Beiträge von nurkurz im Thema „Zählerwechsel Gebühren nicht bezahlen? (Netze BW)“

    Kurzes Feedback zum Abschluss:

    Nach einiger Zeit hat sich Netze BW wieder gemeldet, dass sie weiterhin auf Bezahlung der Rechnung bestehen.


    Ich habe die Rechnung jetzt letztendlich bezahlt, da ich wie anfangs erwähnt eine schlechte Ausgangsposition hatte (Netze BW wurde durch meinen Solarteur, der meine Vollmacht hatte, mit dem Zählerwechsel (1R Zähler in 2R Zähler tauschen) beauftragt).


    In einem ähnlichen Fall ist ein Forenmitglied bis vor Gericht gegangen und musste letztendlich auch zahlen:

    In MsbG §32 ist die Gebühr auf 20 Euro pro Jahr beschränkt:

    § 32 MsbG - Einzelnorm

    Ob in der Jahresgebühr der Einbau enthalten ist, ist für mich nicht ganz eindeutig.


    Die Bundesnetzagentur interpretiert das Gesetz aber so!

    Nachzulesen hier, unter dem Abschnitt "Wie hoch sind die Kosten?"

    Bundesnetzagentur - Messeinrichtungen / Zähler

    Zitat:

    "Es sind gesetzlich sogenannte jährliche Preisobergrenzen für Einbau und Betrieb vorgeschrieben, die der grundzuständige Messstellenbetreiber zwingend einhalten muss."


    Die Bundesnetzagentur weist aber auch darauf hin, dass für einen freiwillig beauftragten Zählerwechsel diese Grenze nicht gilt.


    In meinem Fall (freiwillige Beauftragung) bin ich also auf die Kulanz von Netze BW angewiesen. Ich werde berichten, wie es endet.

    Bisher konnte ich das Netze-BW-Bashing hier im Forum nicht nachvollziehen, z.B. hat Netze BW von sich aus mitgeteilt, dass kein Einspeisevertrag notwendig sei und die telefonische Beratung z.B. wegen Wallbox und Hausanschluss-Leistung war sehr gut (keine Front-Office-Mitarbeiter, die keine Ahnung haben).

    Nachdem Bernie_HD eine gute Zusammenfassung geschrieben hat, dachte ich, ich kann mit einer einfachen Email die Gebühr für den Zählertausch (110€) bei Netze BW stornieren.

    Leider ist dem nicht so. Die Antwort war in etwa:

    Der Netznutzer ist verantwortlich, dass er die eingespeiste Energiemenge mit einer Messeinrichtung nach Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) nachweisen kann. Bei Änderung der elektrischen Anlage (= Errichtung PV-Anlage) muss der Netznutzer den Zählerwechsel beauftragen und bezahlen.


    Mit welcher Argumentation soll man für den außerplanmäßigen Zählerwechsel nicht zahlen?


    Nachteilig ist in meinem Fall, dass der Installateur mit meiner Vollmacht den Zählerwechsel beauftragt hat. Aber das kommt in der Argumentation gegen meine Stornierung gar nicht vor.