War ein Gelegenheitskauf. Und die leistungsstärkeren Panels hätten größere Außenmaße.
Da hättest dann eine Baugenehmigung benötigt für die Module um diese aufs Dach zu bringen. Da gibt es ja glaub irgendwo eine Grenze bei 2 m².
Da hast du grundsätzlich recht., allerdings ...
was ist da an Strafe/Ordnungswidrigkeit ggf. Rückbau zu erwarten und was verändert sich an der Stelle in den LBOn (Landesbauordnungen) gerade? Will hier nicht dazu aufrufen, Verordnungen zu umgehen, allerdings ist das Problem eines der ganz marginalen im Bauordnungsrecht ...
Bin als EEE (EnergieEffizienzExperte für Gebäude) unterwegs und glaubt mir, die Bauordnungsbehörden haben gerade ganz andere Probleme, als dem Thema nachzugehen: Hat ein BKW da 2 Module, die ggf. die 2qm Pflicht verletzen?
Wenn man allerdings einen (bösen) Neider/Nachbarn hat, oder Sicherheitsbestimmungen verletzt kann einem das schon auf die Füße fallen. Ich sehe das relativ entspannt.
Ansonsten müssen wir jetzt auch wieder über Wieland-Einspeisesteckdose, mehr als 600 W Einspeisung, nicht angemeldete BKWn usw. reden ...
Sollte man entspannt sehen, wenn bei der Befestigung und der elektrischen Sicherheit Sorgfalt hat walten lassen ...