Beiträge von angialdola im Thema „Direktvermarktung von Klein-Anlagen bei Lumenaza“

    Das einzige was ich mal dazu gefunden habe ist diese Empfehlung der Clearingstelle: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/empfv/2017/29


    In der Empfehlung werden verschiedene Messkonzepte für die EEG-Umlage betrachtet.

    In den Fallbeispielen 4.2.3 und 4.2.4 wird bei kleinen (de-minimis) Anlagen das einseitige nur Auspeichern oder nur Einspeichern zumindest messtechnisch bzgl. der EEG-Umlage erlaubt. Ob es damit allgemein erlaubt ist, kann ich nicht beurteilen.


    Blöd nur das mit dem EEG2023 diese Empfehlung hinfällig ist, da die EEG-Umlage wegfällt.