Meine PV Anlage ist Ende Februar in Betrieb gegangen, der Elektriker hat ohne mein Wissen ein Zählerwechsel bei NetzteBW beauftragt (über das besagte Portal).
Ich habe diesem Auftrag nun mit dem Hinweis auf die jüngste Empfehlung der Clearingstelle schlicht widersprochen per Mail an einspeiser-swn-ktm@netze-bw.de, alternativ gebeten die Gebühren für den Austausch auf 0€ festzusetzen.
Die Antwort kam prompt: „Aufgrund der Empfehlung der Clearingstelle 2022/15-IX vom 22. Februar 2023 sehen wir bis auf weiteres ohne Anerkennung einer Rechtspflicht davon ab, Ihnen ein Entgelt nach §33 Abs. 1 MsbG zu berechnen. Wir behalten uns vor, diese Kosten nachträglich in Rechnung zu stellen, sollte eine rechtliche Prüfung ergeben, dass eine Berechnung eines angemessenen Entgelts nach §33 Abs. 1 MsbG zulässig ist.“
Das passt für mich so erst einmal und ich werde den Netze-BW-Elektriker den Zähler tauschen lassen 
VG