Aber auch für die modernen Messsysteme gibt es Preisobergrenzen. Warum soll also diese Aussage für die nicht gelten?
Zwar heißt es
"Die Kosten für den Einbau und den Betrieb aller Messeinrichtungen trägt die Kundin/der Kunde bzw. der Verbrauchende oder der Anlagenbetreibende."
Aber es heißt auch:
"Es sind gesetzlich sogenannte jährliche Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb vorgeschrieben, die der grundzuständige Messstellenbetreiber zwingend einhalten muss."