Alles anzeigenDie Bundesnetzagentur interpretiert das Gesetz aber so!
Nachzulesen hier, unter dem Abschnitt "Wie hoch sind die Kosten?"
https://www.bundesnetzagentur.…ergie/Metering/start.html
Zitat:
"Es sind gesetzlich sogenannte jährliche Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb vorgeschrieben, die der grundzuständige Messstellenbetreiber zwingend einhalten muss."
Die Bundesnetzagentur weist aber auch darauf hin, dass für einen freiwillig beauftragten Zählerwechsel diese Grenze nicht gilt.
Danke für den Link der endlich mal konkret über Gebühren berichtet - und Ja Gebühren für den Einbau können erhoben werden!
Unter freiwillig beauftragten Zählerwechsel zähle ich den Zweirichtungszähler aber nicht, auch wenn du einen Vertrag unterschrieben hast - viel Glück.