Beiträge von giga0069 im Thema „Zählerwechsel Gebühren nicht bezahlen? (Netze BW)“

    Muss nicht. Wenn eine gewisse Anzahl dieser alten Zähler geprüft wird und keine Abweichung hat, darf der Rest dieser Charge weiterlaufen.

    Ja, korrekt. Ich dachte, 16 Jahre wären die maximale Frist für die Verlängerung, aber Du hast Recht, 16 Jahre ist die normale Eichfrist für Ferraris-Zähler. Für mME sind es nur acht Jahr, auch dort ist eine Verlängerung möglich.


    eHz müssen meines Wissens nach sogar alle 8 Jahre getauscht werden und können/dürfen nicht mittels Stichproben-Test verlängert werden

    Acht Jahre stimmt, Verlängerung ist aber erlaubt.


    schwarzen Bakelitzähler aus den 90er Jahren.

    Die sind noch viel länger verbaut worden. Wir bekamen 2006 im Neubau einen elektronischen Zähler. 2014 ist die Charge dann offenbar nach acht Jahren durch die Nachprüfung gefallen. Daraufhin haben wir 2015 wieder einen Ferraris-Zähler bekommen. Anfang der der 2020er-Jahre kam dann wieder eine elektronischer Zähler (warum auch immer, Dreipunkt-Befestigung, Rücklaufsperre). Seit gestern dann ein eHz (warum wohl?).


    Bei uns ist in 15 Jahren, in denen wir hier wohnen, bereits zweimal der Zähler gewechselt worden, wenn ich die Erstinstallation und die PV-Installation dazu rechne, war bereits fünf Mal ein Mitarbeiter des Netzbetreibers da. Und da wollen die es nicht schaffen, bis 2030 die Zähler auszutauschen? Vielleicht haben die einfach viel zu lange alte Technik verbaut?

    und noch ein "spass" am rande: der techniker meinte auch, sie müssen ja bis ende 2030 nahezu alle zähler austauschen. sie hätten das intern mal durchgerechnet und wären bei 2075 rausgekommen. soviel zur gesetzeslage vs realität :D

    Das ist Unsinn, nach dem Eichgesetz müssen Stromzähler sowieso alle 16 Jahre ausgetauscht werden. Wenn sie also heute anfangen, dann brauchen sie 16 Jahre also bis 2039. Das ist zwar auch weit weg von 2030, aber noch viel weiter weg von 2075.


    Im übrigen wird man solche Aktionen per Ausschreibung an Subunternehmer vergeben, so, wie das jetzt auch bei der Gasumstellung (Umstellung von L-Gas auf H-Gas) erfolgt. Da müssen sogar die Kundengeräte umgebaut werden.