Kurzes Feedback zum Abschluss:
Nach einiger Zeit hat sich Netze BW wieder gemeldet, dass sie weiterhin auf Bezahlung der Rechnung bestehen.
Ich habe die Rechnung jetzt letztendlich bezahlt, da ich wie anfangs erwähnt eine schlechte Ausgangsposition hatte (Netze BW wurde durch meinen Solarteur, der meine Vollmacht hatte, mit dem Zählerwechsel (1R Zähler in 2R Zähler tauschen) beauftragt).
In einem ähnlichen Fall ist ein Forenmitglied bis vor Gericht gegangen und musste letztendlich auch zahlen:
Beitrag
RE: Rechnung für Zählertausch
Die mündlichen Verhandlung hat stattgefunden.
Das Gericht ist der Meinung das in meinem Fall die NAV doch gilt. Laut der Kommentierung von Hartmann/Blumenthal/Barby, Energierecht, ist ausgeführt, dass §1 Absatz 1 Satz 4 dann nicht Anwendung findet, wenn über den Anschluss auch sonstiger Strom neben dem Eigenbedarfsstrom der Anlage bezogen wird. Es wird auch auf die Drucksache Bundesrat 367/06 Seite 35 Bezug genommen; siehe Anlage.
Damit komme ich da nicht raus und muss die Rechnung begleichen.…
Das Gericht ist der Meinung das in meinem Fall die NAV doch gilt. Laut der Kommentierung von Hartmann/Blumenthal/Barby, Energierecht, ist ausgeführt, dass §1 Absatz 1 Satz 4 dann nicht Anwendung findet, wenn über den Anschluss auch sonstiger Strom neben dem Eigenbedarfsstrom der Anlage bezogen wird. Es wird auch auf die Drucksache Bundesrat 367/06 Seite 35 Bezug genommen; siehe Anlage.
Damit komme ich da nicht raus und muss die Rechnung begleichen.…