Beiträge von goofy1966 im Thema „Direktvermarktung von Klein-Anlagen bei Lumenaza“

    SirSydom Wie sich inzwischen rausgestellt hat, gibt der VNB vor, ob der Zähler bezugsseitig ein als SLP oder Lastgangzähler behandelt wird.

    der VNB kümmert sich einfach gesagt um die Kabel,

    deswegen heisst er VERBINDUNGSnetzbetreiber.

    Der Messstellenbetreiber baut die Zähler ein und sendet die Messwerte an

    die berechtigten Rollen. Liefrant, VNB, Kunde

    Dies ist also die Aufgabe von Solandeo.

    Dafür gibt es auch die Maktkommunikation (Edifact) in der gemeldet wird,

    wenn zum Beispiel der SMB gewechselt wird.

    Der Lieferant hat nur die Möglichkeit solch eine Meldung

    zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen......

    Wieso kommst du auf die Idee, ein Neitzeinspeisevertrag sei unnötig?

    Was würdest du denn tun, wenn Bayernwerk ohne Vertrag an deiner Anlage "spielen" würde?

    Diese einfach vom Netz nimmt, ohne für dich ersichtlichen Grund? Du könntest gar nichts tun, da keine Regelungen da sind.


    Zu der Frage wieso Lumenaza kein RSE ausreicht....

    Im EEG ist vorgeschrieben, dass die Leistung der Anlage jederzeit abzurufen ist.

    Versuch das mal mit einem RSE....

    Am liebsten wäre mir ein Anbieter, wo ich sowohl zum Börsenpreis beziehen, wie auch einspeisen kann.

    Dann ist mir das Börsenpreisniveau fast egal, wenn die Preise hoch sind, profitiere ich beim Einspeisen, wenn die Preise niedrig sind, beim Bezug (eAuto laden).

    das ist aber eher Wunschdenken.... Deine Einspeisung kannst du wohl nur in geringem Maße beeinflussen.

    Deinen Bezug schon eher. Dann musst du nur noch genau wissen, wann die Preise hoch oder niedrig sind.

    und natürlich brauchst du für die genaue ermittlung deiner Verbräuche ebenfalls eine RLM-Messung.

    Das wäre wohl gegeben, wenn du den MSB gewechselt hast. Aber dann ist noch die Frage, wie hoch die Messkosten sein werden.

    Bei mir funktioniert der Link nicht...

    AccessDeniedRequest has expireda03cfdb1-ffc0-1fff-8e96-3cecef38a360cbe71795e20947e486ab1a039253fcd3

    Sorry für die evtl. "doofe" Frage, aber was passiert mit meiner Einspeisevergütung i.H.v. 10 Cent/kWh, wenn ich in die DV wechsele? Kann ich da ggf. später wieder hin zurück oder verliere ich diese Option komplett? Kann man ggf. beides irgendwie zusammen nutzen? (Nein, ich meine NICHT, doppelt abkassieren, aber wenn der Preis unter 10 Cent liegt, dann via Einspeisevergütung, wenn er über 10 Cent liegt, via DV?)

    Du kannst in der Regel mit monatlicher Kündigungsfrist aus der DV wieder raus und zurück zur EEG-Vergütung. Die bleibt dir 20 Jahre erhalten.

    Das mit dem monatlichen Wechsel ist maximal im Vertrag mit Lumenaza möglich.

    Der richtige Wechsel aus der DV hat gesetzlich geregelte Meldefristen.

    4 Wochen zum Monatsende.

    Also im November für den 01.01.2023

    Hallo,


    also die Verträge von Lumenaza kenne ich nicht.

    Ich habe nur die allgemeine Situation im Markt genannt.

    Wenn in den Verträgen vereinbart wird, dass negative Preise durchgereicht werden,

    dann ist es kein Marktwert der ausgezahlt wird, sondern der Spotmarktpreis.

    Der ist hier zu sehen (nur historisch natürlich)

    Netztransparenz > EEG > Marktprämie > Spotmarktpreis

    unten auf Tabelle, dann ist für eine Woche eine Übersicht zu sehen.


    In diesem Fall, wäre die EEG-Vergütung NICHT die untergrenze!

    Sorry für die evtl. "doofe" Frage, aber was passiert mit meiner Einspeisevergütung i.H.v. 10 Cent/kWh, wenn ich in die DV wechsele? Kann ich da ggf. später wieder hin zurück oder verliere ich diese Option komplett? Kann man ggf. beides irgendwie zusammen nutzen? (Nein, ich meine NICHT, doppelt abkassieren, aber wenn der Preis unter 10 Cent liegt, dann via Einspeisevergütung, wenn er über 10 Cent liegt, via DV?)

    Die EEG-Vergütung ist dein Minimum, was du immer bekommst. Wenn du in die

    Direktvermarktung (DV) wechselst, dann erhälst du vom Vermarkter den Marktwert.

    Netztransparenz > EEG > Marktprämie > Marktwerte

    Wenn der Marktwert niedriger ist, als deine EEG-Vergütung ist, dann bekommst

    du die Differenz vom Netzbetreiber ausgezahlt.

    Solltest du eine Vergütung nach Spotmarktpreis im Vertrag haben, orientiert sich der Netzbetreiber bei seinen

    Zahlungen an dich trotzdem am Marktwert!

    Wie in einem anderen Beitrag oben geschrieben wurde kannst du NICHT jeden Monat wechseln, wie du willst.

    1. Hast du in der DV eine Vertragslaufzeit, die man nicht einfach kürzen kann

    2. Gibt es Fristen, die bei der Ummeldung beachtet werden müssen.

    Diese Fristen sind: 4 Wochen zum Monatsende.

    Wenn du also zum 01.01. wechseln willst, muss die Meldung dafür spätestens am 30.11.

    zum Netzbetreiber gesendet werden.

    Diese Meldungen macht der Vermarkter......