Beiträge von JanR im Thema „Strompreisexplosion - bei Euch auch!?“

    Die Blindleistung misst man in var. Die Scheinleistung dann in VA.

    Richtig.



    Die Scheinleistung ist ja die Summe aus Wirk- und Blindleistung. Zu addieren aber nicht direkt, sondern über die Phasenverschiebung cosphi.

    Genau genommen ist es eine geometrische Addition, also Scheinleistung zum Quadrat ist die Summe der Quadrate von Wirkleistung und Blindleistung (was man aber auch über cos(phi) rechnen kann).

    Da kommen pro Tag gut und gerne 8-10 kWh zusammen, die die PV-Anlage dann nicht bereitstellen muss.

    Blindleistung misst man nicht in W, sondern in VA. Die entsprechende Blindenergie misst man auch nicht in kWh.


    Sie wird auch nicht von der PV-Anlage bereitgestellt, da diese gar nicht weiß, wieviel Blindleistung das Haus gerade braucht.


    Tatsächlich sind die WR entweder auf eine feste Bereitstellung oder Q(P) oder Q(U) eingestellt. Sie stellen also Blindleistung unabhängig von der aktuellen Situation bereit.


    Die üblichen Zähler für die Abrechnung erfassen auch keine Blindleistung.


    Was hingegen sinnvoll ist: Falls die Anlage noch auf Q(P) oder mit einem festen Cos(Phi) kleiner 1 läuft, dann sollte man beim VNB nachfragen, ob das nicht auf das modernere und meist für alle Beteiligten sinnvollere Q(U) umgestellt werden darf (nicht einfach machen). Dann wird Blindleistung nämlich nur bereitgestellt, wenn die Spannung sehr hoch oder sehr niedrig ist.


    Q(P) (was früher meist eingestellt wurde und auch heute noch von einigen Solarteuren gedankenlos eingestellt wird) sorgt bei der üblichen Einstellung auf Cos(Phi) maximal 0,9 dafür, dass der WR bei z.B. 10 kVA möglicher Leistung nur 9 kW Wirkleistung bereitstellen kann. Beim aktuellen Wetter ist das eher egal, aber sobald man zwischen 9 und 10 kW produzieren dürfte (70-weich beachten), würde Q(U) in den meisten Fällen zu einer Mehrproduktion führen.

    Was man für 83 Mrd. alles in die Landschschaft stellen könnte, es ist irre viel.

    Jeder einzelne Bürger von DE könnte sich dafür ein BKW kaufen... man könnte etliche Offshore-Windparks bauen... man könnte jede Menge Windräder bauen... man könnte die Dächer öffentlicher Gebäude mit PV füllen... und noch viele weitere Möglichkeiten...

    Bei uns in den AGB steht tatsächlich was drin, was man als "Preissenkungen der variablen Elemente müssen und Preissteigerungen können weitergegeben werden"... danach müsste eine Senkung der EEG-Umlage während der Laufzeit 1:1 durchschlagen. Natürlich sind die AGB so verklausuliert geschrieben, dass da bestimmt noch eine Hintertür drinsteckt...


    Im restlichen Text berufen sie sich darauf, dass sie nur ihren eigenen Anteil garantieren können, nicht aber die variablen Elemente wie die EEG-Umlage.

    Wenn er zum 01.01. erhöht, dann hat er die Umlage eingepreist.

    Er hat zum 1.2. erhöht... die Garantie galt von 1.2.-31.1.


    Die Frage bezieht sich darum nur auf den Januar. Ab 1.2. gelten natürlich höhere Preise...



    Bei "nur" Preisgarantie bleibt dein Preis


    Es ist eine Preisgarantie... aber in den AGB wird von einem garantierten "Festpreisanteil" und einem variablen Anteil geredet, wobei die EEG-Umlage bei letzterem enthalten ist.


    Kassiert wurde natürlich durchgängig der gleiche Preis, sprich, die im Januar gesenkte EEG-Umlage ist nicht bei mir angekommen. Wegen der 16 Euro, die das ausmacht, werde ich sicher kein Fass aufmachen, aber mal schauen, was sie auf die Nachfrage antworten.

    WIe sieht das eigentlich aus, wenn ein Stromanbieter eine Preisgarantie bis 31.1.22 gibt und danach dann (moderat) erhöht... müsste er dann nicht für Januar 2022 seinen Arbeitspreis um die 2,78 Cent/kWh senken, die die EEG-Umlage gesunken ist? Die ist ja ein durchgereichter Bestandteil des Preises und die Preisgarantie bezieht sich ja eigentlich nur auf den Teil, den der Anbieter beeinflussen kann.


    Steuererhöhungen werden ja auch durchgereicht... sollte das in dem Setting dann nicht auch für solche Senkungen gelten?