Die Änderung durch das Jahressteuergesetz 2022 betrifft die Einnahmenüberschussrechnungen von 2022 und der folgenden Jahre.
Du brauchst 2022 nichts umzubuchen - du lässt die EÜR in diesem und in den folgenden Jahren außen vor.
Das heißt:
Du gibst in 2022 und den folgenden Jahren keine EÜR mehr ab,
Du füllst in 2022 und den folgenden Jahren auch keine Anlage G mehr aus und berücksichtigst den Endbetrag (egal ob Gewinn oder Verlust) nicht mehr bei deiner Einkommensteuer.
Bei der Umsatzsteuer ändert sich nichts.
Wenn du in der Regelbesteuerung bist, gibst du weiterhin wie bisher Umsatzsteuervoranmeldungen (sofern nicht davon befreit) und Umsatzsteuererklärung ab.
Bist du in der Kleinunternehmerregelung, dann füllst du nur noch jährlich die Umsatzsteuererklärung mit den Umsätzen des aktuellen und des vergangenen Jahres aus.
mfg
Paulchen