Beiträge von dna im Thema „Direktvermarktung von Klein-Anlagen bei Lumenaza“

    Also sie dürfen da ohne gute Ausrede nicht häufig erheblich von ihren Prognosen abweichen, sonst dürfen sie da irgendwann nicht mehr mitspielen.

    Das ist quatsch. Wichtig ist nur das der Bilanzkreis ausgeglichen ist und wenn die Prognose schlecht war müssen sie das eben am intraday Markt raushandeln. Man kann bis Liefer 1/4 Stunde handeln.

    Da dass das nicht gutgehen kann, wenn das in marktrelevanten Größenordnungen passiert, wäre ich davon ausgegangen, dass es eben doch Anforderungen an die Prognosequalität gibt.

    Soweit mir bekannt, braucht jedes Unternehmen, das an den Märkten mitspielen will, dort eine Zulassung, die an ein paar Voraussetzungen geknüpft ist. Und es sollte mich wundern, wenn zu diesen Voraussetzungen nicht die Fähigkeit zur Erstellung von hinreichend verlässlichen Prognosen gehört.


    Also konkret zur Frage dürfte es der Marktplatzbetreiber entscheiden, wenn er einem Teilnehmer die Zulassung entzieht.


    Bei der Bewertung von Prognosefehlern wird es vermutlich auch davon abhängen, welche Auswirkung das auf den gesamten Markt hat.

    Wer da nur mit Minivolumina beteiligt ist, darf sich vermutlich größere Schnitzer erlauben, ohne dass es Ärger gibt.


    Unlängst habe ich gelernt, dass meine Firma ihren Strom auch direkt an der Börse kauft und deshalb die Facilitymanager aller Werke jeden Tag eine Prognose für den Folgetag abgeben müssen. Und da kommt am Ende wohl so ein großes Volumen zusammen, dass es kein Spaß mehr ist, wenn das dann nicht so eintritt.

    Ich vermute mal, dass sich derzeit die vertragliche Gestaltung darauf beschränkt, dass der eingespeiste Strom aus PV stammt. Zum Zeitpunkt der Einspeisung dürfte es keine Regelung geben.


    Formal erscheint eine Verlässlichkeit der Prognose für die DV wichtig.


    Aber was passiert tatsächlich wenn eine Anlage bei kleinen Preisen weniger und bei hohen Preisen mehr als prognostiziert liefert.

    Dann muss die Differenz am IntradayMarkt ausgeglichen werden.

    Und da wird es bei kleinen Markpreisen nicht weh tun, wenn nachgekauft werden muss und es wird bei hohen Preisen ein kleiner Gewinn winken, wenn man das Zuviel verkaufen muss.


    In absoluten Mengen wird es von den PV-Betreibern aber so schnell kein zu viel zu Hochpreiszeiten geben.

    Die 109 Euro für Anlagen bis 7kWp gehen an den Messstellenbetreiber BlueMetering für das iMSys.


    Wenn man Eigenverbrauch unterstellt, dann ist wohl bisher niemand mit so einer kleinen Anlage in die DV gegangen. Die bisherigen Berechnungsbeispiele von Lumenaza waren immer von einer 15kWp-Anlage ausgegangen. Ab 7kWp soll das iMSys nur noch 69 p.a. kosten.

    Der bisherige RLM-Zähler mit LiveDaten-Schnittstelle von Solandeo hat 120 Euro p.a. gekostet. Von daher ist das iMSys schon mal günstiger geworden.

    Wenn Lumenaza an Möglichkeiten zur Abregelung der Einspeisung arbeitet, dann schadet es bestimmt nicht, wenn sich jeder, der sich die Abregelung durch Lumenaza wünscht, schon mal Gedanken macht, wie seine Anlage das Abregelsignal so verarbeiten kann, dass die Anlage weiterhin den Eigenverbrauch deckt und nur die Einspeiseleistung wie gefordert reduziert.


    Die die hier besonders laut nach Abregelung rufen, sind dann vermutlich genau die selben, die dann wieder ein KO Kriterium sehen, wenn sich Lumenaza nicht um die Sicherstellung ihres Eigenverbrauchs kümmert.

    Mir stellt sich die Frage, wie es mit der Vergütungsgerechtigkeit aussieht, wenn (einzelne bzw. eine Teilmenge der) Anlagen gedrosselt werden. Dann werden die Betroffen ja ggf. schlechter gestellt als die anderen, weil einfach keine kWh abgerechnet werden kann. Und auch wenn die Marktprämie zutragen käme, ist besser dran, wer weiterhin einspeisen "durfte". Oder umgekehrt, die nicht-gedrosselten haben einen Nachteil, wenn die Marktprämie nicht zutragen kommt, weil sie immer noch Negativ-Preise anhäufen...


    Also selbst, wenn man in Summe damit Kosten reduzieren kann, ist das kaufmännisch wohl nicht ganz so trivial.

    Wenn der Betrag des negativen Preises größer als die Marktprämie ist, fährst du bei Abregelung immer besser als ohne. Lumenaza müsste dann aber zusätzlich verwalten, wie groß die Markprämie der jeweiligen Anlage ist.

    Wg. Vermarktungskosten der VNB.


    Damit meint ihr die Vermarktungskosten, die der VNB durch die Vermarktung der EEG-Volumina hat?


    Falls ja: Kann es sein, dass das deshalb so günstig ist, weil da keine Echtzeit Ist-Werte der Anlagen vorliegen und demzufolge Abweichungen in den Bilanzkreisen der VNB gar nicht den PV-Anlagen zugeordnet werden können?


    D.h. die 0,2ct sind die Verwaltungsgebühr für das Erstellen der Prognosen und das Einstellen der Werte in den DayAhead-Markt? Die tatsächlichen Vermarktungskosten werden über die Netzgebühren auf alle Verbraucher umgelegt?

    Vermarktungskosten entstehen durch Abweichungen zwischen Vortagsprognosen und tatsächlicher Einspeisung. Diese Abweichungen muss Lumenaza durch Handel am IntradayMarkt ausgleichen.

    Wie kommst du darauf, dass eine Anlage, die nicht liefert oder weniger als geschätzt liefert, keine Kosten verursacht. Es sieht doch eher danach aus, dass sie dadurch mehr Vermarktungskosten verursacht.

    Hast du dir überhaupt schon mal die Intraday-Preise angesehen?

    Kannst du dir vorstellen, was da los ist, wenn wegen einer schlechten Wetterprognose für einen Großteil der deutschen PV die Vortagsprognose stärker vom Ist abweicht und dann alle gleichzeitig Intraday verkaufen oder kaufen müssen.

    Man lässt dich in der DV bei den Großen mitspielen und dann sollte man so lange seinen Mund nicht zu sehr aufreißen, bis man die Spielregeln verstanden hat.

    Warum wird nicht nach kWh, sondern nach kwp abgerechnet? Kwp sagen ja gar nichts aus, nur kWh sind das entscheidende.

    Lumenaza

    Bitte um Stellungnahme. Das ist aktuell ein K.O.-Kriterium.

    Erklär doch erst einmal genauer, wie du das mit den kWh meinst.


    Du möchtest, dass berücksichtigt wird, wie gut deine Anlage die Einspeiseprognose vom Vortag erfüllt und die aus den Abweichungen resultierenden Kosten oder Gewinne des IntradayHandels sollen dir in Rechnung gestellt werden?