Ich hab die Datei 535 für die aktuelle Regelbesteuerung der Anlage von 2020 im Einatz. Nun will ich zum 01.01.2024 die Anlage in den Privatbesitz übernehmen. Ich meine mich dunkel zu erinnern, das ich dafür ab 2024 eine andere Datei benötigt hätte. Wenn nein, was muss ich dann in der 535 beachten?
Beiträge von Theslowman im Thema „PV-Steuer-Programme - Fragen und Lösungen“
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Das ist aber dein PC der meckert , Company device ?
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Heute geht eine Ära zu Ende.........
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Du kennst meine Vorgeschichte nicht (Alter, Krankheit ...) - da ist nichts mehr zu überlegen.
Entschuldige BITTE, da klingelt was........... Frau auch, oder erst Recht
Hat den die "Community" die Chance das Tool ( sprich Excel File) selbst weiterzuentwickeln / anzupassen in der Zukunft ?
So ganz sind wir alle nicht in der KUR
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Guten Morgen Paulchen
Ich kann verstehen das die erste Einschätzung so ist, das viele das Tool nicht mehr brauchen werden. Es gibt bisher aber keine Klarstellung vom BMF zu der 30 bis 100 kWp Grenze.
Ich wette, das BMF sagt 30 kWp pro Hausanschluss. Somit sind eine sehr Anzahl von Leuten in den Hintern gekniffen. Das man denen dann auch noch die Sondersachen bei der Abschreibung "raubt" macht dein Tool umso wertvoller.
Die Bitte von meiner Seite wäre, sich vielleicht die Sache nochmal zu "überlegen", ob so ein harter Schnitt sein muss .
Danke
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.... und genau so hatte ich mir das vorgestellt was passieren wird.. passt also auch.
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Ich bewundere echt Deine Geduld, immer wieder dieselben Fragen zum x-ten Mal zu beantworten!
Ich wundere mich eher, daß ein vermeintlich klares Gesetz in den letzten Wochen im Forum flutartig diskutiert werden muss, weil es doch nicht so klar ist
In meinem Zitat steht steuerfrei, daß impliziert bei mir erstmal, das ich den Eigenverbrauch nicht mehr versteuern muss und ich die Einspeisevergütung ebenso nicht mehr versteuern muss, sprich in Paulchens Tool nur noch Nuller habe....
Das es jetzt anders ist, ist ok, wenns für andere wie dich, sofort klar war, freuts mich für dich.
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Neues zum Jahressteuergesetz 2022 (Stand 30.11.2022)
Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-924256
- das Gesetz wurde am 30.11.2022 mit zahlreichen Änderungen beschlossen
- überraschendste Änderung ist, dass kleine PV-Anlagen bereits ab diesem Jahr (2022) steuerfrei betrieben werden können.
Originaltext in den Parlamentsnachrichten:
ZitatZudem sieht der Gesetzentwurf vor, das (sic!) kleine Photovoltaikanlage steuerfrei betrieben werden können. Die Regelung gilt bereits ab diesem Jahr. Ursprünglich sollte sie ab 2023 gelten.
mfg
Paulchen
Ich bin mit den Steuersachen immer noch mies wie sonst was.......... Auch hier mal wieder ein dickes Danke.
Die Änderung betrifft nicht den Eigenverbrauch, aber die Einspeisevergütung, richtig ? Muss ich da was in PV-Steuer beachten oder umbuchen für 2022 bei aktuell 24.6 kWp ?
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Mir schlägt die Modulknappheit langsam aufs Gemüt und daher überlege ich mir, ne ganze Palette ( 30 Stück) zu kaufen und die nicht benötigten 15 Module "so wieder weiter zu verkaufen". Anders gehts wohl grad net
Meine Frage, wie stell ich das in PV-Steuer dar und geht das überhaupt ? Danke.
Ich hab auf meinem Finanzamt Worms-KiBo angerufen. Die Idee geht mit dem Kauf und Verkauf, man muss es nur sauber verbuchen.
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Mir schlägt die Modulknappheit langsam aufs Gemüt und daher überlege ich mir, ne ganze Palette ( 30 Stück) zu kaufen und die nicht benötigten 15 Module "so wieder weiter zu verkaufen". Anders gehts wohl grad net
Meine Frage, wie stell ich das in PV-Steuer dar und geht das überhaupt ? Danke.