Beiträge von Rottaler im Thema „Strompreisexplosion - bei Euch auch!?“


    In der Grundversorgung müssen Preisänderungen öffentlich bekannt geben werden. Dies erfolgt regelmäßig in örtlichen Amtsblättern oder Tageszeitungen sowie zusätzlich im Internet. Zudem ist jeder Grundversorger verpflichtet, seine Kunden per Brief sechs Wochen vor einer geplanten Änderung über diese zu informieren.