Die 25€ "Betreuungskosten" jährlich möchten die Stadtwerke -wie viele andere auch- für den Aufwand erheben, den sie mit der PV bzgl. Abrechnung etc. haben. Das ist aber nicht zulässig, siehe https://www.clearingstelle-eeg…e/haeufige-rechtsfrage/90
Der Zählertausch ist ebenfalls nicht extra zu bezahlen, Einbau und Betrieb der Messeinrichtung zur eichrechtskonformen Messung der bezogenen und eingespeisten Energiemengen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber sind in der auf 20€ incl. MwSt pro Jahr gedeckelten Gebühr für eine moderne Messeinrichtung enthalten.
Ausnahme: es wurde ein Auftrag mit entsprechendem Kostenhinweis an die Stadtwerke unterschrieben, den Zähler zu tauschen. Dann wäre das als expliziter Kundenwunsch zu interpretieren.
Also beiden Rechnungen/Posten mit Hinweis auf die geltende Rechtslage deutlich widersprechen und nicht zahlen. Oft kommen dann Mahnungen etc., aber davon nicht beirren lassen. Diskussionen sind meist Zeitverschwendung. Erst wenn ein "gelber Brief" vom Amtsgericht mit einem gerichtlichen Mahnbescheid kommen sollte (was selten der Fall ist), muss diesem widersprochen werden. Daraufhin müssten die Stadtwerke Klage erheben, was so gut wie nie passiert.