Beiträge von eba im Thema „Strompreisexplosion - bei Euch auch!?“

    Die Zeiten der weitgehenden Autarkie ist vorbei. Trotz 50kWp auf dem Dach kommt einfach zu wenig herunter um neben den Hausverbrauch auch die Wärmepumpe mit Strom zu versorgen. Vom eAuto laden ganz zu schweigen.

    Heute morgen wurden die ersten 10kWh aus dem Netz in den Speicher geladen und morgen früh werden die ersten 40kWh in das eAuto geladen, zu knapp unter 20ct/kWh. Das ist verkraftbar.

    Mein Grundversorger bietet keinen Ladestromtarif für eAutos nach §14a an. Eine gemeinsame Nutzung mit dem Wärmepumpentarif wird auch ausgeschlossen, Grund: unterschiedliches Lastprofil.

    Daher die Forderung an die Politik: Rückvergütung der reduzierten Netzentgelte und Konzessionsabgaben bei §14a Nutzung bei Netzbezug durch den VNB. Eine Reduzierung bei den sonstigen Umlagen wäre wünschenswert, wie z.B. eine reduzierte Stromsteuer und 7% USt. wie beim Erdgas.

    Jetzt bietet E.ON Wärmestrom für 16,24 ct/kWh, da kann ich kaum mit tibber dagegenhalten.

    Ich gehe von 8000kWh Netzbezug für Wärmepumpe und eAuto aus. Da sind gut €800 Einsparung bei einem angenommenen Bezugspreis bei tibber von 25ct/kWh möglich.

    auf Stundenbasis. Zu jeder Stunde wird der Zählerstand abgelesen und gespeichert. Aus den Differenzen der einzelnen Stundenwerte läßt sich der stundengenaue Verbrauch ermitteln und diesen dann mit dem Börsenpreis verrechnen.

    Das Problem ist leider, dass "Reiche" trotz höherer Besteuerung immer noch einen nicht unbeträchtlichen Vermögenszuwachs erzielen, während der Mittelstand und besonders die unteren Einkommensklassen einen Vermögensverlust erleiden, da sie immer weniger Mittel zum Sparen übrig haben und zudem das Ersparte durch negative Realzinsen auch noch an Wert verliert.

    Damit erfolgt immer noch eine Umverteilung von unten nach oben.

    Das muss irgendwie umgedreht werden.

    Das geht nur über Vermögenssteuer und/oder eine strikte Erbschaftssteuer.

    Wenn ein Unternehmen vererbt wird, kann sich der Fiskus sich doch einfach statt in Barabfindung als stiller Miteigentümer eintragen lassen. Das geht auch bei vererbten nicht selbstgenutzen Immobilieneigentum.

    Dann ist der Fiskus auch mit seinem Anteil am Mieteinkommen beteiligt. Ist die Miete sozialverträglich niedrig,

    dann ist auch der Ertrag für den Fiskus entsprechend. Bei Verkauf erhält der Fiskus seinen gerechten Anteil am Verkaufserlös.

    Aber zurück zum Strompreis. Gestern bei Lanz gab es auch wieder den Diskurs über vergünstigten Industriestrom.

    Dabei liegt das Problem nicht nur beim Strompreis selbst, sondern durch eine ungleiche Verteilung der Nebenkosten zwischen Endverbrauchern und industriellen Großverbrauchern. Deswegen ist der Industriestrom schon heute wesentlich günstiger. Dass Endkunden in einem Netzgebiet mit Übschusseinspeisung in die Übertragungsnetze auch dafür noch Netzentgelte entrichten müssen ist eine absolute Ungerechtigkeit. Hier müsste der Übertragungsnetzbetreiber die Netzentgelte bezahlen, wie ein entsprechender Großverbraucher im Netzgebiet. Das ist zwar immer noch zu wenig, aber immerhin ein Anfang. Auch ich muss bei dem bayerwerk 2,5ct/kWh höhere Netzentgelte zahlen als meine Tochter, die ihren Strom über das örtliche gemeindlichen Netzbetreiber bezieht.