Beiträge von ChristophB im Thema „Direktvermarktung von Klein-Anlagen bei Lumenaza“

    Einspeisung bei geringen Preisen reduzieren macht also gar keinen Sinn.

    Steuerbaren Eigenverbrauch in Niedrigpreiszeiten zu legen, macht viel Sinn.

    Gut, dann ist das klar. Hatte mir schon Gedanken gemacht, ob es eine Situation gibt, wo es besser wäre. So kann ich meine Regelung alleine auf den steuerbaren Eigenverbrauch konzentrieren. Mit 2 eAutos (eins ab 13 Uhr zuhause und das andere zumindest am Wochenende) und Speicher kann man da schon viel machen. WaMa und SpüMa werden sowieso schon auf Mittag programmiert.

    Solange der Börsenpreis über 0 Cent liegt steigerst du mit jeder Kilowattstunde natürlich dann Gesamtumsatz im Monat. Dass dein Durchschnittspreis sinkt wenn du unterm Durchschnitt liegst und steigt wenn du überm Durchschnitt liegst ändert nichts daran dass jede eingespeist kWh Geld bringt Solange der kWh Preis positiv ist.

    Das ist mir schon klar. Ich bin nur gerade am überlegen, ob es ein Scenario gibt, bei dem ich durch die Marktprämie evtl. profitieren könnte, wenn ich die Menge für 0,x ct reduziere und wo da der Schwellwert liegt. Ist aber sicher ein Denkfehler.

    Ich warte noch auf die Nachricht, daß es bei mir mit der Direktvermarktung los geht. Wie sieht das z.B. heute aus, wo Sonne scheint und in der Mittagszeit der Börsenpreis gegen 0 geht. Der Marktwert wird ja monatlich ermittelt und nur wenn Monatsdurchschnitt niedriger ausfällt, gibt´s die Marktprämie. Wenn ich jetzt viel für 0-2 ct einspeise, drücke ich ja meinen Monatsdurchschnitt und ich bekomme die Marktprämie. Was ist jetzt, wenn an anderen Tagen der Erlös deutlich über dem Marktwert liegt, drücke ich ja mit solchen Tagen wie heute meinen Schnitt nach unten Richtung Marktwert. Wäre es da nicht besser, zu Zeiten, wo der Börsenpreis im Keller ist, die Einspeisung zu drosseln? In Monaten, wo ich sowieso unter den Marktwert falle, wäre das sicher nicht sinnvoll, da ich ja dann auch mit 0 ct. die Menge erhöhe, für die ich dann den Marktwert erhalte. Gibt´s da irgendeine Faustregel?

    anhand dem variablen Dienstleistungsentgelt habe ich einen Erlös von 33 ct/kWh ermittelt. Die fixe Dienstleistungsgebühr und die variablen Vermarktungskosten richten sich nach der Anlagengröße. In Monaten mit geringer Einspeisung sind diese logischerweise prozentual höher als in Monaten hoher Einspeisung. Zudem sind diese auch abhängig vom Börsenpreis, da dort z.B. Kosten für Regelenergie drin sind.

    Ich habe zwar noch keine Abrechnung, kenne aber die Webinare von Lumenaza und die Beispielrechnungen. Mit deiner 24 kWp Anlage zahlst du 8,50 Euro pro Monat Grundgebür. Das ist natürlich stark davon abhängig, wie viel du einspeist. Wenn das nur 2000 kWh wären, wäre dort der Anteil pro kWh natürlich unverhaltnismaßig hoch. Dazu kommen fix 3% am Erlös plus noch Mal ein variables Entgelt, was für jeden Monat anhand der tatsächlichen Kosten ermittelt wird und auf alle Anlagen umgelegt wird. Dieses Entgelt gibt Lumenaza für die Vergangenheit mit etwa 4% im Schnitt an. Ich speise 20.000 kWh im Jahr ein und hatte Mal grob geschätzt 10% an kosten inkl. GG ermittelt. Wie du auf 9 ct kommst und warum sich das fast verdoppelt, weil du den EV der WP mit einrechnest, verstehe ich nicht.

    Ich habe Anfang des Jahres den DV Vertrag unterschrieben und seit Ende März den Zähler von Solandeo. Natürlich sind aktuell die Börsenpreise nicht so rosig, aber ich ziehe das jetzt durch und schaue, wie das Jahr so läuft. Aktuell haben wir ja viel Windkraft und wenn im Sommer in Frankreich die Kernkraftwerke größtenteils wieder stehen werde ich sehen, ob es ein Fehler war oder nicht. Wechseln kann ich dann später wieder in die EEG Vergütung.

    Quelle bitte!

    Ich bin jetzt kein Steuerfachmann, aber seit wann ist Direktvermarkung von Strom haushaltsnah?


    Quelle:

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    Nicht vergessen: Die 180eur solandeo als Handwerkerleistung für die Steuererklärung merken.

    Als Handwerkerleistungen gelten nur haushaltsnahe Dienstleistungen. Der Einbau eines RLM Zählers zwecks Direktvermarktung ist keine haushaltsnahe Dienstleistung.


    Laut Stefan Mücke können auch nur Montagekosten der PV zum Anteil der privaten Nutzung geltend gemacht werden.