Beiträge von didimausi im Thema „Strompreisexplosion - bei Euch auch!?“

    Richtig. Da wird keine Effizienz geprüft. D.h. wer viel Geld verbrennt, der braucht eben auch viel Geld.

    Hier wir fleißig geschrieben, trotzdem möchte ich nochmal zum Punkt "Preisgestaltung und Überwachung" eingehen:


    Stimmt es werden nur die Kosten von der Behörde überprüft und ob dadurch eine Preiserhöhung gerechtfertigt ist. Aus purem Gewinnstreben wird eine Preiserhöhung nicht erlaubt.


    Hat ein EVU "geschlafen" und muss daher teuer einkaufen und damit mehr verlangen als andere um nicht pleite zu gehen dann regelt das die Marktwirtschaft bei uns, den ein mündiger Endverbraucher wechselt dahin wo es günstiger ist.


    Bei den Preissprüngen in der Vergangenheit waren eher die "Günstigen" die Treiber, da die sich nur kurzfristig ihren Strom besorgten und dann von den Ereignissen überholt wurden.


    Bitte auch mal den Kopf heben und über den Tellerrand schauen zu den größeren Zusammenhängen. Oder glaubt ihr auch jedes rote Auto ist ein Feuerwehrauto? ;)

    regionalen EVUs und VNbs ? Die sollen/ müssen unseren PV Strom nehmen (genauso wie die Großen), aber für 0,39€ /kWh zurückkaufen wollen wir ihn dann doch lieber nicht.

    Du solltest mal an deinen Grundlagen arbeiten.

    - Ein regionales EVU kannst du wählen, deinen VNB aber nicht.

    - Der VNB muss dir deinen Strom lt. Gesetz abkaufen zu einem von der Netzbehörde festgelegten Preis ohne das du dich 20 Jahre darum kümmern musst wer dir diesen abnimmt und vergütet.

    - Das du für den Bezug ggf. 39ct zahlst aber für die Einspeisung nur 8ct bekommst liegt an den Preisbestandteilen des Bezugspreises. Der reine Einkauf ist meist günstiger zu bekommen als dein per Gesetz vorrangig abzunehmender Strom.

    Über 30cent würde ich nix abschließen.

    Was machst du wenn es keinen Tarif darunter gibt an deiner Lieferstelle? Ohne Vertrag fällst du in die Grundversorgung die meist noch viel teurer ist. Oder meldest du dann deinen Stromanschluss ab und sitzt bei Kerzenschein und Holzfeuer oder baust dir eine Insel mit Speicher der niemals eine 24/7 Versorgung garantiert und auch in den allermeisten Fällen eine noch viel höheren Preis je kWh hat. :juggle:

    Ja, manche Stadtwerke kalkulieren schon mächtigen Unsinn.

    Jedes EVU muss seine Kalkulation bei einer Strompreiserhöhung von entsprechender Stelle genehmigen lassen. Unsinn wie man das als populistisch anprangert gibt es daher nicht. ;) Außerdem zwingt dich keiner bei den "Stadtwerken" zu bleiben. Du kannst bei Preiserhöhung immer zu einem anderem EVU wechseln durch das Sonderkündigungrercht das in jeder AGB steht.


    Sind wir hier in einem Kindergarten das selbst einfachste Grundlagen unbekannt zu scheinen? :saint:


    Bitte nicht alles in einen Topf werfen. Ein Kartoffelbauer der von seinen Kartoffelverkauf lebt muss sich eine Erhöhung aber nicht genehmigen lassen. Er bleibt dann ggf. auf seinen Kartoffeln sitzen wenn keiner den Preis zahlen will. Genauso ist es bei den Stadtwerken. Es hilft auch wenig sich hier über die Stadtwerke zu beschweren man muss selbst was tun. Das Zauberwort heißt wechseln. :saint:

    probier mal 15936 .. ohne Ortsteil, kein Tarif

    Ich behaupte mal das ist der absolute Ausnahmefall. :juggle:

    Es ging aber darum das manch einer z.B. schreibt er habe ein Angebot über 39,9ct und was man davon halten würde.

    Darauf antwortet der nächste das wäre eine Sauerei er hat jetzt für 31,1ct abgeschlossen.


    Dann wird darauf hingewiesen das das so nicht zu Vergleichen ist, da meist der Jahresverbrauch und die Örtlichkeit/PLZ zu berücksichtigen sind und auch die Grundgebühr und nicht nur der Arbeitspreis je kWh. :saint:


    Ich hoffe wir haben das nun ausdiskutiert :evil: und man weis nun wie man hier sinnvoll nachfragt und antwortet. :juggle:

    An welches EVU ich diese Kosten zahle ist in der Betrachtung unerheblich.

    Und ich habe versucht zu erläutern das du keine Grundkosten an einen VNB zahlst.

    Den bezogenen Strom bezahlst du an ein EVU auf Basis seines Arbeitspreises und seines Grundpreises. Wie ein EVU das kalkuliert bleibt sein Geheimnis. Nur der Netzbehörde muss er bei Preiserhöhungen Einblick geben.


    Es wurde darauf hingewiesen das die Angebote nur verglichen werden können wenn man den Jahresverbrauch nennt und die PLZ für die Örtlichkeit. Der Sonderfall das es 2 VNB gibt und damit evtl. dem EVU unterschiedliche Kosten unter ein PLZ in Rechnung gestellt wird dürfte sehr sehr gering sein und damit keine Auswirkung bei 99% der Preisvergleich haben. Da schlagen Angebotspreisänderung innerhalb 24h vmtl. eher durch. :saint:

    Ich habe geschrieben, dass es pro PLZ 2 (vllt. auch mehr) VNBs geben kann, je nach Straße ist es dann VNB1 oder 2. Mit unterschiedlichen Grundkosten pro kWh...unabhängig vom Energiepreis oder EVU

    Auch dann hast du damit nichts zu tun, den die Grundkosten entrichtest du wie den Arbeitpreis an das EVU, Die Grundkosten entsprechen nicht 1:1 den mtl. Grundpreis des EVU sondern werden in einer Mischkalkulation im Arbeits und Grundpreis abgebildet.

    Selbst bei gleicher PLZ kann's schwierig werden, wenn die PLZ 2 VNBs hat

    Normalerweise gibt es nur einen VNB und für den Hausanschluss sowieso.

    Aber diese Frage ist obsolet weil man seinem Strom (kWh) von einem EVU bekommt und da ist die Auswahl sehr viel höher als 2. ;)


    Der VNB stellt nur das Leitungsnetz zur Verfügung. :juggle: