Ich habe noch nie bei irgend einen Stromanbieter selber gekündigt. Neuen Anbieter suchen der erledigt alles und gut ist es.
Beiträge von Rottaler im Thema „Strompreisexplosion - bei Euch auch!?“
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Aber den Preis für 1.1.23 hätten sie doch schon längst bekannt gegeben müssen (6 Wochen im voraus).
Für Bestandsverträge müssen die Preise natürlich mit einem gewissen Vorlauf bekannt gegeben werden.
Das in der Grundversorgung aber eh' nur eine 2-wöchige Vertragslaufzeit gilt, können die Preise hier auch entsprechend zeitnah angepasst werden.
Und wenn man ab 1.1.23 als Neukunde in die Grundversorgung geht, dann gelten halt die Preise zu diesem Zeitpunkt. Und die sind intern scheinbar schon bekannt und werden auf Anfrage kommuniziert.
So ist es, auf Anfrage bekommt man die Infoi.
In der Grundversorgung müssen Preisänderungen öffentlich bekannt geben werden. Dies erfolgt regelmäßig in örtlichen Amtsblättern oder Tageszeitungen sowie zusätzlich im Internet. Zudem ist jeder Grundversorger verpflichtet, seine Kunden per Brief sechs Wochen vor einer geplanten Änderung über diese zu informieren.