Kopfmäßige Umstellung täte in einigen Nebenschauplätzen not.. im Nachbarthread muss der geneigte PV-Planer mit dem durch das
das nennt sich
"Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 10 Abs. 1 des Nieders. Denkmalschutzgesetzes (NDSchG)"Die Samtgemeinde könnte zusätzlich noch querschießen, tut es aber zum Glück nicht.
"erlaubten" Dachzipfel rumschlagen, das ist Irrsinn!