Beiträge von little.yoda im Thema „Direktvermarktung von Klein-Anlagen bei Lumenaza“

    ich glaube, dass "haushaltsnahe Dienstleistungen" der falsche Ansatz ist. Du kannst aber Handwerker Leistungen absetzen:


    § 35a EStG - Einzelnorm

    Zitat

    (3) 1Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro.


    Ich würde den Zählertausch als Modernisierungsmaßnahme sehen.