DARF man den Erzeugerzähler, bei einer Anlage unter 30 kWp, wirklich nur ein vom Netzbetreiber zugelassenen Elektriker ausbauen lassen…
Der Zähler ist Eigentum des MSB und damit kann dieser aus bestimmen, wer arbeiten an seinem Eigentum vornehmen darf.
Aber entscheidend ist hier doch die Frage, ob du weiterhin für den Zähler bezahlen sollst. Da inzwischen eine Erfassung der Erzeugungsmenge nicht mehr notwendig ist, entfällt auch die Grundlage für die Messung und damit die Abrechnung der selbigen.
Damit hat der MSB zwei Möglichkeiten: entweder er ht sein Eigentum kostenfrei ab oder er lässt es wo es ist, aber stellt dir kein Entgelt mehr für die inzwischen unnötige Dienstleistung in Rechnung.
Na dann muss ich mich doch bald um den Zähler kümmern wegen Eichfrist...
Dazu solltest du mit deinem Messstellenbetreiber in Kontakt treten. Der Einbau und Betrieb einer eigenen Messstelle ist inzwischen nicht mehr zulässig und muss spätestens beim Austausch an einen MSB übergehen.