderer Fall.
Nein, hing ebenfalls mit dem Zähler zusammen. Müsste es heraus suchen mit welcher Begründung. Am ende war es auch nicht weiter schlimm. Die haben die Einspeisevergütung ja gezahlt. Startprobleme gibt es halt immer mal. Sehe das nicht so dramtisch.