ich glaube, dass "haushaltsnahe Dienstleistungen" der falsche Ansatz ist. Du kannst aber Handwerker Leistungen absetzen:
Zitat(3) 1Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro.
Ich würde den Zählertausch als Modernisierungsmaßnahme sehen.