Ich meine mich zu erinnern es gab auch noch nen dritten Wert mit "Installierte Leistung" ... glaube da hatte ich damals aber auch die Generatorleistung angegeben.
Beiträge von ragtime im Thema „Zählerwechsel Gebühren nicht bezahlen? (Netze BW)“
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Richtig, da gibt's wohl immer noch ne Staffelung... Muss ja viel mehr Strom gezählt werden und die Übertragung und Speicherung dieser grösseren Zählen ist dann deutlich aufwendiger... Nicht.
Vorher waren es aber ja 100€/a schon bis 10kWp... Insofern ne Verbesserung.
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Naja, ein paar wenige Euro mehr musst schon noch in die Visualisierung investieren (bei mir macht das ein Raspberry, geht inzw. wohl auch kleiner/billiger) und den VNB um die PIN bitten um das freizuschalten... Kollege war grade ganz begeistert als er von mir erfuhr, das er da dann die Momentanleistung auch direkt am Zähler ablesen kann. Die rennen jetzt 3x an Tag in den Keller... Reicht ihm meint er... 😁
Das wäre doch für beide Seiten eine Win-Win-Situation, da NetzeBW nur ein mal anrücken müsste.
Wenn du das iMsys kostenpflichtig beauftragst ist es halt noch mehr Win für sie... Ausserdem weiß ich nicht ob sie überhaupt schon genug zertifizierte Gateways&iMsys haben für Ottonormalverbraucher. Aber da hat sich ja auch grade was vereinfacht.
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Ich kenne jetzt natuerlich dein Formular nicht, aber normalerweise meldet man da nur die Fertigstellung/IBN der Anlage (im E8 Formular steht mWn nix von Zaehlerwechsel) und dann kann der gMSB entscheiden ob da etwas getant werden muss, um seiner Aufgabe der eichrechtskonformen Messung des eIngespeisten Stroms nachzukommen. Das ist nicht deine Entscheidung und dann im Rahmen der gesetztlich festgelegten POG abgeholten.
Einen expliziten Zaehlerwechsel kann man natuerlich auch jederzeit beauftragen, weil einem dessen Farbe nicht gefaellt oder weil man vorzeitig ne mMe will statt Ferraris. Sowas wird aber dann halt separat abgerechnet... in vorrauseilendem Gehorsam bei PV-Montage nen Zaehlerwechsel zu initieren, sollte man halt eher nicht. Aber ich weiss, dass man leicht in diese Falle tappen kann (ist mir vor 8 Jahren auch passiert, als ich telefonisch nen Termin mit nem externen Zaehlerwechselmann ausmachen "durfte").
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Wer nen Zaehlerwechsel beauftragt (beantragt?) zahlt... was der (eingetragene) Elektriker tun muss, ist die Anlage in Betrieb zunehmen (im Zaehlerkasten anschliesen) und beim VNB "fertigzumelden" (spez. Formular E.8).
Ob dann der Zaehler zu wechseln ist oder nicht, ist alleine deren Sache und hat euch nicht zu interessieren... Einspeisen darfst du auch ohne diesen Wechsel schon (und wenn du es dem VNB erzaehlst sollte das per Ersatzwertbildung ab da auch verguetet werden, wenn dein Zaehler das noch nicht erfassen kann).
Also:
1) Das werden sie... aber wegen "Fertigmeldung" und NICHT etwa nem "Zaehlerwechselantrag"
2) Natuerlich kann jeder jederzeit nen Zaehlerwechsel beauftragen (zB. weil dir dessen Farbe nicht gefaellt, oder Smartmeter toller sind als Ferariszaehler), aber dann zahlst eben DU
3) Noe, eher nicht wenn du das beauftragt hast...