Ganz einfach, im Normalfall wirst du keine Firma finden, die an Fremdgeräten vom Kunden, die sie nicht selber geliefert haben etwas einstellen/anschließen oder programmieren wird. Rein aus Garantiegründen.
Beiträge von goofy1966 im Thema „Direktvermarktung von Klein-Anlagen bei Lumenaza“
-
-
SirSydom Wie sich inzwischen rausgestellt hat, gibt der VNB vor, ob der Zähler bezugsseitig ein als SLP oder Lastgangzähler behandelt wird.
der VNB kümmert sich einfach gesagt um die Kabel,
deswegen heisst er VERBINDUNGSnetzbetreiber.
Der Messstellenbetreiber baut die Zähler ein und sendet die Messwerte an
die berechtigten Rollen. Liefrant, VNB, Kunde
Dies ist also die Aufgabe von Solandeo.
Dafür gibt es auch die Maktkommunikation (Edifact) in der gemeldet wird,
wenn zum Beispiel der SMB gewechselt wird.
Der Lieferant hat nur die Möglichkeit solch eine Meldung
zur Kenntnis zu nehmen und umzusetzen......
-
Gute Frage. Ich werde berichten, falls es bei mir so weit kommt. Bayernwerk knüpft nämlich die Bestellung und Bezahlung des RSE an einen unnötigen "Netzeinspeisevertrag"...
Um etwas Ontopic zu bleiben:
Wieso reicht Lumenaza eigentlich nicht ein RSE für Steuerung und Auslesung?
Zitat von Bayernwerk bzgl. Funkrundsteuerempfänger für EinspeisemanagementDas Einspeisemanagement umfasst technische Einrichtungen, mit denen der Netzbetreiber
1. jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann (Funkrundsteuerempfänger)
2. jederzeit die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann (nicht für PV Anlagen ≤ 25 kW)
Mehr ermöglicht doch Solandeo auch nicht, oder übersehe ich etwas?
Wieso kommst du auf die Idee, ein Neitzeinspeisevertrag sei unnötig?
Was würdest du denn tun, wenn Bayernwerk ohne Vertrag an deiner Anlage "spielen" würde?
Diese einfach vom Netz nimmt, ohne für dich ersichtlichen Grund? Du könntest gar nichts tun, da keine Regelungen da sind.
Zu der Frage wieso Lumenaza kein RSE ausreicht....
Im EEG ist vorgeschrieben, dass die Leistung der Anlage jederzeit abzurufen ist.
Versuch das mal mit einem RSE....
-
Am liebsten wäre mir ein Anbieter, wo ich sowohl zum Börsenpreis beziehen, wie auch einspeisen kann.
Dann ist mir das Börsenpreisniveau fast egal, wenn die Preise hoch sind, profitiere ich beim Einspeisen, wenn die Preise niedrig sind, beim Bezug (eAuto laden).
das ist aber eher Wunschdenken.... Deine Einspeisung kannst du wohl nur in geringem Maße beeinflussen.
Deinen Bezug schon eher. Dann musst du nur noch genau wissen, wann die Preise hoch oder niedrig sind.
und natürlich brauchst du für die genaue ermittlung deiner Verbräuche ebenfalls eine RLM-Messung.
Das wäre wohl gegeben, wenn du den MSB gewechselt hast. Aber dann ist noch die Frage, wie hoch die Messkosten sein werden.
-
tldr: Beim Marktprämienmodell wird eine Mindestvergütung (bspw. 10 cent/kWh) garantiert. Es wird also ein Mindestabnahmepreis garantiert.
Also das wäre mir neu...... Das einzige, was garantiert ist, ist die EEG-Vergütung, Diese bildet die Untergrenze der Erlöse.
-
Versuche es mal mit einem anderen Browser.
erster Versuch im Firefox
Zweiter Versuch im Edge
Ergebnis im Edge
<Fehler>
<Code>AccessDenied</Code>
<RequestId>
<HostId>1b042c44b23d402f8b0d9d4abafd7872</HostId></Fehler>
-
Weiß nicht, ob es schon jemand verlinkt hat. Habe gerade gesehen, dass Lumenaza die Folien aus dem Webinar zum Download gestellt hat.
https://s3-eu-central-1.ionosc…6d1857e406953979c85b8d0fd
Bei den Vertriebskosten würde ich sogar noch etwas optimistischer rechnen. In den Folien nehmen sie die 120 Euro für den Solandeo Zähler voll in die Kosten. Wenn ich davon ausgehe, dass die 10kW Anlage über kurz oder lang sowieso ein iMSys für 100 Euro bekommt, dann kann man die Zählerkosten auch aus den DV-Kosten streichen, weil sie eh nicht vermeidbar sind.
Ab Seite 25 wird Beispielhaft die 10kW Anlage gerechnet, wobei von 30% Eigenverbrauch ausgegangen wird.
Bei mir funktioniert der Link nicht...
AccessDeniedRequest has expireda03cfdb1-ffc0-1fff-8e96-3cecef38a360cbe71795e20947e486ab1a039253fcd3
-
Sorry für die evtl. "doofe" Frage, aber was passiert mit meiner Einspeisevergütung i.H.v. 10 Cent/kWh, wenn ich in die DV wechsele? Kann ich da ggf. später wieder hin zurück oder verliere ich diese Option komplett? Kann man ggf. beides irgendwie zusammen nutzen? (Nein, ich meine NICHT, doppelt abkassieren, aber wenn der Preis unter 10 Cent liegt, dann via Einspeisevergütung, wenn er über 10 Cent liegt, via DV?)
Du kannst in der Regel mit monatlicher Kündigungsfrist aus der DV wieder raus und zurück zur EEG-Vergütung. Die bleibt dir 20 Jahre erhalten.
Das mit dem monatlichen Wechsel ist maximal im Vertrag mit Lumenaza möglich.
Der richtige Wechsel aus der DV hat gesetzlich geregelte Meldefristen.
4 Wochen zum Monatsende.
Also im November für den 01.01.2023
-
aber wenn der Preis unter 10 Cent liegt, dann via Einspeisevergütung, wenn er über 10 Cent liegt, via DV?)
Die EEG-Vergütung ist dein Minimum, was du immer bekommst. Wenn du in die
Direktvermarktung (DV) wechselst, dann erhälst du vom Vermarkter den Marktwert.
https://www.netztransparenz.de/EEG/Marktpraemie/Marktwerte
Wenn der Marktwert niedriger ist, als deine EEG-Vergütung ist, dann bekommst
du die Differenz vom Netzbetreiber ausgezahlt.
Da muss ich nochmal nachhaken. Dass heisst die EEG Vergütung definiert eine starre Untergrenze?
Irgendwo oben hat jemand geschrieben bei negativen Börsenpreisen würde Lumenaza diese negativen Preise durchreichen.
Das widerspräche doch Deiner Aussage.
Danke für Hinweise wie es funktioniert (im Kontext Lumenaza)
Hallo,
also die Verträge von Lumenaza kenne ich nicht.
Ich habe nur die allgemeine Situation im Markt genannt.
Wenn in den Verträgen vereinbart wird, dass negative Preise durchgereicht werden,
dann ist es kein Marktwert der ausgezahlt wird, sondern der Spotmarktpreis.
Der ist hier zu sehen (nur historisch natürlich)
Netztransparenz > EEG > Marktprämie > Spotmarktpreis
unten auf Tabelle, dann ist für eine Woche eine Übersicht zu sehen.
In diesem Fall, wäre die EEG-Vergütung NICHT die untergrenze!
-
Sorry für die evtl. "doofe" Frage, aber was passiert mit meiner Einspeisevergütung i.H.v. 10 Cent/kWh, wenn ich in die DV wechsele? Kann ich da ggf. später wieder hin zurück oder verliere ich diese Option komplett? Kann man ggf. beides irgendwie zusammen nutzen? (Nein, ich meine NICHT, doppelt abkassieren, aber wenn der Preis unter 10 Cent liegt, dann via Einspeisevergütung, wenn er über 10 Cent liegt, via DV?)
Die EEG-Vergütung ist dein Minimum, was du immer bekommst. Wenn du in die
Direktvermarktung (DV) wechselst, dann erhälst du vom Vermarkter den Marktwert.
Netztransparenz > EEG > Marktprämie > Marktwerte
Wenn der Marktwert niedriger ist, als deine EEG-Vergütung ist, dann bekommst
du die Differenz vom Netzbetreiber ausgezahlt.
Solltest du eine Vergütung nach Spotmarktpreis im Vertrag haben, orientiert sich der Netzbetreiber bei seinen
Zahlungen an dich trotzdem am Marktwert!
Wie in einem anderen Beitrag oben geschrieben wurde kannst du NICHT jeden Monat wechseln, wie du willst.
1. Hast du in der DV eine Vertragslaufzeit, die man nicht einfach kürzen kann
2. Gibt es Fristen, die bei der Ummeldung beachtet werden müssen.
Diese Fristen sind: 4 Wochen zum Monatsende.
Wenn du also zum 01.01. wechseln willst, muss die Meldung dafür spätestens am 30.11.
zum Netzbetreiber gesendet werden.
Diese Meldungen macht der Vermarkter......